Auszug - Stand der Umsetzung der Zweckentfremdungsverbots-Verordnung  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Biedermann fragt nach dem neusten Sachstand zur Umsetzung der Verordnung

Herr Biedermann fragt nach dem neusten Sachstand zur Umsetzung der Verordnung. Herr BzStR Blesing weist darauf hin, dass dies eigentlich eine Thema des Ausschusses für Bürgerdienste sei, da die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes sowie der maßgeblichen Verordnung der Zuständigkeit des Wohnungsamtes und daher dem Amt für Bürgerdienste unterliegt. Der Stand ist aber nach wie vor, dass es das Gesetz gibt und der Entwurf der Verordnung sich noch im Geschäftsgang des RdB befindet. Es wurde bestimmt, dass das gesamte Gebiet Berlin ausgewiesen wurde. Unter Umständen ist dies nicht gerichtsfest. Letztlich bedeutet das jedoch, dass alle Bezirke das Gesetz und die Verordnung gleichermaßen bearbeiten müssen. Strittig ist die Höhe der Ausgleichsabgabe. Größter Kritikpunkt im Gesamtverfahren ist die Zumessung mit entsprechendem Personal. Das Abgeordnetenhaus hat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt suggeriert, dass Personal zur Umsetzung des Zweckeentfremdungsverbots aus dem Gesamtpaket der "Beschleunigung des Wohnungsbaus"  zu entnehmen ist, was bedeutet, dass ein Unterpaket herausgelöst wurde. Es soll für ganz Berlin 17 Stellen für die Bearbeitung der Zweckentfremdung geben. Dies wurde trotz vorheriger Abfrage der Bezirke entschieden. Neukölln hatte beispielsweise 12 bis 15 Stellen gemeldet, zugedacht wurde dem Bezirk schlussendlich 2 Stellen. Da dies eine Bearbeitung unmöglich macht, waren sich alle 12 Bezirke bei der Beratung der Verordnung im RdB-Unterausschuss einig, die Verordnung in der Art und Weise abzulehnen. Dazu kommt, dass die Stellen nur für den Doppelhaushalt 2014/2015 zugebilligt wurden. Es handelt sich jedoch um eine dauerhafte Aufgabe. Es gibt nur sehr vage Aussagen der Senatsverwaltung für Finanzen zum Thema der Befristung der Stellen. Es gibt den Ansatz aus 2 Bezirken, die Aufgabe zu regionalisieren. Dazu gibt es aber noch keine Einigung derzeit. 8 Bezirke könnten sich das vorstellen, 4 Bezirke lehnen dies ab, darunter auch Neukölln. Es gibt jedoch keine förmliche Abstimmung im Bezirksamt diesbezüglich.

Frau Fuhrmann fragt nach den Argumenten für und gegen eine Regionalisierung. Herr BzStR Blesing erklärt dazu, dass man mit 2 Kräften keine Bearbeitung vornehmen kann, eine gegenteilige Meinung zur Regionalisierung gibt Herr Blesing nicht wieder.

 

Herr Rämer fragt in dem Zusammenhang, ob man sich eine Regionalisierung im Bezirk Neukölln vorstellen kann, was Herr BzStR Blesing verneint. Das Wohnungsamt ist derzeit bereits völlig überlastet. Man muss zudem für 11 Bezirke mitarbeiten, was qualifiziert gar nicht zu leisten ist mit den Problemen, die im Wohnungsamt Neukölln vorherrschen. Auch die Bezirke, die sich für eine Regionalisierung aussprechen, können die Aufgabe mit nur 17 Stellen nicht bewältigen.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, wird der TOP geschlossen.


 
 

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