Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Fußgängerüberweg
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt um Prüfung gebeten werden, ob die Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Franz-Körner-Straße/Ecke Pintschallee möglich ist.
Die Verwaltung verweist darauf, dass der jetzt vorliegende Antrag ohne Begründung formuliert ist, so dass für die Straßenverkehrsbehörde kein ersichtlicher verkehrlicher Grund für diesen Antrag vorliegt.
Beide Straßen befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Mit dem Zeichen 253 StVO, Anlieger frei, ist das Durchfahren für LKW über 3,5 t verboten. Die beiden Straßen sind nicht als Kreuzung gestaltet, sondern bilden eine T - förmige Einmündung.
Laut Rücksprache mit der Polizei und nach eigener Beobachtung im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins findet nur wenig Fahrzeug- und Fußgängerverkehr in der Franz-Körner-Straße/Ecke Pintschallee statt, so dass die erforderlichen Zahlen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs sicherlich nicht erreicht werden. Andere Überquerungsmöglichkeit, wie z.B. eine Fahrbahnmarkierung nach Regelplan 200, könnten geprüft werden, sofern eine Begründung für die Notwendigkeit einer erleichterten Überquerungsmöglichkeit sowie die genaue Örtlichkeit mitgeteilt werden.
Der Antrag wird vertagt. |
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