Auszug - Beschluss über die Geschäftsordnung des Neuköllner Jugendhilfeausschusses (siehe Anlage)  

 
 
1. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 16.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Frau Blumenthal stellt fest, dass die Geschäftsordnung allen Mitgliedern mit der Ein-ladung zusammen zur Verfügung gestellt wurde und bittet um Mitteilung, ob eine Aussprache gewünscht ist bzw

Frau Blumenthal stellt fest, dass die Geschäftsordnung allen Mitgliedern mit der Einladung zusammen zur Verfügung gestellt wurde und bittet um Mitteilung, ob eine Aussprache gewünscht ist bzw. ob Fragen zu der vorliegenden Geschäftsordnung bestehen. Zunächst merkt Frau Worschech an, dass sie als Vertreterin aus dem Bezirkselternausschuss Schule für den Neuköllner Jugendhilfeausschuss benannt wurde. Wie sich jetzt herausstellte, handelt es sich um eine Verwechslung. Im JHA sitzt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus dem Bezirkselternausschuss Kita. Hier erfolgt im Nachgang zur Sitzung eine Klärung auf bilateraler Ebene.

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Auf Nachfrage von Herrn Kringel erläutert Frau Blumenthal, dass diese Geschäftsordnung auf Wunsch einiger Beteiligter entworfen wurde, um insbesondere für neue Ausschussmitglieder eine Transparenz herzustellen. Bisher bereits Geregeltes wurde hierzu als eine gemeinsame Grundlage zusammengetragen. Im Zuge der folgenden Diskussion über die vorliegende Geschäftsordnung macht Herr BzStR Liecke deutlich, dass er insbesondere § 1 Abs. 4, 5 und 6 als sehr kritisch betrachtet und er daher empfiehlt, die Geschäftsordnung vor einer Beschlussfassung durch das Rechtsamt prüfen zu lassen. In diesem Zusammenhang erklärt Herr Koglin, dass einer Rechtsprüfung aus seiner Sicht auch nach einem grundsätzlichen Beschluss der Geschäftsordnung nichts entgegen steht und Korrekturen auch im Laufe der Zeit auf Antrag beschlossen werden können.

 

Abschließend schlägt Frau Blumenthal vor, diesen Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen, so dass zunächst die angesprochene Rechtsprüfung veranlasst werden kann.

 

Frau Blumenthal schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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