Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2011  

 
 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 31.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:46 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0385/XIX Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2011
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaupt
Verfasser:BzBm BuschkowskyMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:

 

 

Einnahmen

727.585.381,74  EURO

 

Ausgaben

721.530.731,29  EURO

 

Kassenmäßiges Jahresergebnis   

6.054.650,45  EURO

 

Haushaltsreste

(= Ausgabeermächtigung für 2011)

 

5.854.881,23  EURO

 

Begründung und Rechtsgrundlage: 

 

Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 94 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat.

 

 

Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung.

 

Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 9 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 30. Juni 2009). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im Wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.

 

Wegen des Umfangs wird die Tabelle 300 nur in elektronischer Form bereitgestellt, kann aber bei Bedarf gern als Druckexemplar aufgeliefert werden. Um dem Wunsch nach Transparenz nachzukommen, werden alle Anlagen in elektronischer Form im Bezirkskommunikationsnetz hinterlegt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Finanzen ist keine Übermittlung der Tabellen im Excel-Format möglich. Deshalb wird zusätzlich die aktuellste Haushaltsüberwachungsliste des Jahres 2011 im Excel-Format zur Verfügung gestellt. Die Dateien befinden sich auf Laufwerk

 

I/Steuerungsdienst/FB_Finanzen/Haushalt/Haushalts- und Vermögensrechnung/2011/Haushaltsrechnung.

 

 

Der Überweisung der Vorlage zur Beschlussfassung in den Hauptausschuss wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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