TOP |
|
Betreff |
Drucksache |
|
Ö 1 |
|
|
Dringlichkeiten |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Geschäftliches |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Vorlagen zur Kenntnisnahme |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Vorlagen zur Wahl |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
Vorlagen zur Beschlussfassung |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Haushaltsberatungen 2020/2021 |
|
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt) |
|
|
1416/XX |
|
Ö 6.2 |
|
|
Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss zu Bürgervorschlag # 62 |
|
|
1470/XX |
|
Ö 6.3 |
|
|
Bürgerhaushalt für Neukölln |
|
|
1333/XX |
|
Ö 6.4 |
|
|
Schüler*innenhaushalt |
|
|
1362/XX |
|
Ö 6.5 |
|
|
Schüler/innenhaushalt verstetigen I |
|
|
1372/XX |
|
Ö 6.6 |
|
|
Schüler/innenhaushalt verstetigen II |
|
|
1373/XX |
|
Ö 6.7 |
|
|
Förderung des Bezirksjugendrings |
|
|
1323/XX |
|
Ö 6.8 |
|
|
Geschäftsführung des Bezirksjugendrings |
|
|
1322/XX |
|
Ö 7 |
|
|
Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
Hot-Spots im Bezirk: Wie schlimm ist Neukölln vom Drogensumpf betroffen? |
|
|
1422/XX |
|
Ö 7.2 |
|
|
Sondernutzung von Straßenland für Filmdreharbeiten? |
|
|
1436/XX |
|
Ö 7.3 |
|
|
Neugestaltung Promenade am Weigandufer überarbeiten |
|
|
1421/XX |
|
Ö 7.4 |
|
|
Umbenennung von Nord-Neukölln in Rixdorf |
|
|
1442/XX |
|
Ö 7.5 |
|
|
Rund um das Fahrrad |
|
|
1446/XX |
|
Ö 7.6 |
|
|
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil VII |
|
|
1447/XX |
|
Ö 7.7 |
|
|
Zugang zum Carl-Weder-Park sichern |
|
|
1291/XX |
|
Ö 7.8 |
|
|
Mülleimer mit Aschenbechern ausstatten |
|
|
1083/XX |
|
Ö 7.9 |
|
|
Parkbänke im Parkfriedhof |
|
|
1171/XX |
|
Ö 7.10 |
|
|
Geschichtliche Aufarbeitung Wissmannstraße |
|
|
0089/XX |
|
Ö 7.11 |
|
|
Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung |
|
|
0218/XX |
|
Ö 7.12 |
|
|
Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße |
|
|
0683/XIX |
|
Ö 7.13 |
|
|
Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab |
|
|
0140/XX |
|
Ö 7.14 |
|
|
Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns |
|
|
0142/XX |
|
Ö 7.15 |
|
|
Stopp dem Feuerwerkswahnsinn! |
|
|
0467/XX |
|
Ö 7.16 |
|
|
Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben |
|
|
0474/XX |
|
Ö 7.17 |
|
|
Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen
|
|
|
0747/XX |
|
Ö 7.18 |
|
|
Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes – Hat Neukölln daran Anteil? |
|
|
0914/XX |
|
Ö 7.19 |
|
|
Bänke auf dem Reuterplatz wieder aufstellen |
|
|
1072/XX |
|
Ö 8 |
|
|
Beschlussempfehlungen |
|
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
Verpackungsmüll |
|
|
0977/XX |
|
Ö 8.2 |
|
|
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen |
|
|
1189/XX |
|
Ö 8.3 |
|
|
Mehrweg statt Einweg – Umweltgerecht feiern in Neukölln |
|
|
1329/XX |
|
Ö 8.4 |
|
|
Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe |
|
|
1289/XX |
|
Ö 8.5 |
|
|
Erarbeitung bezirklicher Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung |
|
|
1070/XX |
|
Ö 8.6 |
|
|
Ordentliche Bezahlung unterstützen – Armut entgegenwirken |
|
|
1374/XX |
|
Ö 9 |
|
|
Vorlagen zur Kenntnisnahme |
|
|
|
|
Ö 9.1 |
|
|
Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“! |
|
|
0652/XX |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden. Begründung: Einkommensarmut impliziert keinesfalls eine „soziale Schwäche“. Es kann nicht sein, dass Menschen wegen ihrer geringen Kaufkraft als „sozial schwach“ abgestempelt werden. Häufig sind gerade diese einkommensschwachen Menschen sozial besonders engagiert. - Schlussbericht - Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2018 ist das Bezirksamt gebeten worden, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden. Insbesondere der Begründung des Beschlusses schließt sich das Bezirksamt vollumfänglich an. In diesem Zusammenhang wurden die Abteilungen des Bezirksamtes um Prüfung der Publikationen gebeten, welche in ihrer eigener Verantwortung liegen und darüber hinaus neben den klassischen Broschüren und Flyern auch die eigenen Internetauftritte entsprechend zu überprüfen. Im Ergebnis der Überprüfungen wurden einige Publikationen identifiziert, welche die o.a. Formulierung bisher verwenden. Die in der Vergangenheit veröffentlichten Pressemitteilungen des Bezirksamtes können nachträglich nicht abgeändert werden. Soweit kurzfristig möglich wird diese Formulierung nicht mehr verwendet. Die Texte auf den bezirklichen Internetseiten sind dahingehend überarbeitet worden, bei Pressemitteilungen wird dies künftig beachtet. Allerdings sind auf den Internetseiten des Bezirksamtes einige Veröffentlichungen im pdf-Format enthalten, bei denen es sich um gedruckte Veröffentlichungen handelt, die nachträglich nicht geändert werden können. Sofern Neuauflagen geplant werden, wird auf eine Änderung der Formulierung geachtet. Gleiches gilt auch für gedruckte Veröffentlichungen/Broschüren ohne Veröffentlichung im Internet. Die Abteilungen des Bezirksamtes haben im Zuge der Prüfung zugesagt, den Beschluss bei der Erstellung neuer Beiträge, Texte und Publikationen entsprechend zu berücksichtigen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 19.08.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
|
|
|
|
30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 14.9 - überwiesen |
|
|
Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.
|
|
|
|
|
28.08.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste |
|
|
Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
|
|
Frau Hammer begründet den Antrag. Es habe sich eingebürgert, dass beide Begrifflichkeiten in gleichen Kontext erwähnt werden. Hiergegen möchte sie sich wehren und bittet um Unterstützung für den Antrag. Für Frau Schoenthal wird der Ausschuss dieser Ansicht bestimmt folgen und bittet um ein Meinungsbild. Herr Babilon sieht in „sozial schwach“ keine Beleidigung oder Herabsetzung. Dies bezeichne lediglich einen Zustand. Frau Hascelik begrüßt den Antrag ausdrücklich, da mit der Begrifflichkeit auch weitere Dinge assoziiert werden. Für Herr Kringel ist der Kontext ebenfalls falsch. Interessant wäre hier, in welchen Publikationen des Bezirks diese aufgefallen sind. Herr Szczepanski hat auf den Internetseiten des Bezirksamtes recherchiert und in der Tat ist dies nur sehr selten feststellbar gewesen. Aus seiner Sicht stellt dies kein großes Problem dar, der Antrag ist dennoch unterstützenswert, da soziales Engagement keine Frage des Geldes ist. Frau Künning, Herr Blank, Herr Leppek befürworten den Antrag ebenfalls. Herr Babilon wendet ein, dass jedes Wort durchaus mehrere Bedeutungen habe. Der Ausdruck habe sich zwar eingebürgert, stellt aber nicht so ein Problem dar. Herr BzStR Biedermann begrüßet auf Frage der Vorsitzenden den Antrag ebenfalls. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird über den Antrag angestimmt. Im Ergebnis wird dem Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.
|
|
|
|
|
26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 11.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
|
|
Der Ausschuss Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommens-schwachen Personen zu verwenden._____________________________________________ Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der BN-AfD beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.
|
|
|
|
|
11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 9.1 - vertagt |
|
|
|
|
|
|
|
25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 9.25 - vertagt |
|
|
|
|
|
|
|
30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
|
|
Ö 9.17 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
|
|
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2018 ist das Bezirksamt gebeten worden, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden. Insbesondere der Begründung des Beschlusses schließt sich das Bezirksamt vollumfänglich an. In diesem Zusammenhang wurden die Abteilungen des Bezirksamtes um Prüfung der Publikationen gebeten, welche in ihrer eigenen Verantwortung liegen und darüber hinaus neben den klassischen Broschüren und Flyern auch die eigenen Internetauftritte entsprechend zu überprüfen. Im Ergebnis der Überprüfungen wurden einige Publikationen identifiziert, welche die o.a. Formulierung bisher verwenden. Die in der Vergangenheit veröffentlichten Pressemitteilungen des Bezirksamtes können nachträglich nicht abgeändert werden. Soweit kurzfristig möglich wird diese Formulierung nicht mehr verwendet. Die Texte auf den bezirklichen Internetseiten sind dahingehend überarbeitet worden, bei Pressemitteilungen wird dies künftig beachtet. Allerdings sind auf den Internetseiten des Bezirksamtes einige Veröffentlichungen im pdf-Format enthalten, bei denen es sich um gedruckte Veröffentlichungen handelt, die nachträglich nicht geändert werden können. Sofern Neuauflagen geplant werden, wird auf eine Änderung der Formulierung geachtet. Gleiches gilt auch für gedruckte Veröffentlichungen/Broschüren ohne Veröffentlichung im Internet. Die Abteilungen des Bezirksamtes haben im Zuge der Prüfung zugesagt, den Beschluss bei der Erstellung neuer Beiträge, Texte und Publikationen entsprechend zu berücksichtigen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 19.08.2019 Bezirksamt Neukölln von Berlin Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Es liegen keine Wortmeldungen vor. Kenntnis genommen
|
Ö 9.2 |
|
|
Bebauungsplan 8-2-1 („Grenzallee 37“)
|
|
|
1342/XX |
|
|
|
|
|
|
|
|
|