Auszug - Vorstellung des Wohnungsamtes: Kurzübersicht, Schwerpunkt Sozialer Wohnungsbau: - Wohnberechtigungsschein - Wohnungskataster - Freistellungen, Ende öffentl. Förderung - Zweckentfremdung   

 
 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Die Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung des Wohnungsamtes und Beantwortung der Fragen

Die Vorsitzende eröffnet kurz den Tagesordnungspunkt und übergibt das Wort an Herrn Kalusa. Er begrüßt den Ausschuss und wird sich im Zusammenhang mit der Vorstellung des Wohnungsamtes im Anschluss zu den Leerständen in der Kienitzer Straße äußern (ursprünglich bei TOP 10 vorgesehen). Seitens des Ausschusses bestehen keine Einwände.

 

Frau Gruner begrüßt ebenfalls die Anwesenden und wird im Folgenden das Wohnungsamt Neukölln vorstellen. Sie erläutert anhand einer Präsentation die Aufgaben in den Bereichen Wohngeld, Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT), Sozialer Wohnungsbau und Zweckentfremdung von Wohnraum.

 

Die Ausschussmitglieder haben nun die Möglichkeit Fragen zu stellen, auszugsweise kurz skizziert folgendes.

 

Die Bearbeitungsdauer bei Wohnberechtigungsscheinen liegt nach Aussage von Frau Gruner bei rd. vier Monaten, 80% der Antragstellenden erhalten diesen. Ablehnungen erfolgen zumeist aufgrund fehlender Mitwirkung (Frage Herr Kapitän zu Bearbeitungsdauer und Zahl der Ablehnungen). Die Vorsitzende erkundigt sich nach dem Zeitraum der Gültigkeit eines WBS. Diese liegt bei 12 Monaten.

 

Herr Kalusa geht wie eingangs erwähnt auf das Thema Zweckentfremdung am Beispiel der Kienitzer Straße 98 ein. Er erläutert hierbei das Verfahren. Bei Sanierung ist ein Leerstand von bis zu 12 Monaten zulässig. Insofern kann hier nicht davon gesprochen werden, dass die in der Kienitzer Straße in Rede stehenden zehn Wohnungen alle zweckentfremdet sind. Für die Prüfung der Verfahren stehen lediglich 5,5 Sachbearbeiter*innen zur Verfügung, allein die eingehenden Anzeigen binden bereits alle Kapazitäten. Einen Außendienst gibt es leider nicht.

 

Herr Laumann möchte wissen, wie viele Wohnungen im Rahmen der Regelungen zur Zweckentfremdung wieder dem Wohnungsmarkt in Neukölln zugeführt wurden. Genaue Zahlen kann Frau Gruner nicht benennen, liefert diese aber nach.

 

Nachtrag zum Protokoll:

Von den insgesamt 316 Bestandschutzfällen (Zeitraum 01.07.2014 bis 30.04.2016) wurden 250 Verfahren abgeschlossen, 97 Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt und 153 waren keine Wohnräume im Sinne des Gesetzes (von den 316 Vorgängen wurden 106 Anträge gestellt, welche zu keinem positiven Bescheid führten). Seit dem 01.05.2016 wurden insgesamt 54 Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum (nicht nur als Ferienwohnung) gestellt. Für eine Wohneinheit wurde eine Genehmigung zur zweckfremden Nutzung als Ferienwohnung für die Dauer von drei Jahren befristet erteilt.

 

Herr Kalusa thematisiert die weiteren, aus seiner Sicht notwendigen Personalbedarfe. Es gab im Jahr 2016 zwar im Bereich Wohngeld einen erfreulichen, nun auskömmlichen Personalzuwachs, gleichwohl sind durch die Aufgabenzuwächse in den anderen Bereichen der Zweckentfremdung (Außendienst notwendig), bei Ordnungswidrigkeitenverfahren, BuT und Sozialem Wohnungsbau weitere Personalbedarfe angezeigt. Er beziffert diese auf etwa 14 Stellen und hofft hier auf die Haushaltsplanungen für 2018/2019. Herr BzStR Biedermann unterstützt die Ausführungen. Der Ausschuss möge sich hier einsetzen, die Erfüllung der Aufgaben ist mit der vorhandenen Personalstärke schlichtweg nicht möglich.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung des Wohnungsamtes und Beantwortung der Fragen. Die Ausschusspräsentation wird im Rahmen des bekannten Links zur Verfügung gestellt.

 


 
 

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