Auszug - Verschiedenes  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 25.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Auf Nachfragen von Herrn Schulze wird der Ausfall der März Sitzung aufgeklärt

Auf Nachfragen von Herrn Schulze wird der Ausfall der März Sitzung aufgeklärt.

 

Frau Zielisch berichtet, dass sie an einem Schulungstermin der Stadtteilmütter zum Thema „Umgang mit Medien“, teilgenommen hatte. Den Inhalt des Kurses fände sie persönlich gut, allerdings würden die Seminarleiterin, wie auch sieben weitere Teilnehmerinnen ein Kopftuch tragen. Sie weist auf das Neutralitätsgesetz hin und bittet das Bezirksamt darum, bezüglich dieser „Problematik“ auf die Diakonie so einzuwirken, dass die Kursleiterin entweder ihr Kopftuch abnehme oder eine Kursleiterin gesucht würde, die keine Kopftuchträgerin sei.

 

Herr Kontschieder weist Frau Zielisch darauf hin, dass sich ihr Vorschlag jeglicher Rechtsgrundlage entzöge. Das Neutralitätsgesetz trifft hier nicht zu, da es sich um eine Seminarleiterin in der Erwachsenenbildung handele und nicht um eine Lehrkaft im Schulbetrieb mit Minderjährigen. Das Grundgesetz schützt nach Art. 4 die Religionsfreiheit. Durch den festverankerten Gesetzesvorbehalt der Verwaltung müssen sich deren Handlungen auf Rechtsgrundlagen stützen. Die von Frau Zielisch geäußerte Forderung ist willkürlich. Im Grundgesetz ist als ein fester Baustein das Willkürverbot des Staates dokumentiert.

 

Frau Dr. Giffey ergänzt, dass diese Entscheidung allein bei der Diakonie als Arbeitgeber liege und das Bezirksamt hierauf keinerlei Einfluss nehmen werde, könne und dürfe. Sie bekräftigt nochmals die Aussage von Herrn Kontschieder und weist auf die Rechtslage hin. Das Neutralitätsgesetz könne gar nicht gelten, da diese Frau in keine hoheitlichen Aufgaben ausführen würde.

 

Frau Zielisch behauptet, dass das Bezirksamt die Möglichkeit hätte, dem Träger das Geld zu entziehen und den Vertrag aufzulösen.

 

Frau Dr. Giffey weist den Vorschlag in aller Deutlichkeit zurück. Es gäbe keinerlei rechtliche Grundlage und die Qualifikation der Kursleiterin sei hervorragend.

Herr Atashgahi, Frau Bayraktar und Frau Schoenthal schließen sich den Ausführungen von Frau Dr. Giffey und Herrn Kontschieder an, wobei Frau Schoenthal ausdrücklich die gute Arbeit der Diakonie betont.

Frau Tanana weist darauf hin, dass das Kopftuch kein Integrationshindernis sei und schließt die Diskussion.

 

Herr Abed fragt nach Erfahrungswerten mit der Stephanus-Stiftung gGmbH als Betreiber der Unterkunft Haarlemer Straße.

 

Frau Krause berichtet von einem „Paradigmenwechsel“, die Ehrenamtskoordination sei hervorragend. Der Betreiber habe die alten Mitarbeiter übernommen, sodass Vertrauenspersonen der Geflüchteten nicht weggebrochen seien. Auf die Nachfrage von Frau Tanana ob die Bewohner zufrieden seien, antwortet Frau Krause mit ja.


 
 

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