Tagesordnung - 38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 11.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:12 - 22:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Dringlichkeiten      
Ö 2  
Geschäftliches      
Ö 3  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 4  
Vorlagen zur Wahl      
Ö 5  
Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6     Haushaltsberatungen 2020/2021      
Ö 6.1  
Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt)
Enthält Anlagen
1416/XX  
Ö 6.2  
Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss zu Bürgervorschlag # 62  
Enthält Anlagen
1470/XX  
Ö 6.3  
Bürgerhaushalt für Neukölln  
Enthält Anlagen
1333/XX  
Ö 6.4  
Schüler*innenhaushalt
Enthält Anlagen
1362/XX  
Ö 6.5  
Schüler/innenhaushalt verstetigen I  
Enthält Anlagen
1372/XX  
Ö 6.6  
Schüler/innenhaushalt verstetigen II
Enthält Anlagen
1373/XX  
Ö 6.7  
Förderung des Bezirksjugendrings
Enthält Anlagen
1323/XX  
Ö 6.8  
Geschäftsführung des Bezirksjugendrings
Enthält Anlagen
1322/XX  
Ö 7     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 7.1  
Hot-Spots im Bezirk: Wie schlimm ist Neukölln vom Drogensumpf betroffen?  
Enthält Anlagen
1422/XX  
Ö 7.2  
Sondernutzung von Straßenland für Filmdreharbeiten?  
Enthält Anlagen
1436/XX  
Ö 7.3  
Neugestaltung Promenade am Weigandufer überarbeiten  
Enthält Anlagen
1421/XX  
Ö 7.4  
Umbenennung von Nord-Neukölln in Rixdorf  
Enthält Anlagen
1442/XX  
Ö 7.5  
Rund um das Fahrrad  
Enthält Anlagen
1446/XX  
Ö 7.6  
Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil VII  
Enthält Anlagen
1447/XX  
Ö 7.7  
Zugang zum Carl-Weder-Park sichern  
Enthält Anlagen
1291/XX  
Ö 7.8  
Mülleimer mit Aschenbechern ausstatten  
Enthält Anlagen
1083/XX  
Ö 7.9  
Parkbänke im Parkfriedhof  
Enthält Anlagen
1171/XX  
Ö 7.10  
Geschichtliche Aufarbeitung Wissmannstraße
Enthält Anlagen
0089/XX  
Ö 7.11  
Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung  
Enthält Anlagen
0218/XX  
Ö 7.12  
Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße
Enthält Anlagen
0683/XIX  
Ö 7.13  
Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab
Enthält Anlagen
0140/XX  
Ö 7.14  
Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns
Enthält Anlagen
0142/XX  
Ö 7.15  
Stopp dem Feuerwerkswahnsinn!
Enthält Anlagen
0467/XX  
Ö 7.16  
Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben
Enthält Anlagen
0474/XX  
Ö 7.17  
Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen  
Enthält Anlagen
0747/XX  
Ö 7.18  
Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes – Hat Neukölln daran Anteil?
Enthält Anlagen
0914/XX  
Ö 7.19  
Bänke auf dem Reuterplatz wieder aufstellen  
Enthält Anlagen
1072/XX  
Ö 8     Beschlussempfehlungen      
Ö 8.1  
Verpackungsmüll  
Enthält Anlagen
0977/XX  
Ö 8.2  
Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen  
Enthält Anlagen
1189/XX  
Ö 8.3  
Mehrweg statt Einweg – Umweltgerecht feiern in Neukölln  
Enthält Anlagen
1329/XX  
Ö 8.4  
Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe
Enthält Anlagen
1289/XX  
Ö 8.5  
Erarbeitung bezirklicher Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung
Enthält Anlagen
1070/XX  
Ö 8.6  
Ordentliche Bezahlung unterstützen – Armut entgegenwirken  
Enthält Anlagen
1374/XX  
Ö 9     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9.1  
Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“!  
Enthält Anlagen
0652/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden.

 

Begründung:

Einkommensarmut impliziert keinesfalls eine soziale Schwäche“. Es kann nicht sein, dass Menschen wegen ihrer geringen Kaufkraft als „sozial schwach“ abgestempelt werden. Häufig sind gerade diese einkommensschwachen Menschen sozial besonders engagiert.

 

- Schlussbericht -

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2018 ist das Bezirksamt gebeten worden, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden. Insbesondere der Begründung des Beschlusses schließt sich das Bezirksamt vollumfänglich an.

 

In diesem Zusammenhang wurden die Abteilungen des Bezirksamtes um Prüfung der Publikationen gebeten, welche in ihrer eigener Verantwortung liegen und darüber hinaus neben den klassischen Broschüren und Flyern auch die eigenen Internetauftritte entsprechend zu überprüfen.

 

Im Ergebnis der Überprüfungen wurden einige Publikationen identifiziert, welche die o.a. Formulierung bisher verwenden. Die in der Vergangenheit veröffentlichten Pressemitteilungen des Bezirksamtes können nachträglich nicht abgeändert werden. Soweit kurzfristig möglich wird diese Formulierung nicht mehr verwendet. Die Texte auf den bezirklichen Internetseiten sind dahingehend überarbeitet worden, bei Pressemitteilungen wird dies künftig beachtet. Allerdings sind auf den Internetseiten des Bezirksamtes einige Veröffentlichungen im pdf-Format enthalten, bei denen es sich um gedruckte Veröffentlichungen handelt, die nachträglich nicht geändert werden können. Sofern Neuauflagen geplant werden, wird auf eine Änderung der Formulierung geachtet. Gleiches gilt auch für gedruckte Veröffentlichungen/Broschüren ohne Veröffentlichung im Internet.

 

Die Abteilungen des Bezirksamtes haben im Zuge der Prüfung zugesagt, den Beschluss bei der Erstellung neuer Beiträge, Texte und Publikationen entsprechend zu berücksichtigen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 19.08.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel       Biedermann

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

   
    30.05.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.9 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    28.08.2018 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Hammer begründet den Antrag. Es habe sich eingebürgert, dass beide Begrifflichkeiten in gleichen Kontext erwähnt werden. Hiergegen möchte sie sich wehren und bittet um Unterstützung für den Antrag.

 

Für Frau Schoenthal wird der Ausschuss dieser Ansicht bestimmt folgen und bittet um ein Meinungsbild. Herr Babilon sieht in „sozial schwach“ keine Beleidigung oder Herabsetzung. Dies bezeichne lediglich einen Zustand. Frau Hascelik begrüßt den Antrag ausdrücklich, da mit der Begrifflichkeit auch weitere Dinge assoziiert werden. Für Herr Kringel ist der Kontext ebenfalls falsch. Interessant wäre hier, in welchen Publikationen des Bezirks diese aufgefallen sind. Herr Szczepanski hat auf den Internetseiten des Bezirksamtes recherchiert und in der Tat ist dies nur sehr selten feststellbar gewesen. Aus seiner Sicht stellt dies kein großes Problem dar, der Antrag ist dennoch unterstützenswert, da soziales Engagement keine Frage des Geldes ist. Frau Künning, Herr Blank, Herr Leppek befürworten den Antrag ebenfalls. Herr Babilon wendet ein, dass jedes Wort durchaus mehrere Bedeutungen habe. Der Ausdruck habe sich zwar eingebürgert, stellt aber nicht so ein Problem dar. Herr BzStR Biedermann begrüßet auf Frage der Vorsitzenden den Antrag ebenfalls. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird über den Antrag angestimmt.

 

Im Ergebnis wird dem Antrag bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.

   
    26.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommens-schwachen Personen zu verwenden._____________________________________________

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der BN-AfD beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.1 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - vertagt
   

vertagt.

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.17 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 26. September 2018 ist das Bezirksamt gebeten worden, in sämtlichen Publikationen und Veröffentlichungen die Formulierung „sozial schwach“ nicht mehr im Zusammenhang mit armen oder einkommensschwachen Personen zu verwenden. Insbesondere der Begründung des Beschlusses schließt sich das Bezirksamt vollumfänglich an. In diesem Zusammenhang wurden die Abteilungen des Bezirksamtes um Prüfung der Publikationen gebeten, welche in ihrer eigenen Verantwortung liegen und darüber hinaus neben den klassischen Broschüren und Flyern auch die eigenen Internetauftritte entsprechend zu überprüfen. Im Ergebnis der Überprüfungen wurden einige Publikationen identifiziert, welche die o.a. Formulierung bisher verwenden. Die in der Vergangenheit veröffentlichten Pressemitteilungen des Bezirksamtes können nachträglich nicht abgeändert werden. Soweit kurzfristig möglich wird diese Formulierung nicht mehr verwendet. Die Texte auf den bezirklichen Internetseiten sind dahingehend überarbeitet worden, bei Pressemitteilungen wird dies künftig beachtet. Allerdings sind auf den Internetseiten des Bezirksamtes einige Veröffentlichungen im pdf-Format enthalten, bei denen es sich um gedruckte Veröffentlichungen handelt, die nachträglich nicht geändert werden können. Sofern Neuauflagen geplant werden, wird auf eine Änderung der Formulierung geachtet. Gleiches gilt auch für gedruckte Veröffentlichungen/Broschüren ohne Veröffentlichung im Internet. Die Abteilungen des Bezirksamtes haben im Zuge der Prüfung zugesagt, den Beschluss bei der Erstellung neuer Beiträge, Texte und Publikationen entsprechend zu berücksichtigen. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 19.08.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel       Biedermann

Bezirksbürgermeister     Bezirksstadtrat

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 9.2  
Bebauungsplan 8-2-1 („Grenzallee 37“)  
Enthält Anlagen
1342/XX  
               
 
 

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