Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Asylbewerberunterkunft Späthstraße
Die BVV Neukölln sieht den Bezirk Neukölln trotz aller bereits vorhandenen Herausforderungen durch eine stark gemischte Bevölkerung und einer schwierigen Sozialstruktur in der Verpflichtung, sich an der Aufnahme von Asylbewerbern des Landes Berlin zu beteiligen. Die Unterbringung muss den Anforderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gerecht werden, sowie unter sozialen Gesichtspunkten für alle Betroffenen verträglich sein.
Die BVV hält die Genehmigung für einen befristeten Standort an der Neuen Späthstraße für zielführend, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Allerdings sollte die Bebauung nur im östlichen Teil in Richtung Kanal erfolgen, um die anwohnende Bevölkerung durch den Auf- und Abbau und den Heimbetrieb nicht mehr als zwingend nötig zu beeinträchtigen und damit Ängste und Ressentiments zu verringern. Die Fläche bietet für eine sozialverträgliche Ansiedlung genug Freiraum und kann dadurch die Akzeptanz bei der direkt anliegenden Bevölkerung für diese Maßnahme erhöhen.
Die Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren (zzgl. Auf- und Abbau) muss vertraglich gesichert sein.
Obwohl aus Sicht des Bezirks unstrittig die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig ist, wird der Bezirk notfalls die durch die Verlängerung der Leitungsinfrastruktur notwendigen Mehrkosten tragen.
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, die Anwohner zeitnah über die Entwicklung zu informieren und Nachbarinnen und Nachbarn die Möglichkeit zu geben, Fragen zu klären und entsprechende Hinweise öffentlich zu machen.
Der Änderungsantrag wird bei Gegenstimmen der Grünen, LINKEN, 3 PIRATEN,
Realisierung:
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