Auszug - Einwohnerantrag  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 10.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1243/XIX Einwohnerantrag
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Prüfung des Bezirksamtes ist abgeschlossen. Die Zulässigkeit des Einwohnerantrages ist gegeben.

 

  1. Voraussetzungen für die Einrichtung eines Milieuschutzgebietes im Reuterkiez untersuchen
    Das Bezirksamt wird gebeten für das Wohngebiet um den Reuter- und den Wildenbruchplatz zwischen Kottbusser Damm im Westen, Maybachufer und Weigandufer im Norden (alternativ:entsprechend der nördlichen Bezirksgrenze Harzer Str., Bouchéstr., Heidelberger Str.) und Sonnenallee und Treptower Str. im Süden und Osten den Erlass einer Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, sogen.Milieuschutz) durch eine vertiefende Untersuchung zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB bis zum 30. Juni 2015 erfolgen.

 

  1. Prüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung eines Milieuschutzgebietes zwischen Sonnenallee und Hermannstr. Bis zum S-Bahn-Ring
    Das Bezirksamt wird gebeten für das Wohngebiet zwischen Sonnenallee und Hermannstr. Bis zum S-Bahn-Ring (in den Grenzen der derzeitigen QM-Gebiete Donaustr. Nord, Flughafenstr., Ganghoferstr., Rollbergsiedlung, Richardplatz und Koernerpark) den Erlass einer Satzung nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB bis zum 30. Juni 2015 erfolgen.

 

  1. Prüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung eines Milieuschutzes im Schillerkiez
    Das Bezirksamt wird gebeten für das Wohngebiet um die Schillerpromenade (in den Grenzen des derzeitigen QM-Gebietes) zwischen Oderstr. Und Hermannstr. Und Columbiadamm/Flughafenstr. Im Norden und Siegfriedstr. Im Süden den Erlass einer Satzung nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) zu prüfen. Nach positiver Prüfung soll ein Aufstellungsbeschluss nach § 172, Abs. , Satz 1, Nr. 2 BauGB bis zum 30. Juni 2015 erfolgen.

 

  1. Erklärung zur notwendigen Ergänzung der Erhaltungsverordnung um eine Umwandlungsverordnung
    Die BVV Neukölln stellt fest, dass der Erfolg von Erhaltungsverordnungen in den eingerichteten Milieuschutzgebieten zwar Mieter_innen vor Luxusmodernisierungen schützt, aber nicht vor der Verknappung von Mietwohnungen und der damit einhergehenden Mietpreissteigerung, sowie vor Umwandlung in Eigentumswohnungen.
    Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine Verordnung über eine Umwandlungsgenehmigung in Gebieten zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung einzusetzen und im Rat der Bürgermeister_innen für die Einführung einer solchen Umwandlungsverordnung durch das Land Berlin nach § 172, Abs. , Satz 4 BauGB (Erlass einer Umwandlungsverordnung) tätig zu werden.

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Gegenstimmen der Grünen, Piraten und der LINKEN zugestimmt.

 

 

 


 
 

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