Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Änderung von Bebauungsplanverfahren - B-Plan XIV-60 („Mohriner Allee/Buckower Damm“) Bezirksamtsvorlage Neueinleitung - B-Plan XIV-285 („Friedhof Jerusalem und Neue Kirche V“) Bezirksamtsvorlage Planinhaltsänderung - B-Plan XIV-B 23 („Gewerbe-/Industriegebiet Kanalstraße“) Bezirksamtsvorlage Geltungsbereichserweiterung
B-Plan XIV-60 („Mohriner Allee/Buckower Damm“) Bezirksamtsvorlage Neueinleitung Herr Groth führt aus, dass die Entwicklung und Sicherung eines bestehenden Gewerbegebietes vorrangiges Ziel des B-Plans ist. Damit wird die Erhaltung der bezirklichen Zentrenstruktur gesichert und nicht durch die Ansiedlung weiterer bzw. die Erweiterung bestehender Einzelhandelsbetriebe unterlaufen.
B-Plan XIV-285 („Friedhof Jerusalem und Neue Kirch V“) Bezirksamtsvorlage Planinhaltsänderung Nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann hat die Kirche als Eigentümer schon länger Interesse an einer anderweitigen Nutzung. Es handelt sich hier um ein unfangreiches Verfahren, Grundlage für die Planinhaltsänderung bildet das Leitbild des Integrierten Friedhofsentwicklungskonzepts. Herr Groth ergänzt, dass das Verfahren ganz am Anfang stehe und alle Belange (u.a. die nachgefragte Durchlüftung der Flächen) geprüft, einzeln beurteilt und in die Gesamtabwägung einbezogen werden. Vom Grundsatz her sieht er keine Probleme bei der beabsichtigten Bebauung.
B-Plan XIV-B 23 („Gewerbe-/Industriegebiet Kanalstraße“) Bezirksamtsvorlage Geltungsbereichserweiterung (siehe TOP 5)
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