Tagesordnung - 6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Tierpark Neukölln, Verwaltungsgebäude in der Hasenheide
Ort: Hasenheide 82, 10967 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 3  
Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns  
Enthält Anlagen
0142/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Arbeitszeiten der Ordnungsämter der Bezirke berlinweit über 22 Uhr hinaus verlängert werden und personell entsprechend ausgestattet werden.

 

 

Änderungsantrag der CDU:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Außendienst des Ordnungsamtes mit Video- und Fototechnik so auszustatten, dass Müllsünder erfasst und die Taten rechtssicher dokumentiert werden können. In den sog. "Müllhotspots" werden diese Verfahren erprobt. Darüber hinaus sollen die Einsatzzeiten bedarfsgerecht bis 24:00 Uhr ausgeweitet werden, um die Chance zu erhöhen, nächtliche Müllsünder zu erfassen und zur Strecke zu bringen. Damit der alltäglichen Gewalt gegen die Kolleginnen und Kollegen des Außendienstes des Ordnungsamtes Einhalt geboten werden kann, sollen neue Schutzwesten und Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zum Zwecke der Selbstverteidigung entsprechende Ausrüstungsgegenstände zusätzlich angeschafft und an diesen ausgebildet werden können.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird gebeten, den Einsatz von mobiler, einfach zu installierender Videotechnik zur Identifizierung von illegalen Müllentsorgern an den sogenannten „Müllhotspots“ auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünflächen zu prüfen.

 

Begründung: Angesichts der immer stärker werdenden Vermüllung (Sperrmüll) von bestimmten Gebieten in Neukölln und der geringen Personalausstattung des Ordnungsamtes und des preisgünstigen Erwerbs von mobiler Videotechnik ist es einfach folgerichtig, diese Videotechnik einzusetzen. Das Bezirksamt Neukölln hat schon viele Initiativen auf freiwilligen Engagement gestartet, um die Vermüllung von Gebieten Neuköllns zu stoppen. Leider waren diese nie von Erfolg gekrönt. Mit der mobilen Videotechnik sollen illegale Müllentsorger identifiziert werden, die mittels Bußgelder sanktioniert werden. Die Sanktionierung durch Geldstrafen wird eher ein erzieherischen Effekt haben als die alljährlichen Entmüllungsaktionen unter Teilnahme der Neuköllner Prominenz.

 

 

-Schlussbericht-

 

Der Senat hat die Anregung der BVV und des Bezirksamtes aufgegriffen und Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat zur Verlängerung der Arbeitszeiten der bezirklichen Ordnungsämter über 22.00 Uhr hinaus aufgenommen. Nach langwierigen Abstimmungsprozessen ist die neue landesweite Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter am 09.08.2019 unterzeichnet worden. Die täglich mögliche Rahmenarbeitszeit der Außendienstkräfte erstreckt sich nunmehr von 06.00 bis 24.00 Uhr. Nach organisatorischen Veränderungen - insbesondere durch die Entwicklung eines neuen Dienstplanmodells und die Bildung einer dritten Dienstgruppe - werden die Dienstzeiten des Außendienstes in diesem Jahr in einem ersten Schritt zunächst an sämtlichen Freitagen und Samstagen von bisher 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr ausgeweitet. Wenngleich das Ordnungsamt Neukölln im Rahmen des Aktionsprogramms "Saubere Stadt" insgesamt 11 zusätzliche Stellen für den Allgemeinen Ordnungsdienst erhalten hat, so werden die personellen Ressourcen dennoch nicht für einen Einsatz an 7 Tagen in der Woche von 06.00 bis 24.00 Uhr ausreichen. Gleichwohl strebt das Bezirksamt eine sukzessive Ausweitung der Dienstzeiten bis 24.00 Uhr über den Freitag und Samstag hinaus an. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 15. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.4 - überwiesen
    Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung überwiesen.

   
    17.05.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 3 - vertagt
    Mit dem Änderungsantrag soll das Bezirksamt gebeten werden, den Außendienst des Ordnungsamtes mit Video- und Fototechnik so auszustatten, dass Müllsünder erfasst und die Taten rechtssicher dokumentiert werden können

Mit dem Änderungsantrag soll das Bezirksamt gebeten werden, den Außendienst des Ordnungsamtes mit Video- und Fototechnik so auszustatten, dass Müllsünder erfasst und die Taten rechtssicher dokumentiert werden können. Dieses Verfahren soll in den sog. "Müllhotspots" erprobt werden. Darüber hinaus sollen die Einsatzzeiten bedarfsgerecht bis 24:00 Uhr ausgeweitet werden, um die Chance zu erhöhen, nächtliche Müllsünder zu erfassen. Außerdem sollen neue Schutzwesten und Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zum Zwecke der Selbstverteidigung entsprechende Ausrüstungsgegenstände zusätzlich angeschafft werden können.

 

Frau Dr. Giffey erläutert, dass der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes bereits mit ausreichend digitalen Fotokameras und Smartphones ausgestattet ist. Mit den Smartphones können sowohl Fotos gefertigt als auch Videos aufgenommen werden. Fotos werden im täglichen Dienst vielfach zur Beweissicherung im Ordnungswidrigkeitsverfahren gefertigt oder zur Dokumentation bei Meldungen über AMS.

 

Für die Videodokumentation von Tathergängen steht den Ordnungsämtern jedoch keine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sämtliche die Datenerhebung mittels Videotechnik regelnden Vorschriften des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin übertragen diese Befugnisse ausschließlich der Polizei und setzen zusätzlich voraus, dass die Maßnahmen geeignet sind, Straftaten oder Straftaten von erheblicher Bedeutung zu verhindern bzw. aufzuklären. Diese Voraussetzung ist im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen nicht erfüllt, da es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt.

 

Die Arbeitszeiten des AOD sind in der "Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter“ berlinweit einheitlich geregelt. Die Rahmenarbeitszeit ist von Montag bis Donnerstag sowie an Sonn- und Feiertagen von 06:00 bis 22:00 Uhr und an Freitagen und Samstagen von 06:00 bis 24:00 Uhr festgelegt.

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen des AOD wird dieser Zeitrahmen bestmöglich genutzt. Ein täglicher Dienst bis 24:00 Uhr würde eine Anpassung der landesweiten Arbeitszeitregelung erfordern und könnte in der Praxis auch nur geleistet werden, wenn hierfür zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen würden.

 

Die Ausstattung des AOD mit Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenständen ist ebenfalls berlinweit einheitlich geregelt. § 2 Absatz 6 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin ermächtigt den Senat, Aufgaben, Befugnisse und Ausstattung durch Rechtsverordnung einheitlich zu regeln. Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Senat durch Erlass der "Verordnung zur Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der Dienstkräfte der Außendienste der bezirklichen Ordnungsämter" und der "Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung und Ausstattung der Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter" Gebrauch gemacht.

 

Die Beschaffenheit der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grundlage der Dienstkleiderordnung zur Verfügung gestellten Dienstkleidung ist sehr gut, der Umfang mehr als auskömmlich. Darüber hinaus stellt das Ordnungsamt Neukölln den Außendienstmitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit Jahren bereits ballistische Schutzwesten der Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage zur Verfügung. Die Schutzeigenschaften der Westen entsprechen den Erfordernissen, der Tragekomfort ist gut.

 

Bereits seit dem Jahr 2004 wird der AOD des Ordnungsamtes Neukölln durch einen auf Honorarbasis beschäftigten qualifizierten Polizeitrainer in wöchentlich stattfindenden 90-minütigen Veranstaltungen in Selbstverteidigungstechniken geschult. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des AOD nimmt in der Regel alle 14 Tage daran verpflichtend teil. Es handelt also nicht nur um eine einmalige Schulung, sondern um ein ständiges Training.

 

Als Hilfsmittel zur Selbstverteidigung ist der AOD mit Schlagstöcken und Pfefferspray ausgestattet und im Umgang mit diesen ausgebildet. Vereinzelte Vorstöße einiger Ordnungsämter, den Schlagstock optional durch sog. Tonfas zu ersetzen, wurden von der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung zurückgewiesen.

 

Zusammenfassend kann also demnach festgestellt werden, dass die mit dem Antrag erhobenen Forderungen nach Ausstattung mit Video- und Fototechnik, Schutzkleidung und Gegenständen zur Selbstverteidigung bereits erfüllt sind. Die Frage der Ausweitung der Arbeitszeiten unterliegt nicht der Regelungsbefugnis des Bezirksamtes, sondern einer landesweiten Regelung. Das Bezirksamt kann sich aber im Übrigen der Intention dieser Teilforderung anschließen. Denn die Annahme, dass nach 22.00 Uhr keine Ordnungswidrigkeiten mehr passieren, ist in einer Großstadt wie Berlin vollkommen irrational. Gleichsam ist es nachvollziehbar, dass die ab 22.00 Uhr für alle Vorkommnisse zuständige Polizei es nicht schafft, sich um alles zu kümmern. Allerdings wäre für eine Verlängerung der Einsatzzeiten des AOD eine damit einhergehende Personalerhöhung unabdingbar.

 

Die SPD-Fraktion greift diesen Hinweis auf und kündigt an, zur nächsten Sitzung einen Änderungsantrag einzubringen, mit dem das Bezirksamt gebeten werden soll, sich auf Landesebene für eine Ausweitung der Einsatzzeiten des AOD bei gleichzeitiger Erhöhung der Stellenausstattung einzusetzen.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

1

 

   
    14.06.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 5 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Die SPD-Fraktion verweist auf die Beratungen in der letzten Ausschusssitzung. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für Videodokumentationen von Tathergängen die Ordnungsämter keine Rechtsgrundlage haben, es hingegen von großem Nachteil ist, dass die Arbeitszeiten eines Ordnungsdienstes einer Großstadt bereits um 22.00 Uhr enden. Die SPD-Fraktion bringt daher folgenden Änderungsantrag ein.

 

„Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Arbeitszeiten der Ordnungsämter der Bezirke berlinweit über 22 Uhr hinaus verlängert werden und personell entsprechend ausgestattet werden.“

 

Auf Hinweis der CDU-Fraktion, dass dem Änderungsantrag die Forderung nach einer besseren Sicherungsausstattung fehlt, wird daran erinnert, dass in der letzten Ausschusssitzung darüber berichtet wurde, dass den Außendienstmitarbeitern bereits seit Jahren ballistische Schutzwesten der Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage zur Verfügung stehen und zudem jeder Mitarbeiter in der Regel alle 14 Tage an einem Kurs für Selbstverteidigungstechniken verpflichtend teilnehmen muss.

 

Die Fraktion der CDU beantragt Vertagung. Dies wird mit Ja-Stimmen der CDU und Linken, Nein-Stimmen der SPD und Grünen sowie Enthaltung der AfD abgelehnt.

 

Bei Ja-Stimmen der SPD und Grünen, Nein-Stimme der Linken und Enthaltung der CDU und AfD wird der BVV die Zustimmung zum Änderungsantrag empfohlen.

   
    19.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - vertagt
   

vertagt

   
    06.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt möge sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Arbeitszeiten der Ordnungsämter der Bezirke berlinweit über 22 Uhr hinaus verlängert werden und personell entsprechend ausgestattet werden.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD(3) und der Gr. FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der AfD(2) und der Fraktionslosen

beschlossen.

   
    28.08.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.5 - vertagt
   

vertagt

   
    11.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.14 - vertagt
   

vertagt

   
    25.09.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.13 - vertagt
   

vertagt

   
    30.10.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.5 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Der Senat hat die Anregung der BVV und des Bezirksamtes aufgegriffen und Verhandlungen mit dem Hauptpersonalrat zur Verlängerung der Arbeitszeiten der bezirklichen Ordnungsämter über 22.00 Uhr hinaus aufgenommen. Nach langwierigen Abstimmungsprozessen ist die neue landesweite Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter am 09.08.2019 unterzeichnet worden. Die täglich mögliche Rahmenarbeitszeit der Außendienstkräfte erstreckt sich nunmehr von 06.00 bis 24.00 Uhr. Nach organisatorischen Veränderungen - insbesondere durch die Entwicklung eines neuen Dienstplanmodells und die Bildung einer dritten Dienstgruppe - werden die Dienstzeiten des Außendienstes in diesem Jahr in einem ersten Schritt zunächst an sämtlichen Freitagen und Samstagen von bisher 22.00 Uhr auf 24.00 Uhr ausgeweitet. Wenngleich das Ordnungsamt Neukölln im Rahmen des Aktionsprogramms "Saubere Stadt" insgesamt 11 zusätzliche Stellen für den Allgemeinen Ordnungsdienst erhalten hat, so werden die personellen Ressourcen dennoch nicht für einen Einsatz an 7 Tagen in der Woche von 06.00 bis 24.00 Uhr ausreichen. Gleichwohl strebt das Bezirksamt eine sukzessive Ausweitung der Dienstzeiten bis 24.00 Uhr über den Freitag und Samstag hinaus an. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 15. August 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnis genommen

Ö 4  
Ausschilderung Öffentliche Toilette  
Enthält Anlagen
0125/XX  
Ö 5  
Hinweisschild erneuern – so werden sie auch gefunden  
0126/XX  
Ö 6  
Fahrbahnmarkierung in der Köpenicker Straße erneuern  
0130/XX  
Ö 7  
Protokollabstimmung      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 9.1  
Neukölln wird "Kinderfreundliche Kommune"
Enthält Anlagen
0087/XX  
Ö 9.2  
Familienfreundliche Kommune Neukölln  
0129/XX  
Ö 10  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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