Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Sachstand Zweckentfremdungsverbot
Herr BzStR Blesing erklärt, dass der Rat der Bürgermeister entschieden hat, dass die Wohnungsämter für diese Aufgabe zuständig sind. Nachdem das Mantelgesetz verabschiedet wurde, bedurfte es durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einer Verordnung für die gesamte Stadt. Der Entwurf liegt nun vor und sieht vor, dass ganz Berlin ausgewiesen wird und nicht nur innere S-Bahn Ring. Dies ist ein anzugreifender Punkt, da in manchen Bezirken gar keine festgestellte Wohnungsnot besteht, daher hat die Verordnung möglicherweise dort keinen Bestand vor Gericht. Ansonsten sind zeitliche Fristen und Gebühren geregelt. Für die personelle Ausstattung wurden, entgegen unserer fachlichem Meinung, nur zwei VZÄ genehmigt, obwohl der Bezirk 12-15 VZÄ angemeldet hatte. Insgesamt gibt es für ganz Berlin nur 17 VZÄ. Zudem wurde festgestellt, dass diese VZÄ aus dem Pool für die Förderung von Wohnungsbau in Berlin herausgelöst und auch nur für den Haushalt 2014/2015 genehmigt wurden. Es handelt sich hier daher um befristete Stellen für eine auf Dauer angelegte Aufgabe. Der entsprechenden Unterausschuss hat beraten und stimmt dieser Verordnung nicht zu. Dem RdB wurde daher empfohlen, die Verordnung abzulehnen, was der RdB auch getan hat (12:0 Ergebnis). Der Senat befindet sich nun in der Bringschuld. Jetzt muss mit dem Senator für Finanzen verhandelt werden. Herr Fischer fragt, ob der Senat sich trotzdem durchsetzen kann, was Herr Blesing bestätigt. Die Einwände des RdB können ignoriert werden.
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