Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab
Die Einfriedung der Grabstelle in Form einer jährlich geschnittenen Hecke entspricht der gebotenen Pietät, der Möglichkeit des stillen Gedenkens und der solitären Lage der Grabstelle im Sportpark Oderstraße. Die gärtnerische Ausgestaltung und der Pflegezustand sind dem Ort entsprechend angemessen vorhanden und lassen den ungehinderten Aufenthalt zum Gedenken zu.
Die Verschleißschicht der Wegedecke ist in der Tat teilweise abgetragen und wird durch das Grünflächenamt erneuert bzw. überarbeitet werden. Als allgemeine Information wird erwähnt, dass das Bezirksamt Neukölln für die Pflege eines Kriegsgrabes eine jährliche Zuweisung von 15,76 € erhält.
Die Ausweisung der Grabstätte vor der Hainbuchenhecke wird künftig durch eine Stele mit der Innschrift 'Grabstätte Werner Seelenbinder' aufgewertet, ein Auftrag seitens des SGA ist bereits ausgelöst.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Nutzungsberechtigte der Grabstelle, die die Interessen des Bundes nach dem Gräbergesetz wahrnimmt, hat sich zum Antrag wie folgt geäußert.
„Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Neuköllner BVV gerne etwas beraten, jedoch nicht einen Beschluss fassen kann zu einer Gestaltung zu einem Opfergrab, für welches mein Haus für die Bundesrepublik Deutschland die Erhaltung wahrnimmt. Zu der gärtnerischen Gestaltung gehört hier bei der Grabstelle von Werner Seelenbinder die Umrandung durch die Hecke, welche das Grab etwas von der Umgebung eines Sportstadions abschottet und in jedem Fall erhalten bleiben muss.
Die Ersetzung des alten Holzhinweises "Gedenkstätte Werner Seelenbinder" durch eine andere Form mit dem Hinweis "Grabstätte Werner Seelenbinder" begrüße ich sehr, da es sich eben real um eine Grabstätte mit der Urne mit der Asche von Werner Seelenbinder handelt, an der man des Toten gedenken kann, jedoch nicht nur um eine reine Gedenkstätte ohne Grabbezug, was die alte Beschilderung oft suggerierte.
Hinsichtlich einer Infostele zu dem Toten muss ich Ihnen mitteilen, dass das Gräbergesetz keine Unterschiede zwischen den einzelnen Toten macht. So sollen einfache, einheitliche Grabzeichen verwendet werden, eine Ausschmückung des Grabes gehört nicht dazu. Es wird somit von uns aus keine Stele aus Bundesmitteln geben. Sollte die BVV dennoch auf eigene Kosten eine derartige Stele aufstellen wollen, dann nicht direkt auf dem Grab und sowohl der Text als auch der Aufstellungsort muss in jedem Fall mit uns abgestimmt werden. Auch der weitere Unterhalt einer solchen Stele ist dann zukünftig von der BVV zu tragen.“
Die Verwaltung sagt die Prüfung nach Realisierungsmöglichkeiten zur Aufstellung einer Informationstafel zu.
Der Antrag wird in folgender Fassung zur Abstimmung gestellt.
„Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen.
Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen.
Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationstafel mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Tafel soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren.
Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sport darf nicht dafür verwendet werden.“
Bei Enthaltung der AfD und je 1 Stimme der Fraktionen der SPD und der Grünen wird der BVV die Zustimmung zum Antrag empfohlen. |
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