Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Vorstellung der Staatsangehörigkeitsbehörde
Herr Schiemann begrüßt ebenfalls die Ausschussmitglieder, leitet kurz den Vortrag ein und übergibt das Wort anschließend an Herrn Lenhart.
Herr Lenhart stellt sich vor und erläutert anhand einer Power Point Präsentation die Aufgaben, Einbürgerung sowie Staatsangehörigkeitsprüfung, und die Zuständigkeiten der Staatsangehörigkeiten-behörde. Dann erörtert er die Historie der Entwicklung der bezirklichen Staatsangehörigkeiten-behörden sowie die detaillierten Antragsinhalte. Zudem werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung näher dargelegt. Herr Preuß schlägt zwischendurch vor, die Fragen zu sammeln und nach dem Vortrag zu stellen.
Herr Lenhart legt dar, wie der sogenannte Festakt (Einbürgerungsveranstaltung) in Neukölln durchgeführt wird und zeigt auf, dass dieser nicht in jedem Bezirk umgesetzt wird, jedoch die zuständige Senatsverwaltung angeregt hat, dies einheitlich im Land Berlin zu gestalten.
Herr Preuß eröffnet nun die Möglichkeit für die Ausschussmitglieder, Fragen zu stellen:
Es wird zunächst gefragt, über welchen Zeitraum sich die Bearbeitungszeit der Anträge erstreckt. Herr Lenhart erklärt, dass eine Zielvereinbarung mit der zuständigen Senatsverwaltung geschlossen wurde, die eine Bearbeitungszeit innerhalb von maximal sechs Monaten verlangt und es diesbezüglich auch eine Zielkontrolle gibt. Es kann jedoch in der Person des Antragstellers liegen, dass sich die Bearbeitung verzögert. Dies ist z.B. bei laufenden Strafverfahren oder bei Kündigung der Arbeitsstelle der Fall. Hier kann das Verfahren ausgesetzt werden.
Frau Barkusky-Fuchs fragt, wie hoch sich die Kosten für ein Einbürgerungsverfahren gestalten. Das Verfahren kostet für Erwachsene oder Kinder jeweils 255 €. Eine Ermäßigung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das Kind zusammen mit Mutter oder Vater eingebürgert wird.
Es wird weiterhin die Frage gestellt, ob eine Einbürgerung bei Erwerbsunfähigkeit möglich ist. Herr Lenhart erklärt, dass lediglich geprüft wird, ob Grundsicherungsleistungen (SGB II, SGB XII) bezogen werden. Es wird weiterhin gefragt, wie schnell man sich nach Ablehnung einer Einbürgerung wieder bewerben kann. Herr Lenhart verdeutlicht, dass man sich sofort bewerben kann, dies aber auch immer vom Ablehnungsgrund abhängig ist. Auf die Frage, ob man Einbürgerungen zurücknehmen kann, erklärt Herr Lenhart, dass eine Einbürgerung innerhalb von 5 Jahren, wenn Tatsachen bekannt werden, die eine Rücknahme rechtfertigen (Betrug, Erschleichung) zurückgenommen werden kann, jedoch die Behörde die Beweislast trägt. Es werden noch weitere Fragen zu Widersprüchen und Klagen gestellt, Frau Fuhrmann fragt unter anderem nach den Verwaltungskosten pro Einbürgerung, die jedoch Herr Lenhart nicht direkt beziffern kann.
Herr Lenhart merkt noch an, dass der Bezirk Neukölln derzeit für einen Monat im Rahmen der Amtshilfe für den Bezirk Mitte Anträge bearbeitet.
Herr Schiemann ergänzt, dass zwei Mal im Jahr eine Kontrollgruppe der Bezirke und der SenInn den Bezirk für stichprobenartige Kontrollen aufsucht. Herr Lenhart erklärt, dass dies zur definierten Zielkontrolle gehört, in denen die stichprobenartigen Prüfungen inbegriffen sind.
Herr Lenhart definiert zudem noch das vereinfachte Verfahren zur Einbürgerung für Staatenlose gem. Artikel 2 (in Berlin geboren und 5 Jahre Aufenthaltsgenehmigung) sowie die Einbürgerung bei besonderem öffentlichen Interesse (z.B. für Sportler oder Hochqualifizierte).
Da keine weiteren Fragen bestehen, schließt der Ausschussvorsitzende den TOP. Abstimmungsergebnis:
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