Tagesordnung - 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
Datum: Di, 08.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung der 23. Sitzung      
Ö 3  
Jobcenter - Bericht des Geschäftsführers zum Teilhabe-Chancen-Gesetz - Planung 2019      
Ö 4  
Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin  
Enthält Anlagen
0970/XX  
Ö 5  
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
Enthält Anlagen
0927/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Berliner Senat bei der Planung und Einführung eines sogenannten „Solidarischen Grundeinkommens“r folgende Maßgaben einzusetzen:

 

  • Ein vom Senat zu schaffender zweiter oder sozialer Arbeitsmarkt soll sich vorrangig an Menschen im Regelkreis des SGB II richten, die seit Jahren in diesem verharren.
  • Der Senat, die Bezirke und andere Träger dürfen das „Solidarische Grundeinkommen“ nicht dazu nutzen, bisher tariflich bezahlte Arbeitsplätze in den zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt zu verschieben. Es müssen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Die öffentlich geförderten Arbeitsplätze sind arbeitsmarktnah zu gestalten oder zumindest in der Lage sein, die Beschäftigten an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dazu muss ggf. mit den arbeitsmarkpolitischen Akteuren in Berlin die Positivliste überarbeitet bzw. ergänzt werden.
  • Eine sozialpädagogische und ggf. psychologische Betreuung der Beschäftigten ist sicherzustellen.
  • Die Verbindlichkeit von Tätigkeiten im zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt ist zu prüfen.
  • Das „Solidarische Grundeinkommen“ ist für den Berliner Haushalt möglichst kostenneutral zu gestalten. Es sollten vorrangig Mittel des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

Laut Berichterstattung plant der Senat, das sog. „Solidarische Grundeinkommen“ ab nächstem Jahr zu testen. Angeblich soll es sich an Bezieher von Arbeitslosengeld I richten, die Gefahr laufen, in „Hartz IV“ zu fallen. In Anbetracht des Fachkräftemangels, ist dies die falsche Zielgruppe, da diese durch Fortbildungen und andere geeignete Maßnahmen momentan zügig in den ersten Arbeitsmarkt integrierbar sein sollte. Dagegen gibt es in den Berliner Jobcentern, besonders auch in Neukölln, immer noch viel zu viele Kunden (sog. „rtefälle), die seit Jahren im System verharren. Diese konnten auch in keiner Weise von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren und sind deshalb vorrangig zu fördern.

 

Die bisher mit zweiten Arbeitsmärkten gemachten Erfahrungen zeigen, dass es immer wieder Kommunen und Träger gab und gibt, die sich mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Fördergelder ihrer tariflichen und daseinsfürsorglichen Verpflichtungen entziehen. Dies ist zu vermeiden.

 

Damit sich für die Teilnehmer kein „Drehtüreffekt“ wie bei bisherigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergibt, sollten sich die Tätigkeiten nah an denen des ersten Arbeitsmarktes orientieren. Aufgrund der positiven Lage auf dem Arbeitsmarkt auch in Berlin, bestehen momentan gute Chancen, bei den Vertretern aus Wirtschaft und Handwerk eine vorsichtige Ausweitung der Tätigkeiten der Positivliste zu erreichen.

 

Da die langjährigen Bezieher von Arbeitslosengeld II oftmals erhebliche und multiple Problemlagen aufweisen, ist ein nachhaltiger Erfolg nur mit begleitenden sozialpädagogischen und psychologischen Maßnahmen zu erreichen.

 

Die Bundesregierung plant momentan das arbeitsmarktpolitische Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ mit einem Volumen von voraussichtlich 4 Milliarden Euro. Dieses soll sich jedoch an Arbeitslose richten, die in den letzten 7 Jahren mindestens 6 Jahre Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen haben. Damit re das Programm für das „Solidarische Grundeinkommen“ ungeeignet und müsste aus dem Berliner Haushalt finanziert werden.

   
    17.10.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.18 - vertagt
   

vertagt

   
    14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.17 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste überwiesen.

   
    08.01.2019 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Leppek. Dieser beginnt seine Ausführungen mit der Frage, wann es jemals einen besseren Zeitpunkt gegeben habe, um Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Dieses Ziel müsse daher auch die Intention des Berliner Senats und eines zu schaffenden „Solidarischen Grundeinkommens“ sein. Keinesfalls dürfe ein solches Instrument dazu führen, reguläre Arbeitsplätze zu verdrängen. Es müssten neue zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Die aktuelle Positivliste sei ein Hemmnis und müsste zumindest probeweise ausgeweitet werden. Für ein so gestaltetes „Solidarisches Grundeinkommen“ sollte nach Möglichkeit auf Finanztöpfen außerhalb Berlins zugegriffen werden.

 

Herr Koglin erhält als erster das Wort und schildert seine Überlegungen, einen Änderungsantrag zu formulieren. Das sei ihm aber nicht gelungen. 90 Prozent des Antrages referierten den Gesetzesstand und insgesamt enthalte er eine große Zahl von Widersprüchen. Er gibt zu bedenken, dass die Positivliste eine Idee aus Wirtschaftskreisen gewesen sei und verwehrt sich vehement gegen die Aussage, Jobs aus dem ersten Arbeitsmarkt seien in den zweiten Arbeitsmarkt gewandert. Das wäre ein klarer Gesetzesverstoß. Menschen kriege man momentan zwar tatsächlich leicht in Arbeit, aber es gebe eine erhebliche Zahl von Menschen mit vielfältigen Hemmnissen, für das nicht gelte. Herr Leppek solle den Antrag zurückziehen oder einen Änderungsantrag einreichen. Die SPD müsse den Antrag in dieser Form ablehnen.

 

Herr Szczepanski erläutert seine Probleme mit dem Begriff „Solidarisches Grundeinkommen“, weil dieser ihn zu sehr an das „Bedingungslose Grundeinkommen“ erinnere. Die Idee, zu verhindern, dass Menschen aus dem ALG-I- in den ALG-II-Bezug fallen sei richtig und dafür könnte man verschiedene Wege ausprobieren. Veränderte Arbeitsmarktsituationen mögen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und man müsse abwarten, wie es sich entwickele.

 

Herr Leppek möchte den Antrag nicht zurückziehen. Es gehe ihm darum, auf ein Recht, dass noch geschaffen werde, Einfluss zu nehmen. Die Positivliste sei in der Tat auf das Eingreifen von Wirtschaftsverbänden und einer eigenen Partei zurückzuführen. Das ändere nichts an der Notwendigkeit dieses Mittel zu überarbeiten.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor und die Vorsitzende bittet deshalb um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Antrag ohne Fürstimmen und bei einigen Enthaltungen abgelehnt.

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.20 - vertagt
   

vertagt

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.14 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.9 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Berliner Senat bei der Planung und Einführung eines sogenannten „Solidarischen Grundeinkommens“ für folgende Maßgaben einzusetzen:

 

  • Ein vom Senat zu schaffender zweiter oder sozialer Arbeitsmarkt soll sich vorrangig an Menschen im Regelkreis des SGB II richten, die seit Jahren in diesem verharren.
  • Der Senat, die Bezirke und andere Träger dürfen das „Solidarische Grundeinkommen“ nicht dazu nutzen, bisher tariflich bezahlte Arbeitsplätze in den zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt zu verschieben. Es müssen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.
  • Die öffentlich geförderten Arbeitsplätze sind arbeitsmarktnah zu gestalten oder zumindest in der Lage sein, die Beschäftigten an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Dazu muss ggf. mit den arbeitsmarkpolitischen Akteuren in Berlin die Positivliste überarbeitet bzw. ergänzt werden.
  • Eine sozialpädagogische und ggf. psychologische Betreuung der Beschäftigten ist sicherzustellen.
  • Die Verbindlichkeit von Tätigkeiten im zweiten oder sozialen Arbeitsmarkt ist zu prüfen.
  • Das „Solidarische Grundeinkommen“ ist für den Berliner Haushalt möglichst kostenneutral zu gestalten. Es sollten vorrangig Mittel des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung und dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu berichten.

 

Frau BV Hammer begründet als stellvertretende Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Leppek, Herr BV Koglin, Herr BV Leppek

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen gegen die Stimmen der LINKEN(1), der AfD(3) und der Gr. FDP bei Enthaltung der LINKEN(5), der AfD(2) und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch beschlossen. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Ö 6     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Mitteilungen der Verwaltung für Soziales      
Ö 6.2  
Mitteilungen der Verwaltung für Bürgerdienste      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung am 12. Februar 2019      
               
 
 

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