Auszug - Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 13.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0144/XX Einbahnstraße für den Rad-Gegenverkehr öffnen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:Dr. Nadrowski, KarinHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Der Wunsch, den Steinträgerweg für den Radfahrverkehr in entgegengesetzter Richtung zur Johannisthaler Chaussee freizugeben, ist in der Vergangenheit bereits geprüft worden.

 

Dabei wurde zunächst festgestellt, dass der Steinträgerweg etwas versetzt auf die Johannisthaler Chaussee trifft, was zu einer Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr in der Johannisthaler Chaussee auf die Radfahrer, die aus dem Steinträgerweg kommen würden, führt. Ein weiterer Hinderungsgrund ist jedoch hauptsächlich, dass an der Kreuzung eine Lichtzeichenanlage vorhanden ist, für die kein Radfahrsignal für den entgegengesetzten Radfahrverkehr vorhanden ist. Für die Prüfung der Machbarkeit einer entsprechenden Veränderung an der LZA ist die VLB zuständig. Als der Vorschlag vor Jahren durch das Bezirksamt an die VLB herangetragen wurde, kam die Antwort, dass es sich um eine alte LZA – Anlage handelt und diese bei einem eventuellen Umbau auf die gewünschte neue Radfahreranbindung geprüft wird. Bis heute ist jedoch kein Umbau der LZA erfolgt.

 

Die Rücksprache mit der VLB hat ergeben, dass ein Umbau der LZA-Anlage in absehbarer Zeit nicht vorgesehen ist. Die VLB hat jedoch keine Bedenken, trotzdem den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung im Steinträgerweg zuzulassen, da sich die Radfahrer auf der vorhandenen Fläche in der Johannisthaler Chaussee aufstellen und mit dem KfZ-Signal mitfahren können.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei besteht aufgrund der Sichtbehinderung für den Fahrzeugverkehr in der Johannisthaler Chaussee auf die Radfahrer, aus dem Steinträgerweg kommend, trotzdem eine nicht unerhebliche Gefährdung für die Radfahrer.

 

Hier wäre zumindest eine zusätzliche Verkehrsmaßnahme (z.B. Markierung, Beschilderung, baulich) erforderlich, um den Autofahrern deutlich zu signalisieren, dass Fahrradfahrer aus dem Steinträgerweg kommen können, um sich in der Johannisthaler Chaussee aufzustellen.

 

Eine entsprechende Anordnung für den Radfahrverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung und die ergänzende Verkehrsmaßnahme könnten – nach Anhörung der Polizei – bis Ende des Jahres durch die Straßenverkehrsbehörde und das SGA veranlasst werden.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Linken, CDU und der Grünen unter Enthaltung der Mitglieder der AFD angenommen.


 
 

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