TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Dringlichkeiten |
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Ö 2 |
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Geschäftliches |
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Ö 3 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 4 |
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Vorlagen zur Wahl |
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Ö 5 |
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Vorlagen zur Beschlussfassung |
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Ö 6 |
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Haushaltsberatungen 2020/2021 |
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Ö 6.1 |
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Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2020/2021 (Doppelhaushalt) |
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1416/XX |
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Ö 6.2 |
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Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss zu Bürgervorschlag # 62 |
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1470/XX |
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Ö 6.3 |
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Bürgerhaushalt für Neukölln |
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1333/XX |
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Ö 6.4 |
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Schüler*innenhaushalt |
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1362/XX |
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Ö 6.5 |
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Schüler/innenhaushalt verstetigen I |
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1372/XX |
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Ö 6.6 |
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Schüler/innenhaushalt verstetigen II |
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1373/XX |
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Ö 6.7 |
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Förderung des Bezirksjugendrings |
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1323/XX |
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Ö 6.8 |
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Geschäftsführung des Bezirksjugendrings |
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1322/XX |
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Ö 7 |
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Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 7.1 |
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Hot-Spots im Bezirk: Wie schlimm ist Neukölln vom Drogensumpf betroffen? |
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1422/XX |
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Ö 7.2 |
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Sondernutzung von Straßenland für Filmdreharbeiten? |
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1436/XX |
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Ö 7.3 |
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Neugestaltung Promenade am Weigandufer überarbeiten |
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1421/XX |
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Ö 7.4 |
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Umbenennung von Nord-Neukölln in Rixdorf |
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1442/XX |
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Ö 7.5 |
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Rund um das Fahrrad |
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1446/XX |
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Ö 7.6 |
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Gilt in Neuköllner Schulkantinen die Scharia? - Teil VII |
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1447/XX |
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Ö 7.7 |
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Zugang zum Carl-Weder-Park sichern |
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1291/XX |
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Ö 7.8 |
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Mülleimer mit Aschenbechern ausstatten |
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1083/XX |
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Ö 7.9 |
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Parkbänke im Parkfriedhof |
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1171/XX |
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Ö 7.10 |
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Geschichtliche Aufarbeitung Wissmannstraße |
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0089/XX |
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Ö 7.11 |
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Hermannplatz fahrrad- und fußgängerfreundlich umgestalten – Beauftragung einer bezirksübergreifenden Planung |
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0218/XX |
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Ö 7.12 |
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Mut zu neuen Wegen - Weigandufer als Fahrradstraße |
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0683/XIX |
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Ö 7.13 |
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Maßnahmen am Werner-Seelenbinder-Grab |
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0140/XX |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Änderung 2: Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen. Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen. Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationstafel mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Tafel soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren. Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sport darf nicht dafür verwendet werden. Änderung 1: Sportausschuss Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen. Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen oder zu entfernen sowie die Wegedecke zu erneuern. Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationsstele mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Stele soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren. Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sport darf nicht dafür verwendet werden. Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen. Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen oder zu entfernen sowie die Wegedecke zu erneuern. Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationsstele mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Stele soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren. Begründung: Werner Seelenbinder wird als Sportler und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime in Neukölln durch die Benennung einer Stadionanlage samt Grabstätte geehrt. Jährlich findet dort eine Gedenkfeier am Tag der Mahnung und Erinnerung im September statt. 1966 erfolgte die offizielle Anerkennung als Grab eines Opfers von Krieg und Gewaltherrschaft. Im entsprechenden Gräbergesetz (Neufassung 16.1.2012) heißt es unter § 5 Feststellung und Erhaltung von Gräbern: „(3) Die Länder haben die in ihrem Gebiet liegenden Gräber nach §1 zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung sind Anlegung, Instandhaltung und Pflege.“ Das Land Berlin hat diese Aufgabe an den Bezirk delegiert. Die am Zugang zum Stadion gelegene Grabstätte ist aktuell durch eine doppelte Hecke geschützt und verdeckt. Insbesondere eine das Grab umgebende - ursprünglich schmale und niedrige - Hecke erschwert Sicht und Zugang. Ein Teil der das Grab einfassenden Bodenplatten ist überwachsen, der zuführende Weg eingeschränkt verkehrssicher. Zusätzlich bedarf es - ähnlich wie auf dem Tempelhofer Feld oder vor dem Urban-Krankenhaus - einer ausführlichen bebilderten Erläuterungstafel oder -stele. Auf ihr soll die Bedeutung Werner Seelenbinders sowie der großen antifaschistischen Gedenkveranstaltung nach Kriegsende in der Stadionanlage herausgestellt werden. -Schlussbericht- Der angemessene Zustand der Grabstätte Werner Seelenbinder wurde hergestellt. So wurde die Einfriedung der Grabstelle in Form einer Taxus- und Hainbuchen-Hecke entsprechend der gebotenen Pietät und der Möglichkeit zum stillen Gedenken geschnitten. Auf der Seite der Hainbuchen-Hecke wurde die zusätzliche Taxus-Hecke zurückgenommen und der Wegebelag durch Platten ergänzt bzw. ersetzt und ein Sitzblock aufgestellt. Der alte Holzhinweis "Gedenkstätte Werner Seelenbinder" wurde durch eine Steintafel mit dem Hinweis "Grabstätte Werner Seelenbinder" ersetzt. Hintergrund hierfür ist, dass es sich - anders als die alte Beschilderung suggerierte - nicht nur um eine reine Gedenkstätte ohne Grabbezug handelt, sondern real um eine Grabstätte mit der Urne mit der Asche von Werner Seelenbinder. Der Aufstellung einer Infostele konnte das Bezirksamt bislang nicht veranlassen, weil die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 5.000 Euro aus dem Friedhofsbudget nicht aufgebracht werden konnten. Die BVV hat ihren Wunsch nach Aufstellung einer solchen Infostele mit der Beschlussfassung zur Drs. Nr. 1077/XX bekräftigt und sich für eine Finanzierung im Rahmen des Haushalts 2020/2021 ausgesprochen. Dazu wird das Bezirksamt in 2020 berichten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 12. August 2019 Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.10 - überwiesen |
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Der Antrag wird in den Sportausschuss mitberatend und in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung (ff) überwiesenDer Antrag wird in den Sportausschuss mitberatend und in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung (ff) überwiesen.
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17.05.2017 - Sportausschuss |
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Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Der Antrag zu Maßnahmen an der Werner-Seelenbinder-Gedenkstätte wurde besprochen. Der Antrag sieht den ungehinderten Aufenthalt zum Gedenken an der Grabstätte vor. Dies soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen erfolgen. Zudem wäre es wünschenswert eine Informationsstele mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Herr Bezirksstadtrat Jan-Christopher Rämer nimmt im Anschluss wie folgt Stellung: Es handelt sich um keine Gedenkstätte, sondern um eine Grabstätte, die auf einer Liegenschaft der Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport liegt. Die Grabstätte unterliegt dem Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 01. Juli 1965). Stellvertretend werden die Interessen des Bundes von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Nutzungsberechtigter wahrgenommen. Der Pflegezustand ist einer Grabstelle angemessen und erfordert keine Nacharbeiten. Der Sport- und Betriebsablauf auf der Liegenschaft darf durch eine Umgestaltung nicht gestört werden und die Kosten für eine neue Informationsstele werden nicht durch den Etat des Fachbereiches Sport übernommen. Es wird seitens der Sportausschussmitglieder darauf hingewiesen, die Kosten für die Umgestaltung näher zu definieren, um über den Antrag eine Entscheidung treffen zu können. Der Antrag wird an den federführenden Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung weitergeleitet.
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14.06.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung |
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Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Die Einfriedung der Grabstelle in Form einer jährlich geschnittenen Hecke entspricht der gebotenen Pietät, der Möglichkeit des stillen Gedenkens und der solitären Lage der Grabstelle im Sportpark Oderstraße. Die gärtnerische Ausgestaltung und der Pflegezustand sind dem Ort entsprechend angemessen vorhanden und lassen den ungehinderten Aufenthalt zum Gedenken zu. Die Verschleißschicht der Wegedecke ist in der Tat teilweise abgetragen und wird durch das Grünflächenamt erneuert bzw. überarbeitet werden. Als allgemeine Information wird erwähnt, dass das Bezirksamt Neukölln für die Pflege eines Kriegsgrabes eine jährliche Zuweisung von 15,76 € erhält. Die Ausweisung der Grabstätte vor der Hainbuchenhecke wird künftig durch eine Stele mit der Innschrift 'Grabstätte Werner Seelenbinder' aufgewertet, ein Auftrag seitens des SGA ist bereits ausgelöst. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Nutzungsberechtigte der Grabstelle, die die Interessen des Bundes nach dem Gräbergesetz wahrnimmt, hat sich zum Antrag wie folgt geäußert. „Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Neuköllner BVV gerne etwas beraten, jedoch nicht einen Beschluss fassen kann zu einer Gestaltung zu einem Opfergrab, für welches mein Haus für die Bundesrepublik Deutschland die Erhaltung wahrnimmt. Zu der gärtnerischen Gestaltung gehört hier bei der Grabstelle von Werner Seelenbinder die Umrandung durch die Hecke, welche das Grab etwas von der Umgebung eines Sportstadions abschottet und in jedem Fall erhalten bleiben muss. Die Ersetzung des alten Holzhinweises "Gedenkstätte Werner Seelenbinder" durch eine andere Form mit dem Hinweis "Grabstätte Werner Seelenbinder" begrüße ich sehr, da es sich eben real um eine Grabstätte mit der Urne mit der Asche von Werner Seelenbinder handelt, an der man des Toten gedenken kann, jedoch nicht nur um eine reine Gedenkstätte ohne Grabbezug, was die alte Beschilderung oft suggerierte. Hinsichtlich einer Infostele zu dem Toten muss ich Ihnen mitteilen, dass das Gräbergesetz keine Unterschiede zwischen den einzelnen Toten macht. So sollen einfache, einheitliche Grabzeichen verwendet werden, eine Ausschmückung des Grabes gehört nicht dazu. Es wird somit von uns aus keine Stele aus Bundesmitteln geben. Sollte die BVV dennoch auf eigene Kosten eine derartige Stele aufstellen wollen, dann nicht direkt auf dem Grab und sowohl der Text als auch der Aufstellungsort muss in jedem Fall mit uns abgestimmt werden. Auch der weitere Unterhalt einer solchen Stele ist dann zukünftig von der BVV zu tragen.“ Die Verwaltung sagt die Prüfung nach Realisierungsmöglichkeiten zur Aufstellung einer Informationstafel zu. Der Antrag wird in folgender Fassung zur Abstimmung gestellt. „Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen. Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen. Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationstafel mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Tafel soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren. Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sport darf nicht dafür verwendet werden.“ Bei Enthaltung der AfD und je 1 Stimme der Fraktionen der SPD und der Grünen wird der BVV die Zustimmung zum Antrag empfohlen.
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19.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Grabstätte Werner Seelenbinders am nach ihm benannten Stadion ist in einen seiner Bedeutung angemessenen Zustand zu bringen. Der ungehinderte Aufenthalt zum Gedenken soll durch einfache gärtnerische Maßnahmen wiederhergestellt werden. Dazu ist die ausgewachsene rahmende Binnenhecke nach Maßgabe des pflegenden Amtes zurückzunehmen. Möglichst in der Nähe der Grabstätte ist eine Informationstafel mit Lebensweg und politischen Verdiensten des Geehrten aufzustellen. Die Tafel soll sich an bereits vorhandenen Stelen auf dem Tempelhofer Feld orientieren. Der Sport selber darf dadurch nicht behindert werden und der Etat des Sports darf nicht dafür verwendet werden. Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung beschlossen.
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28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.4 - vertagt |
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11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 7.13 - vertagt |
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25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.12 - vertagt |
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30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 9.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Der angemessene Zustand der Grabstätte Werner Seelenbinder wurde hergestellt. So wurde die Einfriedung der Grabstelle in Form einer Taxus- und Hainbuchen-Hecke entsprechend der gebotenen Pietät und der Möglichkeit zum stillen Gedenken geschnitten. Auf der Seite der Hainbuchen-Hecke wurde die zusätzliche Taxus-Hecke zurückgenommen und der Wegebelag durch Platten ergänzt bzw. ersetzt und ein Sitzblock aufgestellt. Der alte Holzhinweis "Gedenkstätte Werner Seelenbinder" wurde durch eine Steintafel mit dem Hinweis "Grabstätte Werner Seelenbinder" ersetzt. Hintergrund hierfür ist, dass es sich - anders als die alte Beschilderung suggerierte - nicht nur um eine reine Gedenkstätte ohne Grabbezug handelt, sondern real um eine Grabstätte mit der Urne mit der Asche von Werner Seelenbinder. Der Aufstellung einer Infostele konnte das Bezirksamt bislang nicht veranlassen, weil die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 5.000 Euro aus dem Friedhofsbudget nicht aufgebracht werden konnten. Die BVV hat ihren Wunsch nach Aufstellung einer solchen Infostele mit der Beschlussfassung zur Drs. Nr. 1077/XX bekräftigt und sich für eine Finanzierung im Rahmen des Haushalts 2020/2021 ausgesprochen. Dazu wird das Bezirksamt in 2020 berichten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den 12. August 2019 Martin Hikel Bezirksbürgermeister Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann Kenntnis genommen
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Ö 7.14 |
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Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns |
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0142/XX |
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Ö 7.15 |
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Stopp dem Feuerwerkswahnsinn! |
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0467/XX |
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Ö 7.16 |
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Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen aufheben |
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0474/XX |
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Ö 7.17 |
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Menschen mit Behinderungen im RBB-Rundfunkrat beteiligen
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0747/XX |
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Ö 7.18 |
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Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes – Hat Neukölln daran Anteil? |
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0914/XX |
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Ö 7.19 |
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Bänke auf dem Reuterplatz wieder aufstellen |
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1072/XX |
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Ö 8 |
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Beschlussempfehlungen |
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Ö 8.1 |
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Verpackungsmüll |
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0977/XX |
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Ö 8.2 |
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Videoüberwachung an Drogenschwerpunkten, insbesondere um Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen |
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1189/XX |
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Ö 8.3 |
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Mehrweg statt Einweg – Umweltgerecht feiern in Neukölln |
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1329/XX |
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Ö 8.4 |
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Neue Stuben für die Obdachlosenhilfe |
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1289/XX |
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Ö 8.5 |
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Erarbeitung bezirklicher Leitlinien der Bürger*innenbeteiligung |
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1070/XX |
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Ö 8.6 |
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Ordentliche Bezahlung unterstützen – Armut entgegenwirken |
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1374/XX |
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Ö 9 |
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Vorlagen zur Kenntnisnahme |
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Ö 9.1 |
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Einkommensschwache Menschen sind nicht „sozial schwach“! |
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0652/XX |
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Ö 9.2 |
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Bebauungsplan 8-2-1 („Grenzallee 37“)
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1342/XX |
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