Tagesordnung - 17. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 17. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
Gremium: Gesundheitsausschuss
Datum: Mi, 29.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Vivantes Klinikum Neukölln
Ort: Rudower Straße 48, 12351 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 15. Sitzung      
Ö 3  
Berichte der Patientenfürsprecherinnen (Hinweis: Berichte bereits versendet) a) Vivantis-Betriebes Krankenhaus Neukölln b) Ida - Wolff - Haus c) Psychatriebereich      
Ö 4  
Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)  
Enthält Anlagen
1180/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Integration empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen bezirklichen Aktionsplan zur lokalen Umsetzung der UN-BRK erarbeiten zu lassen. Insbesondere die Themen Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsleben, Inklusion in der Schule, Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung sollen dabei berücksichtigt werden.

r die Umsetzung der Arbeit soll ein Träger geworben werden, welcher, in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung, externe und interne Kompetenzen für die Erarbeitung nutzt und sich zu einer Einwerbung von Drittmitteln zur Finanzierung bereiterklärt, sollten keine Haushaltsmittel hierfür einsetzbar sein.

Die Zielfindung soll im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung, von Politik, Verwaltung, Unternehmen, Initiativen und Vereinen erfolgen und Möglichkeiten zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation erarbeiten. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen in einen Aktionsplan einfließen, der geeignete Umsetzungsmaßnahmen formuliert. Der Aktionsplan soll bis Herbst 2020 aufgestellt, dem Bezirksamt zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

 

Begründung: Der geplante Aktionsplan soll im Bezirk zur Umsetzung der UN-BRK beitragen, die seit 2009 gültiges Recht in Deutschland ist. Das Ziel der UN-BRK ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Auf Bundesebene wurde 2011 ein Nationaler Aktionsplan erstellt und 2016 fortgeschrieben. Der Berliner Senat beschloss 2011 seine 10 behindertenpolitischen Leitlinien (Drs. 16/4265), mit deren Hilfe die UN-BRK verpflichtend umgesetzt wird und konkretisierte die Umsetzungsziele bis zum Jahr 2020 (Drs. D-308/2015).

Im Bezirk Neukölln gibt es bisher bereits sehr viele effiziente Umsetzungsmaßnahmen zur UN-BRK in den unterschiedlichen Fachabteilungen. Ein lokaler Aktionsplan, der das weitere Vorgehen festlegt und Ziele für eine zukünftige Fortschreibung beinhaltet, existiert jedoch bisher nicht. Diesem Umstand soll abgeholfen werden, um auch in Zukunft die erfolgreiche Umsetzung der UN-BRK zu forcieren.

 

-Schlussbericht-

 

Wie bereits auf eine mündliche Anfrage hin mitgeteilt, lässt sich der Beschluss nicht wie in der angedachten Form umsetzen. Einerseits konnte kein Träger ermittelt werden, der für den gesamten Umfang der notwendigen Tätigkeiten ohne einen Eigenanteil des Bezirksamtes einen Antrag auf Förderung stellt und zweitens gab/gibt es für die betroffenen Akteure in diesem Arbeitskontext seit dem Ausbruch der Pandemie auch einen anderen Fokus.

 

r die Realisierung wird die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit den direkten Kolleg*innen der Stabsstelle für Dialog und Zukunft der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung und die Freiwilligenagentur wie folgt Vorgehen:

Ausgehend von einem Votum des Beirats sollen die Themenschwerpunkte Inklusive Arbeitswelt und Bildungslandschaft, Barrierefreiheit in jeglicher Form sowie gesellschaftliches Zusammenleben im Mittelpunkt eines glichen Aktionsplanes stehen.

Im ersten Schritt erfolgt bis zum Ende des Jahres eine breite Analyse bestehender Angebote. Die Analyse soll auch in unterschiedlichen Formaten wie die Nutzung von mein.berlin.de und analoger aufsuchener Arbeit bekannt gemacht werden und zum Mitwirken aufgefordert werden.

Ausgehend von der Analyse der konkreten Situation in Neukölln wird mit Einbindung der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung festzulegen sein, wie konkret das Beteiligungskonzept aussehen soll.

Die Durchführung einer Beteiligung ist für das 1. Quartal 2022 geplant. Aus dem Ergebnis der Beteiligung leitet der Beirat für Menschen mit Behinderungen mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen entsprechende Maßnahmen ab und adressiert Forderungen.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird regelmäßig im BVV Ausschuss über den Fortgang des Prozesses berichten. Soweit dies Vorhaben auch in Mein.Berlin.de aufgenommen wurde, werden dort auch Prozesse und Zwischenergebnisse einsehbar.

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 01. Juni 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.11 - überwiesen
   

Der Antrag wird mitberatend in den Jugendhilfeausschuss und federführend in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung überwiesen.

   
    07.03.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - vertagt
   

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

   
    21.03.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - gegenstandslos
   

Wird in den Ältestenrat zurück überwiesen, da noch weitere Ausschüsse zu beteiligen sind. Herr Liecke regt an, den Antrag erst dann wieder aufzurufen, wenn die berlinweite Struktur für die Umsetzung des BTHG feststeht.

   
    16.04.2019 - Ausschuss für Integration
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Antrag 11880/XX wird noch einmal inhaltlich von Herrn Dr. Hoffmann erläutert. Es folgt eine rege Diskussion mit dem Ergebnis, dass beantragt wird den Antrag an den Ältestenrat zur Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Schule zu überweisen, da auch dort erhebliche inhaltliche Berührungspunkte gesehen werden und der Ausschuss bisher nicht als zu beteiligender Ausschuss aufgeführt ist.

   
    14.05.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Szczepanski stellt die Überlegungen und Recherchen zum Antrag vor. Demnach hat bisher nur der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine entsprechende Konzeption entwickelt und dafür einen Aktionsplan aufgestellt. Nach Rücksprache mit der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Frau Smaldino, wird ein Aktionsplan durch sie befürwortet. Gleichwohl bestehen bei ihr keine personellen Kapazitäten, einen solchen Aktionsplan für Neukölln aufzustellen.

 

Herr Szczepanski führt hierzu aus, dass eine Finanzierung aus bezirklichen Haushaltsmitteln nicht ohne weiteres möglich sein wird und daher möglichst Drittmittel eingeworben werden sollen.

 

Frau Schoenthal begrüßt die Erörterung des Antrags hier im Ausschuss, der mitberatend hinzugezogen wurde, da viele der im Antrag aufgeführten Themen ämterübergreifend sind und damit auch diesen Ausschuss tangieren.

 

Frau BzStR´in Korte begrüßt den Antrag aus Sicht der Verwaltung ebenfalls. Mit der Aufstellung eines Aktionsplans würde zunächst eine Bestandaufnahme einhergehen, aus welcher dann hervorgeht, was es bereits an Maßnahmen auf bezirklicher Ebene gibt und welche Bedarfe die Neuköllner*innen nach entsprechender Beteiligung noch für wichtig erachten. Sie weist jedoch auch darauf hin, dass für eine Umsetzung des Antrags auch die finanziellen und personellen Ressourcen geschaffen sein müssen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bitte die Vorsitzende um Ab-stimmung. Die Fraktionen der SPD, Grünen, CDU und Linken empfehlen daraufhin mehrheitlich, bei einer Enthaltung (AfD), die Annahme des Antrags in der vorliegenden Fassung.

   
    29.05.2019 - Gesundheitsausschuss
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Koglin bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Frau Schoenthal um Hinweise. Diese erläutert, dass die Bedeutung der Drucksache 1180/XX „Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sozialausschuss hervorgehoben und bei einer Gegenstimme angenommen wurde. Gleiches gilt nach Ausführungen von Frau Tanana auch für den Integrationsausschuss.

 

Da kein weitergehender Besprechungsbedarf besteht, stellt Herr Koglin den in Rede stehenden Antrag zu Abstimmung. Der Antrag wird im Ergebnis bei einer Enthaltung beschlossen.

   
    12.08.2019 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Drs. Nr. 1180/XX

 

Die antragstellende Fraktion der Grünen begründet den Antrag und räumt ein, dass der im Antrag angegebene Erfüllungszeitraum nicht mehr realistisch im Sinne der Umsetzung ist. Hier ist der Zeitraum auf Frühjahr 2021 anzupassen.

 

Herr Hikel begrüßt solch einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Neukölln. Er bestätigt, dass der ursprüngliche Termin Herbst 2020 nicht umsetzbar ist. Zunächst ist ein Träger zu finden, mit dessen Unterstützung Drittmittel zur Finanzierung akquiriert werden – hierfür sollte sicher das Jahr 2019 eingeplant werden. Das Projekt bzw das Anschieben des Aktionsplanes wird in 2020 erfolgen können, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind. Die Umsetzung kann damit frühestens in 2021 erfolgen. Insofern ist auch die Angabe „Frühjahr 2021“ als Erfüllungstermin in Frage zu stellen.

 

Die antragstellende Fraktion schlägt eine Änderung des letzten Satzes wie folgt vor: „… Der Aktionsplan sollte bis Frühjahr 2021 aufgestellt, dem Bezirksamt zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.“

 

Mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grüne, Linke und Enthaltung der AfD wird dem Antrag zugestimmt.

1

 

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, einen bezirklichen Aktionsplan zur lokalen Umsetzung der UN-BRK erarbeiten zu lassen. Insbesondere die Themen Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsleben, Inklusion in der Schule, Barrierefreiheit und Bewusstseinsbildung sollen dabei berücksichtigt werden.

Für die Umsetzung der Arbeit soll ein Träger geworben werden, welcher, in enger Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung, externe und interne Kompetenzen für die Erarbeitung nutzt und sich zu einer Einwerbung von Drittmitteln zur Finanzierung bereiterklärt, sollten keine Haushaltsmittel hierfür einsetzbar sein.

Die Zielfindung soll im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung, von Politik, Verwaltung, Unternehmen, Initiativen und Vereinen erfolgen und Möglichkeiten zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation erarbeiten. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen in einen Aktionsplan einfließen, der geeignete Umsetzungsmaßnahmen formuliert. Der Aktionsplan soll bis Herbst 2020 aufgestellt, dem Bezirksamt zur Beschlussfassung und der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch gegen die Stimme des Fraktionslosen Babilon beschlossen.

   
    14.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.4 - vertagt
   

vertagt

   
    23.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.6 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Wie bereits auf eine mündliche Anfrage hin mitgeteilt, lässt sich der Beschluss nicht wie in der angedachten Form umsetzen. Einerseits konnte kein Träger ermittelt werden, der für den gesamten Umfang der notwendigen Tätigkeiten ohne einen Eigenanteil des Bezirksamtes einen Antrag auf Förderung stellt und zweitens gab/gibt es für die betroffenen Akteure in diesem Arbeitskontext seit dem Ausbruch der Pandemie auch einen anderen Fokus. Für die Realisierung wird die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit den direkten Kolleg*innen der Stabsstelle für Dialog und Zukunft – der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung und die Freiwilligenagentur wie folgt Vorgehen: Ausgehend von einem Votum des Beirats sollen die Themenschwerpunkte Inklusive Arbeitswelt und Bildungslandschaft, Barrierefreiheit in jeglicher Form sowie gesellschaftliches Zusammenleben im Mittelpunkt eines möglichen Aktionsplanes stehen. Im ersten Schritt erfolgt bis zum Ende des Jahres eine breite Analyse bestehender Angebote. Die Analyse soll auch in unterschiedlichen Formaten wie die Nutzung von mein.berlin.de und analoger aufsuchener Arbeit bekannt gemacht werden und zum Mitwirken aufgefordert werden. Ausgehend von der Analyse der konkreten Situation in Neukölln wird mit Einbindung der Anlaufstelle für Bürger*innenbeteiligung festzulegen sein, wie konkret das Beteiligungskonzept aussehen soll. Die Durchführung einer Beteiligung ist für das 1. Quartal 2022 geplant. Aus dem Ergebnis der Beteiligung leitet der Beirat für Menschen mit Behinderungen mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen entsprechende Maßnahmen ab und adressiert Forderungen. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird regelmäßig im BVV Ausschuss über den Fortgang des Prozesses berichten. Soweit dies Vorhaben auch in Mein.Berlin.de aufgenommen wurde, werden dort auch Prozesse und Zwischenergebnisse einsehbar. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 01. Juni 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 5  
Aktuelles zum Politikum fehlender Ärzte im Gesundheitswesen      
Ö 6  
Wahl einer/eines Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 8  
Verschiedenes      
Ö 9  
Nächste Sitzung am 21. August 2019      
               
 
 

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