Auszug - Vorstellung des Kleingartenentwicklungsplanes  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Grünflächen, Natur- und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 16.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:06 - 19:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Rämer eröffnet den TOP, erklärt, dass er diesen auf Wunsch von Frau Fuhrmann auf die Tagesordnung gesetzt hat und bittet die Verwaltung um Vorstellung

Herr Rämer eröffnet den TOP, erklärt, dass er diesen auf Wunsch von Frau Fuhrmann auf die Tagesordnung gesetzt hat und bittet die Verwaltung um Vorstellung.

 

Herr BzStR Blesing stellt zunächst dar, dass der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) im Jahr 2004 beschlossen und aufgestellt und im Jahr 2009 aktualisiert wurde.  Das Bezirksamt hat diesen zur Kenntnis genommen und an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weitergeleitet. Der KEP ist jedoch kein Plan der Gesetzeskraft birgt, sondern gilt eher als eine selbst verfasste Absichtserklärung des Berliner Senats gegenüber den Kleingärtnern zum Umgang miteinander. Er ist jedoch nicht einklagbar. Der Stadtrat übergibt nun das Wort an Herrn Kittelmann. Herr Kittelmann gibt zunächst einen kurzen Überblick zum Neuköllner Kleingartenwesen. Obwohl nicht mit einem anderen Bezirk fusioniert, gehört Neukölln mit Pankow weiterhin zu den kleingartenreichsten Bezirken Berlins mit über 9.000 Parzellen auf ca. 7 % der gesamten Bezirksfläche. Die Verwaltung der Kleingärten liegt seit 1995 in der Zuständigkeit des Naturschutz- und Grünflächenamtes (NGA).  Vor 1995 war das ehemalige Grundstücksamt für die Verwaltung eines Großteils der landeseigenen Neuköllner Kleingärten zuständig. Der Partner des NGA bei der Verwaltung ist per Zwischenpachtvertrag der Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. Das Alltagsgeschäft der Kleingartenverwaltung obliegt in der Hauptsache Herrn Deller, dem Kleingartensachbearbeiter. Vorrangige Aufgabe ist die Bestandsüberwachung der bestehenden Kleingartenanlagen, die Prüfung von Laubenbauanträgen oder Sammelgrubenneubau bzw. -sanierung. Immer wiederkehrende Themen sind die Reduzierung übergroßer, nicht genehmigter Baulichkeiten bei Pächterwechseln oder das illegale Dauerwohnen. Grundlage des Handelns sind das Bundeskleingartengesetz und die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit landeseigenen Kleingärten sowie der Zwischenpachtvertrag mit dem Bezirksverband.

 

Bei der Regelung grundsätzlicher Angelegenheiten des Kleingartenwesens im Land Berlin, wie z. B. die Neufassung der Verwaltungsvorschrift 2009 oder die Aufstellung des KEP liegt die Federführung, wie bereits durch Herrn BzStR Blesing erörtert, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Bei der Aufstellung und Fortschreibung des KEP waren neben dem Ziel einer langfristigen Sicherung möglichst vieler Kleingärten auch städtebauliche, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen mit der Option, geeignete Flächenpotentiale für anderweitige Nutzungen offenzuhalten. Der KEP stützt sich im Wesentlichen auf den Flächennutzungsplan (FNP), in dem ca. 85 % der Neuköllner Kleingartenparzellen als Grünfläche/Kleingarten dargestellt sind. Mit dem 2004 aufgestellten KEP  wurden alle Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes erfasst mit ca. 4 % der gesamten Berliner Stadtfläche. Wichtig ist der KEP vor allem für die Kleingartenflächen, die im FNP für andere Nutzungen vorgesehen sind. Schon 1994 wurde im Aufstellungsbeschluss des Abgeordnetenhauses für den FNP eine Schutzfrist von 10 Jahren für einen Großteil dieser Flächen beschlossen; ausgenommen Flächen für Projekte der technischen, sozialen und verkehrlichen Infrastruktur. Nachdem erkannt wurde, dass die Inanspruchnahme der Potentiale des FNP durch anderweitige Nutzungen sich über einen längeren Zeitraum erstreckt als erwartet, wurde mit der Aufstellung des KEP für den überwiegenden Teil dieser Flächen der Schutzstatus bis 2014 verlängert. Für einige Kolonien bis 2010. In den Jahren 2008/09 wurden die Schutzfristen nochmals überprüft und fortgeschrieben. Eingang finden die Schutzfristen in das Modell der sog. Sicherungsstufen. Die Erläuterung der dem Schutzfristenmodell zugrundeliegenden Definitionen ist im Textteil des KEP detailliert nachzulesen. Nach aktuellem Stand des KEP verfügt der Bezirk Neukölln über 67 Kolonieflächen in den Sicherungsstufen Va/b und IV (dauerhaft bzw. hoch gesichert), 20 Kolonieflächen in den Sicherungsstufen IIIa-c (zeitlich gesichert, davon 1 Fläche mit Schutzfrist 2010, 7 Flächen mit Schutzfrist 2014 und 12 Flächen mit Schutzfrist 2020) sowie 5 Kolonieflächen in den Sicherungsstufen Ia/b und II (ungesichert und sonstige Kleingärten).

 

Nach Informationen aus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist vorrangig für 2013/14 mit einer weiteren Fortschreibung des KEP zu rechnen.

 

Der Ausschussvorsitzende eröffnet nunmehr die Möglichkeit zu Fragen:

Frau Fuhrmann erklärt, dass sie um den TOP gebeten hat, weil sie sich Sorgen um die Kolonien macht, die keine oder wenige Schutzfristen haben. Einschließlich derer, die bereits abgeräumt wurden, handelt es sich um ca. 30 Hektar Fläche Kleingartenkolonien. Herr BzStR Blesing bezweifelt dies und bittet Frau Fuhrmann, ihre Recherchen vorzutragen. Frau Fuhrmann betont bei ihrem Vortrag, dass sie auch jene zusammengerechnet hat, deren Schutzfristen nicht verlängert wurden. Herr Kittelmann wirft ein, dass einige von den Kolonien des Vortrages die Kolonien sind, die für die Verlängerung der Autobahn geräumt wurden bzw. werden. Herr BzStR Blesing ergänzt, dass sich etliche Kolonien auf Gebieten befinden, an denen es übergeordnete Stadtentwicklungsziele sowie -konzepte gibt, wie z. B. die Sicherung von Gewerbeflächen (Haarlemer Str.). Zudem erklärt er, dass viele Abfindungsgelder geflossen sind und auch angenommen wurden. Vorwürfe wurden erst bei der eigentlichen Räumung laut.

 

Herr Rämer fragt, wie viele Kolonien es gibt, die über Bebauungspläne gesichert werden konnten. Zudem möchte er wissen, ob es gesetzlich verankert ist, wie eine Kleingartenanlage zu betreiben ist und die Anlagen überprüft werden. Herr Borowski erklärt, dass 7 Kolonien über B-Planverfahren gesichert werden konnten. Herr Kittelmann erklärt kurz einige gesetzliche Vorschriften zur Nutzung der Parzellen (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), erwähnt aber, dass dies nicht überprüft wird, es sei denn, es ergeben sich dienliche Hinweise. Prüffälle werden jedoch grundsätzlich registriert. 

 

Frau Fuhrmann weist darauf hin, dass viele der sog. Wohnnutzungslauben entstanden sind, als es die jetzigen Regelungen noch nicht gab. Sie erwähnt den Fall Pankow und fragt, ob man im Bezirk Neukölln dies nicht ähnlich mit höheren Pachtgebühren gestalten könnte. Sie bittet zudem um den neusten Stand der Informationen zur Kolonie Hand in Hand.

 

Herr Schulz fragt, welche Maßnahmen bei verwilderten Parzellen ergriffen werden.

 

Herr Kittelmann erläutert, dass berücksichtigt wird, dass für Lauben für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, Bestandschutz geltend gemacht werden kann. Es sei denn, dass die Laube der erteilten Baugenehmigung nicht mehr entspricht. Bestandsschutz haben auch diejenigen Lauben, bei der die Wahrscheinlichkeit besteht, dass auf Antrag eine Baugenehmigung erteilt worden wäre jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie nicht verändert wurden. Herr Borowski ergänzt, dass sich aus einer Baugenehmigung kein Wohnrecht ableitet. Diese Wohnbauten fallen dann aber nicht mehr unter das Bundeskleingartengesetz. Zudem bewirkt der Flächennutzungsplan keine Baurechte gegenüber Dritten, es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung des Senats. Zur Frage der verwilderten Parzellen führt Herr Kittelmann aus, dass dies in die Zuständigkeit des Bezirksverbandes fällt und der Bezirk diesbezüglich keine Handhabe hat. 

 

Herr BzStR Blesing fügt abschließend zu der Frage nach der Kolonie Hand in Hand hinzu, dass die Räumungsvereinbarung von allen Parzelleninhabern am 14.08.2012 unterzeichnet wurde. Hintergrund ist die Kündigung vor 3 Jahren gegenüber dem Bezirksverband. Das folgende Gerichtsverfahren wurde zugunsten des Bezirksamtes entschieden. Insoweit galt das Angebot, dass bei Unterschrift zum 01.11.2012 jedem Parzelleninhaber eine vom Abschätzungsausschuss festgesetzte Entschädigung gezahlt wird und das Bezirksamt Neukölln darauf verzichtet, dass die Parzellen geräumt übergeben werden.

 

Frau Barkusky-Fuchs fragt zur Kolonie Zufriedenheit, ob es dort konkrete Planungen gibt, da auch diese Kolonie einmal geräumt werden sollte. Herr Borowski erklärt, dass keine Planungen bekannt sind. Zudem fragt sie, ob die zu entrichtenden Pachtbeiträge in Neukölln mit denen im übrigen Land Berlin übereinstimmen. Herr Kittelmann erklärt, dass die Pacht grundsätzlich 0,3571 Euro pro m² pro Jahr plus 0,08 Euro pro m² pro Jahr beträgt.

 

Nach weiteren Wortmeldungen von Herrn Scharmberg, Herrn Meseberg und Herrn Wewer wird der TOP geschlossen.

 


 
 

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