Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
Der Ausschussvorsitzende deklariert, dass es einen gemeinsamen Änderungsantrag aus der gemeinsamen Sitzung am 15.12.2015 gäbe:
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Aufstellung der Genehmigungskriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in Neukölln mindestens an folgenden Leitlinien zu orientieren:
Für folgende Maßnahmen, die den zeitgemäßen Ausstattungsstandard wesentlich überschreiten oder eine Nutzungsänderung darstellen, soll keine erhaltungsrechtliche Genehmigung/Zustimmung erteilt werden, insbesondere:
Im Ergebnis wird der Änderungsantrag mit den Gegenstimmen der CDU und den Ja Stimmen aller übriger Fraktionen beschlossen. |
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