Auszug - Entwurf für ein Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Herr Alexander Klose; Büro für Recht und Wissenschaft  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Integrationsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 08.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz:

Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz:

BE: Alexander Klose, Büro für Recht und Wissenschaft.

 

Die Expertise wurde 2011 im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung als Gegenstand einer Fachwerkstatt erarbeitet.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Landesstelle für Gleichbehandlung.

Sicherstellung der für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Personal- und Sachausstattung.

Zielvorgaben der Richtlinien sind u.a.:
- Verbot von Diskriminierung
- Mitwirkung von Verbänden beim Rechtsschutz
- Regelungen zur Beweislast (z.B. zu versteckter Diskriminierung)
- Vorkehrungen gegen Viktimisierung
- Festlegen von Sanktionen (Entschädigung, Strafe)
- Einrichtung einer mit der Förderung der Gleichbehandlung befassten Stelle (RL 2000/43/EG, RL 2004/113, RL 2006/54)

Geltungsbereich der Richtlinien:
- Alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen.

Verboten werden sollen daher Diskriminierungen aus rassistischen Gründen/ aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderungen, des Alters (neue Kategorie), der sexuellen Identität (neue Kategorie, ist in der Landesverfassung), des sozialen Status (noch nicht geregelt).

Ausnahmen vom Verbot der Diskriminierung.  
- Diskriminierung als nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung
- Rechtfertigungsgründe als typisierte Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
 


 


 
 

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