Auszug - Volksbegehren ernst nehmen  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 10.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0532/XIX Volksbegehren ernst nehmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerwaltung und Gleichstellung
Verfasser:Fuhrmann, MarlisSchumacher, Hanna
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Licher erläutert den Inhalt des Antrages

Herr Licher erläutert den Inhalt des Antrages. Da die Ausschussmitglieder von CDU und SPD keinen Handlungsauftrag in dem Antrag erkennen können, führt Herr Licher die Intentionen und Ziele  weiter aus.  Zum einen soll der erste Absatz eine politische Willenserklärung sein, darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, auf der Internetseite des Bezirksamtes eine Verknüpfung zu den Internetseiten der jeweiligen Volksbegehren bereit zu stellen, damit die Neuköllner Bürger sich umfassend informieren können.

 

Herr Buschkowsky führt aus, dass es dem Neutralitätsgebot der Bezirksverwaltung zuwiderläuft, eine Verknüpfung zu den Internetpräsenzen von Volksbegehren einzurichten. Es gibt im Übrigen bereits eine Verknüpfung zu den Seiten der Landeswahlleiterin, die über aktuelle Volksbegehren informieren. Herr Licher führt aus, dass diese Informationen erst nach bis zu drei Klicks erreichbar sind, eine direkte Verknüpfung wäre wünschenswert.

 

Herr Hecht weist darauf hin, dass es nicht zuletzt auch dann problematisch werden kann, auf alle Volksbegehren hinweisen zu müssen, auch wenn diese schwierige und streitige Themen zum Inhalt haben.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt und mit den Gegen stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen CDU und SPD bei Zustimmung der Mitglieder der Fraktionen von Grünen und Linken abgelehnt.

 

A b g e l e h n t

 


 
 

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