Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Klärwerk Waßmannsdorf
Ort: Straße am Klärwerk 4, 12529 Schönefeld

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Besichtigung des Klärwerks mit Erläuterungen, anschließend weitere Informationen und Diskussion      
Ö 3  
Planungsrecht Werderlake  
Enthält Anlagen
1095/XX  
Ö 4  
Kein Nettoverlust von Grün- und Freiflächen  
Enthält Anlagen
1068/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben in den Gebieten Neuköllns, die mit wohnortnahen Grünanlagen unterversorgt sind, besonders darauf hinzuwirken, dass der Bestand an Grünflächen nicht weiter vermindert wird. An Baumaßnahmen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind strenge Anforderungen an die ökologischen Auswirkungen anzulegen. Anforderungen etwa zur Entsiegelung von Flächen und Begrünung von Fassaden und Dächern sollen beibehalten und intensiviert werden.

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten darauf zu achten, dass ab sofort bei Genehmigung künftiger Bauvorhaben in Nordneukölln (zwischen Hermannplatz und Teltowkanal) der zu geringe Bestand an Grünflächen nicht weiter vermindert wird. Insbesondere sollen die in Nordneukölln als besonders wertvollen Grünflächen ausgewiesenen Areale geschützt werden.

 

Begründung: Nordneukölln nimmt nur ein Viertel der Bezirksfläche ein, hat aber nahezu so viele Einwohner wir der restliche Bezirk. Die Folge: der Norden Neuköllns erreicht nicht den Richtwert von 6 qm pro Einwohner, sondern ist mit 4,13 qm pro Einwohner deutlich unterversorgt. Der Süden hingegen ist mit durchschnittlich 16 qm pro Einwohner gut versorgt.

 

Ursprung: Textänderung durch den Antragssteller:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ab sofort bei allen Bauvorhaben in Nord-Neukölln und Buckow darauf geachtet wird, dass es nicht zu einem Verlust an wertvollen Grünflächen kommt. In diesem Zusammenhang ist auch das IFEK-Konzept erneut zu besprechen und gegebenenfalls neu zu überarbeiten.

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.17 - überwiesen
   

Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen und mitberatend in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz überwiesen.

   
    28.02.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 5 - vertagt
   

Herr Schloßmacher (CDU) erläutert seinen Antrag.

 

Die SPD sowie die Grünen bitten Herrn Schloßmacher um Erklärung, wie sein Antrag konkret gemeint ist.

Herr Schloßmacher möchte mit diesem Antrag bewirken, Grünflächen insbesondere in Nordneukölln zu erhalten. Im Bezirksprofil Grüne Infrastruktur (vergangenes Jahr erstellt durch die Abteilung UmNat) wurde festgestellt, dass die Pro- Kopf-Versorgung mit Grüner Infrastruktur in Nord Neukölln bei  4,13 qm liegt. Der empfohlene Richtwert jedoch liegt bei 6 qm/Einwohner (wohnortnahe Grüne Infrastruktur).

Die SPD sieht sich nicht in der Lage, den Antrag zu unterstützen, da die Forderung, wie sie im Antrag formuliert ist, dazu führe, dass überhaupt nicht mehr gebaut werden könne.

Die Grünen geben zu bedenken, dass jede neue Bebauung immer einen Nettoverlust an Freifläche darstelle.

 

Die FDP findet den Antrag grundsätzlich unterstützenswert. Allerdings bedürfe er einer Überarbeitung, da die Pro-Kopf-Aufteilung problematisch sei.

 

Die CDU geht auf die Verdichtung Berlins ein. Beispielhaft wird in Frage gestellt, ob das Tempelhofer Feld in Gänze erhalten bleibt. Die Bebauung der Buckower Felder ist bereits ein starker Verlust an Grünflächen für den Bezirk.

 

Herr BzStR Eberenz verweist nochmals darauf, dass vergangenes Jahr im November anlässlich des Senatsbesuchs in Neukölln ein Bezirksprofil `Grüne Infrastruktur´ erstellt und darauf auch im Ausschuss hingewiesen wurde.

 

Ferner merkt er an, dass es zwar richtig sei, dass man seit den 80ern keinen Verlust von Grünflächen mehr im Bezirk beobachten kann. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass es schon seit den 80ern fast keine Grünflächen mehr gab, die im Zuge weiterer Verdichtung hätten aufgegeben werden können. Die Unterversorgung insbesondere Nordneuköllns mit Grüner Infrastruktur sei eindeutig kein neues Phänomen. Und wegen bestehenden Zuzugs und de facto hoher Bautätigkeit im Bezirk wird der Versorgungsgrad weiter sinken.

 

Worauf dieser Antrag zielt ist, einen Nettoverlust an Grünflächen bei gleichzeitig unvermeidlich stattfindender Bautätigkeit zu vermeiden.

 

Herr Teschner-Steinhardt, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes, erklärt den Mitgliedern abschließend die Begrifflichkeiten Grünfläche, Freifläche, Brache, Park, Friedhofsfläche, die umgangssprachlich oft pauschal als grün bezeichnet werden. Zu beachten sind diesbezüglich das Baugesetzbuch, das Bauplanungsrecht, die Baunutzungsverordnung, im Verfahren befindliche und festgesetzte Bebauungspläne. Kompensation von Flächen durch Entsiegelung vormals bebauter Flächen ist in Neukölln so gut wie nicht möglich. Auch Ausgleichsflächen stehen so gut wie nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Drs.1068/XX wird vertagt. Herr Schlossmacher wird die Formulierung in seiner Fraktion erneut besprechen.

   
    28.03.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - vertagt
   

Die Drucksache wird auf Wunsch der CDU erneut vertagt.

   
    23.05.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - vertagt
   

Auf Antrag der CDU erneut vertagt

   
    13.06.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - vertagt
   

Herr Schenk bittet den Antrag zu vertagen, da der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz derzeit noch den Antragstext überarbeitet.

Herr BzStR Biedermann gibt den Hinweis, dass die Möglichkeit der Mitberatung formal bereits erloschen sei. Gleichwohl hat die antragstellende Fraktion natürlich die Möglichkeit, den Antrag zurückzustellen/zu vertagen.

Der Ausschuss hat keine Einwände.

   
    20.06.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 6 - vertagt
   

Auf Antrag der CDU wird die Drs. 1068/XX auf den 22.08.2019 vertagt.

   
    08.08.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 5 - vertagt
   

Der Antrag liegt in einer durch den Antragsteller geänderten Textfassung vor. Herr Schulze begründet die Intention und wirbt um Unterstützung.

 

Für Herrn Scharmberg ist der Antrag nicht nachvollziehbar, da inhaltlich unzutreffend und zu unkonkret. Herr Kontschieder kann den Antrag ebenfalls nicht mittragen. Für ihn erschließt sich auch nicht, weshalb hier zwei Ortsteile konkret benannt werden und es stellt sich insofern die Frage, was mit den anderen Ortsteilen ist. Die beiden Ortsteile wurden nach Aussage von Herrn Schenk benannt, da dort der Erhaltungsbedarf besteht. Im Durchschnitt sollen je Einwohner*in 6m2 Grünfläche zur Verfügung stehen, in Nord-Neukölln ist dieser Wert deutlich unterschritten. Mit dem Antrag soll zum Erhalt von Grün- und Freiflächen beachtet werden, wo gebaut wird. Für Herrn Wittke ist Nachverdichtung z.B. auf Friedhöfen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Er gibt gleichwohl zu bedenken, dass insbesondere durch zunehmende Hitzeperioden der Erhalt von Vegetation und Frischluftschneisen wichtig sind.

 

Das dadurch angesprochene Integrierte Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) ist ein durch die BVV beschlossenes Leitbild zur Entwicklung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne, wie Herr Groth erläutert. Die Entscheidung über die Bebauungspläne obliegt ebenfalls der BVV.

 

Herr Wewer empfindet den Antrag als Umkehr der politischen Positionen. Es gibt im Bezirk so gut wie keine Freiflächen mehr, die Diskussionen sind damit vorprogrammiert. Die Intention zum Erhalt von Grünflächen ist für Herrn Morsbach dem Grunde nach zwar nachvollziehbar, weshalb dann aber auf bestimmte Ortsteile beschränkt jedoch nicht. Es stellt sich für ihn auch die Frage, was bedeutet Verlust von wertvollen Grünflächen. Wenn dies so beschlossen würde, wäre, neben der Frage was als wertvolle Grünfläche definiert wird, die Prüfung jedes Bauvorhabens die Folge. Es zeigt sich zudem über die Beratungsreihenfolge verwundert, da der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz noch nicht über den Antrag beraten hat, die dortige Einschätzung aber für die hiesige Erörterung wertvoll wäre.

 

Herr BzStR Biedermann nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Wittke. Das Thema Frischluftschneisen ist intensiv betrachtet worden und in das IFEK mit eingeflossen. Grünflächen zu bebauen, ist jedoch immer eine schwierige Entscheidung. Große Flächenreserven zur Bebauung stehen im Bezirk jedoch nicht mehr zur Verfügung, so dass es wichtig ist, Kompromisse zu finden. Der Bau von Wohnungen und sozialer Infrastruktur ist wichtig, er verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Diskussionen in der BVV im Juni zu den erteilten Baugenehmigungen in Neukölln. Herr Groth ergänzt, dass die Vorschriften im Baugesetzbuch zu dem hier gerade erörterten Themenkomplex mit der letzten Novellierung deutlich gestärkt wurden und durch die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend beachtet werden.

 

Für Frau Fuhrmann ist der Antrag zu ungenau formuliert. Es muss jedoch eine sorgfältige Auswahl erfolgen, was wo und wie gebaut wird. Als Vorsitzende fragt sie, wie mit dem Antrag weiter verfahren werden soll. Herr Schulze schlägt vor, die Einschätzung des mitberatenden Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz abzuwarten und den Antrag daher zu vertagen.

 

Der Ausschuss hat keine Einwände, der Antrag wird vertagt.

   
    22.08.2019 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Drs. 1068/XX Kein Nettoverlust von Grün – und Freiflächen

 

Zum Antrag der CDU Drs. 1068/XX „Kein Nettoverlust von Grün- und Freiflächen“              wird von Grünen und SPD (wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt) folgender

Änderungsantrag eingebracht:

 

Das Bezirksamt wird gebeten darauf zu achten, dass ab sofort bei Genehmigung künftiger Bauvorhaben in Nordneukölln (zwischen Hermannplatz und Teltowkanal) der zu geringe Bestand an Grünflächen nicht weiter vermindert wird. Insbesondere sollen die in Nordneukölln als besonders wertvolle Grünflächen ausgewiesenen Areale geschützt werden.

Begründung:

Nord-Neukölln nimmt nur ein Viertel der Bezirksfläche ein, hat aber nahezu so viele Einwohner wie der restliche Bezirk. Die Folge: der Norden Neuköllns erreicht nicht den Richtwert von 6 m² pro Einwohner, sondern ist mit 4,13 m² Grünfläche pro Einwohner deutlich unterversorgt. Der Süden hingegen ist mit durchschnittlich 16 m² pro Einwohner gut versorgt.

 

Die CDU tritt dem Änderungsantrag bei, dieser wird vom Ausschuss einstimmig angenommen.

 

          Die CDU beantragt, zur nächsten Ausschusssitzung Herrn Prof. Dr. Kowarik, Landesbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege des Landes Berlin, einzuladen, um über den Schutz von Grünflächen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Sachverständigenrats für Naturschutz und Landschaftspflege zum Umgang mit nicht mehr zu Bestattungszwecken benötigten Friedhofsflächen zu diskutieren. Der Ausschussvorsitzende wird Herrn Prof. Dr. Kowarik einladen.

   
    12.09.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - vertagt
   

Herr Szczepanski berichtet kurz aus der Erörterung des Antrags im mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Natur, welche im Ergebnis zu einer geänderten Fassung des Antrags geführt haben. Da sich jedoch doch noch weitere Fragen ergeben haben, würde er zur Klärung dieser eine Vertagung der Drucksache begrüßen.

 

Herr Schenk äußert für die antragstellende Fraktion keine Einwände. Der Antrag wird daraufhin vertagt.

   
    18.02.2020 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Schulze erhält das Wort und verweist zunächst kurz auf die mittlerweile umfangreiche Beratungsreihenfolge. Im mitberatenden Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz hat man sich auf eine geänderte Textfassung und damit einen guten Kompromiss verständigt. Er bringt seine Verwunderung über den nun von Herrn Morsbach verteilten Änderungsantrag von SPD/Grünen zum Ausdruck und wirbt um Zustimmung für den Antragstext, welcher im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz beschlossen wurde.

 

Herr Morsbach begründet kurz, weshalb dieser Änderungsantrag eingebracht wird. Demnach soll die Verwaltung im gesamten Bezirk eine weitere Reduzierung von Grünflächen vermeiden und nicht nur im Norden. Frau Manteuffel verweist auf den einstimmig angenommenen Kompromiss im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz, dieser sollte respektiert werden. Für Herrn Schulze liegen die Probleme hier im Norden, weshalb der Antrag in der vorliegenden Textfassung belassen werden sollte. Der Änderungsantrag wird von ihm daher abgelehnt. Frau Manteuffel ergänzt, dass Nord-Neukölln zu den am dichtesten besiedelten Gebieten in ganz Europa gehört, hier müsse gehandelt werden. Herr Scharmberg begründet den Änderungsantrag daher ausführlicher. Herr Wewer und Herr Laumann unterstützen die Argumentation, wonach der Änderungsantrag auch im Sinne der CDU sein dürfte. Die Begründung kann somit auch völlig entfallen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Änderungsantrag verlesen. Dieser lautet wie folgt:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben in den Gebieten Neuköllns, die mit wohnortnahen Grünanlagen unterversorgt sind, besonders darauf hinzuwirken, dass der Bestand an Grünflächen nicht weiter vermindert wird. An Baumaßnahmen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind strenge Anforderungen an die ökologischen Auswirkungen anzulegen. Anforderungen etwa zur Entsiegelung von Flächen und Begrünung von Fassaden und Dächern sollen beibehalten und intensiviert werden.“

 

Die Fraktionen der CDU und AfD lehnen den Änderungsantrag ab. Mit den Stimmen der SPD; Grünen und Linke wird der BVV mehrheitlich die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.12 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.63 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.12 - in der BVV zurückgezogen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben in den Gebieten Neuköllns, die mit wohnortnahen Grünanlagen unterversorgt sind, besonders darauf hinzuwirken, dass der Bestand an Grünflächen nicht weiter vermindert wird. An Baumaßnahmen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sind strenge Anforderungen an die ökologischen Auswirkungen anzulegen. Anforderungen etwa zur Entsiegelung von Flächen und Begrünung von Fassaden und Dächern sollen beibehalten und intensiviert werden.

 

Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Manteuffel

 

Der Antrag wird von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.

Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Verschiedenes      
Ö 7  
Nächste Sitzung am 23. Mai 2019      
               
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen