Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Leerstand beenden
Frau Fuhrmann führt ihr Ansinnen nochmals aus. Sie bittet um die Mitteilung des derzeitigen Sachstandes. Herr BzStR Blesing legt dar, dass der Verfügungsberechtigte 11 Anträge auf Genehmigung von Leerstand gestellt hat. Für 7 WE gilt ein genehmigungsfreier Leerstand, da diese weniger als 12 Monate leer stehen. Für 4 WE muss geprüft werden, ob der Leerstand genehmigt werden kann. Dies kontrolliert das Wohnungsamt anhand der eingereichten Unterlagen. Die Vorgänge befinden sich im Bearbeitung. Herr Preuß nimmt an, dass die Mieten steigen werden, weist aber darauf hin, dass das Bezirksamt diesen Umstand nicht ändern kann. Frau Fuhrmann möchte den Antrag aufrecht erhalten. Außerdem sollte das Bezirksamt restriktiv vorgehen, auch wenn Leerstand unter 12 Monaten nicht genehmigungspflichtig ist. Herr Schloßmacher erklärt für die CDU Fraktion die ablehnende Haltung zu dem Antrag. Das Bezirksamt bearbeitet alles im Rahmen des Gesetzes. Der Verfügungsberechtigte handelt zudem gesetzeskonform, die Anträge wurden entsprechend gestellt. Herr Preuß bedauert die Ablehnung des Antrages, legt aber dar, dass das Bezirksamt hier nichts anderes tun kann. Er ist der Auffassung, die Kapazitäten des Bezirksamtes nicht überzustrapazieren mit einem Antrag, der ins Leere läuft. Herr Holland von der Fraktion der Grünen möchte sich enthalten, die Fraktion der Piraten schließt sich der Auffassung an. Frau Schoenthal fragt, was der Antrag eigentlich erreichen möchte. Herr BzStR Blesing legt nochmals dar, dass das Gesetz eindeutig bestimmt, dass für eine Sanierungsmaßnahme die Wohnungen bis zu 12 Monate leer stehen dürfen. Es gibt kein Ermessen und damit keine Grundlage, den Leerstand abzulehnen. Auch Sanierungszeiten kann das Bezirksamt nicht vorschreiben. Frau Fuhrmann erinnert, dass die Mieter im Ausschuss vorgesprochen haben und erklärten, den Eigentümer nicht als seriös zu empfinden, weil sie vom Vermieter unter Druck gesetzt wurden, die Wohnungen zu verlassen. Der Antrag soll die Mieter schützen und den Leerstand nicht dulden. Herr Preuß weist darauf hin, dass die BVV die Aufgabe hat, das Handeln des Bezirksamtes anzuregen. Wenn das Bezirksamt aber gar nicht handeln kann, könne man lediglich eine Entschließung formulieren, nicht jedoch einen Antrag. Herr Heinroth wirft ein, dass Mieter zum Mieterverein gehen können, wenn Sie sich vom Vermieter unter Druck gesetzt fühlen.
Im Ergebnis wird der Antrag mit der Ja Stimme der Fraktion der Linken, den Gegenstimmen der Fraktionen der CDU und SPD und der Enthaltung von Grünen und Piraten abgelehnt. |
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