Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Die Bestattungen auf dem Lilienthalfriedhof erfolgen wie auf allen Neuköllner landeseigenen Friedhöfen nach deutschem Bestattungsrecht. Um der islamischen Anforderung an die Grabausrichtung Rechnung tragen zu können, besteht die Besonderheit dieses Friedhofs darin, dass die Grabstellen nach Mekka gerichtet sind, ansonsten aber grundsätzlich allen Verstorbenen offen stehen.
Die Muslimischen Gräber haben, wie alle Gräber auf den landeseigenen Friedhöfen Neuköllns kein Ewigkeitsrecht. Die Gräber werden entsprechend der noch festzusetzenden Belegordnung für die neu angelegten Abteilungen des Friedhofes Lilienthalstraße Wahlstellen sein, die üblicherweise eine Belegfrist von 20 Jahren haben und anschließend einmal um max. 20 Jahre verlängert werden können. |
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