Auszug - Gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge in der Flüchtlingsunterkunft Späthstraße  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Frau Finger Herrn Liecke um einige Ausführungen zur gesundheitlichen Versorgung der im kommenden Jahr zu erwartenden Flüchtlinge in der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße

Anlässlich dieses Tagesordnungspunktes bittet Frau Finger Herrn Liecke um einige Ausführungen zur gesundheitlichen Versorgung der im kommenden Jahr zu erwartenden Flüchtlinge in der Flüchtlingsunterkunft in der Späthstraße.

 

Grundsätzlich werden alle Flüchtlinge nach ihrer Zuweisung untersucht. Jeder in Berlin erstaufgenommene Flüchtling/Asylbewerber wird auch von der Tuberkulosefürsorgestelle auf das Vorliegen einer aktiven Tuberkulose untersucht. Hintergrund dieser Regelung ist die Herkunft vieler Personen aus Endemiegebieten. Bei Verdacht auf eine Tuberkulose, wird die Person entsprechend bis zur Diagnosesicherung oder dem Diagnoseausschluss abgesondert, um andere Menschen vor Ansteckung zu schützen.

 

Alle in Rede stehenden Personen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dies beinhaltet auch die Teilnahme an der ärztlichen Regelversorgung, also der Inanspruchnahme der ambulanten und stationären Medizinleistungen. In der Praxis ist dies schwierig, da die Betroffenen im Regelfall weder deutsch sprechen, noch mit unserem Gesundheitssystem vertraut sind. Daher nehmen die Gesundheitsämter im Rahmen ihrer sozialkompensatorischen Rolle mit Hilfe der Kinder - und Jugendgesundheitsdienste Besuche in größeren Einrichtungen vor, die zwar auf den ersten Blick der Impfbuchkontrolle dienen, aber auch der Erklärung und Vermittlung dienen. Die Erfahrung für den Personenkreis der Erwachsenen zeigt, dass die Heime bei akuten Krankheitsfällen einen Arzt des fahrenden Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes alarmieren, der die Versorgung der Patienten in ihrem Heim wahrnimmt. Dies ist allerdings nur für akute und schwerwiegende Krankheitsfälle gedacht. Eine "normale" ärztliche Versorgung mit Vorsorgeuntersuchungen (z. B. für Frauen regelmäßige Gynäkologenkontakte zur Krebsvorsorge et c.), Kontrolle chronisch kranker Patienten ist jedoch ebenfalls ausdrücklich möglich.

 

Hinsichtlich der Schuleingangsuntersuchungen erläutert Herr BzStR Liecke, dass diese ausschließlich für Schulanfänger gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Schulzugänge jeglichen anderen Alters ("Zuzüge") gibt es im Schulgesetz bisher keine gesetzliche Grundlage. Jedoch schicken die Schulen die Schüler in der Regel zur Untersuchung in den KJGD. Aus ärztlicher Sicht ist diese "Zuzugsuntersuchung" sehr sinnvoll und sollte sowohl aus ärztlicher Sicht (Feststellung von Seh- oder Hörbehinderung, körperlichen Beeinträchtigungen, akute Erkrankungen, Läusebefall,.), als auch aus schulrelevanter Sicht (Berücksichtigung einer evtl. Beeinträchtigung im Schulalltag) vor Beginn des Schulunterrichts stattfinden.

 

Herr Dr. Morawski ergänzt, dass das Gesundheitsamt auf die zu erwartenden 400 Asylbewerber vorbereitet ist. Die medizinische Versorgung, die durch die niedergelassenen Ärzte nicht abgedeckt werden kann, kann durch das Gesundheitsamt sichergestellt werden. Neukölln hat hier die Möglichkeit, von den Erfahrungen der anderen Bezirke, die bereits Asylbewerber in einer größeren Anzahl aufgenommen haben, profitieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Burger erläutert Herr Dr. Morawski, dass auch hinsichtlich der psychischen Erkrankungen der Asylbewerber auf die niedergelassenen Ärzte und Therapeuten verwiesen wird, da Asylbewerber die gleichen Ansprüche im Rahmen der medizinischen Versorgung haben, wie alle anderen Patienten auch.

 

Herr Licher bittet in diesem Zusammenhang um Mitteilung, ob die niedergelassenen Ärzte auf die zusätzlichen Patienten vorbereitet werden. Herr Dr. Morawski erklärt, dass er für Neukölln hinsichtlich einer solchen Vorbereitung keinen Handlungsdruck sieht, da die ersten Asylbewerber erst für Ende Februar 2014 erwartet werden. Bis dahin hat die KV sicher alle niedergelassenen Ärzte umfänglich informiert. Aber selbstverständlich ist auch das Gesundheitsamt in der Lage auf einen entsprechenden Informationsbedarf zu reagieren.

 

Des Weiteren führt Herr Dr. Morawski auf Wunsch von Herrn Licher aus, dass das Gesundheitsamt für die Hygieneaufsicht in Gemeinschaftseinrichtungen zuständig ist und mithin bei der Abnahme, anschließend mindestens einmal im Jahr und anlassbezogen Kontrollen in der Späthstraße durchführen wird. Anfangs werden die Kontrollen in der Regel enger gefasst sein.

 

Herr Licher bittet um Auskunft, ob in der Flüchtlingsunterkunft ein Arztzimmer vorhanden sein wird. Hierzu führt Herr BzStR Liecke noch einmal aus, dass ein niedergelassener Arzt lediglich zur Akutversorgung anlassbezogen in die Einrichtung kommen wird. Aufwendige und intensive Behandlungen, die ein entsprechendes Behandlungszimmer erforderlich machen, erfolgen in den Praxen bzw. im Klinikum.

 

Nachdem die Fragen der Anwesenden beantwortet wurden, dankt Frau Finger für die Berichterstattung und schließt diesen Tagesordnungspunkt.

 

 


 
 

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