Tagesordnung - 3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 25.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Zivilgesellschaftliches Engagement für ein tolerantes Neukölln muss unterstützt und geschützt werden!  
0054/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl zum Bezirksstadtrat auf Vorschlag der Fraktion der AfD  
0011/XX  
Ö 6.2  
Übertragung eines Geschäftsbereichs an ein neues Bezirksamtsmitglied  
0077/XX  
Ö 6.3  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Sportausschuss  
Enthält Anlagen
0039/XX  
Ö 6.4  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Sportausschuss  
0044/XX  
Ö 6.5  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz  
0046/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
0042/XX  
Ö 7.2  
Bebauungsplan XIV-108-1 („Käthe-Dorsch-Ring/Agnes-Straub-Weg“)  
0041/XX  
Ö 7.3  
Anmeldung des Bezirks Neuköllns zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 - 2021  
Enthält Anlagen
0043/XX  
Ö 7.4  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2015  
0045/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
Enthält Anlagen
0040/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Al-Nur-Moschee  
Enthält Anlagen
0069/XX  
Ö 9.2  
Rechtskundekurse für Flüchtlinge  
Enthält Anlagen
0067/XX  
Ö 9.3  
Gefährliche Abfälle bei KATI GmbH Co KG  
Enthält Anlagen
0071/XX  
Ö 9.4  
Brennende Kinderwagen  
Enthält Anlagen
0068/XX  
Ö 9.5  
Religionsunterricht an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0072/XX  
Ö 9.6  
Ferienwohnungen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0070/XX  
Ö 9.7  
Schülerlotsen  
Enthält Anlagen
0074/XX  
Ö 9.8  
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0075/XX  
Ö 9.9  
Kunstrasen TSV Rudow  
Enthält Anlagen
0073/XX  
Ö 9.10  
Wahlen zur Seniorenvertretung  
Enthält Anlagen
0076/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0030/XX  
Ö 10.2  
Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2016/2017 und im Jahr 2017  
0014/XX  
Ö 10.3  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
0020/XX  
Ö 10.4  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0018/XX  
Ö 10.5  
Benennung von Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss  
0029/XX  
Ö 10.6  
Lage von Geflüchteten und Stand der Unterbringung in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0024/XX  
Ö 10.7  
Wie neutral ist das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"?  
Enthält Anlagen
0028/XX  
Ö 10.8  
Künftiger Umgang mit Asbestbelastung  
Enthält Anlagen
0025/XX  
Ö 10.9  
Gedenkort für Burak Bektas  
Enthält Anlagen
0022/XX  
Ö 10.10  
Unterbringung von Geflüchteten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0021/XX  
Ö 10.11  
Asbestregister und -sanierung durchführen  
Enthält Anlagen
0023/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Begründung:

Asbestregister und -sanierung sind notwendig um insbesondere in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues einer Gesundheitsgefährdung der Mieterschaft entgegenzutreten. Diese Verantwortung gilt verstärkt für privatisierte Bestände - wie z. B. der Weißen Siedlung mit Beschwerden aus der Mieterschaft - mit der langfristigen Option eines Rückkaufes durch die öffentliche Hand.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen:

 

Die BVV Neukölln unterstützt das Vorhaben eines Asbestregisters mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung von kommunalen und privaten Siedlungen in Neukölln.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine  „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Siedlungen mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Begründung:

Asbestregister und -sanierung sind notwendig um insbesondere in Großsiedlungen des sozialen Wohnungsbaues einer Gesundheitsgefährdung der Mieterschaft entgegenzutreten. Diese Verantwortung gilt verstärkt für privatisierte Bestände - wie z.B. der Weißen Siedlung mit Beschwerden aus der Mieterschaft - mit der langfristigen Option eines Rückkaufes durch die öffentliche Hand.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefährdung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauordnungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

 

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

1.      Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien

2.      schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters

3.      Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote

4.      Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

 

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

   
    07.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.3 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.11 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.6 - überwiesen
    Überwiesung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    09.03.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Die Vorsitzende begründet den Antrag kurz und bittet um ein Meinungsbild

Die Vorsitzende begründet den Antrag kurz und bittet um ein Meinungsbild.

 

Nach Erörterung im Ausschuss wird der Antrag wie folgt geändert:

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Mit den Stimmen der SPD, Grünen und Die Linke wird der geänderte Antrag, bei Enthaltung der Mitglieder der CDU und AfD, mehrheitlich angenommen.

 

   
    29.03.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.10 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    10.05.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Dr

Redebeiträge: Herr BV Wittke, Frau BV Fuhrmann, Herr BV Kringel, Herr BV Wittke, Herr BV Dr. Hoffmann, Herr BV Wittke

 

Herr BV Wittke stellt gemäß § 24 GO einen Änderungsantrag.

 

Änderungsantrag von Herrn Wittke:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden.

 

Der Änderungsantrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und 3 AfD gegen die Stimmen 1 AfD und der Gruppe der FDP, bei Enthaltung von 2 AfD und der Fraktionslosen abgelehnt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das BA Neukölln wird gebeten das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung.

Dabei soll das BA Neukölln in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z. B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN, gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gruppe der FDP und der Fraktionslosen zugestimmt. Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Änderungen beschlossen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.4 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.56 - vertagt
   

vertagt

   
    20.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.25 - vertagt
   

vertagt

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.18 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

 

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfernungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefährdung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauordnungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

 

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

 

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien

schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters

Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote

Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

 

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 04.02.2019

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Redebeträge: Frau BV Fuhrmann, Herr BV Lüdecke

 

Kenntnis genommen

Ö 10.12  
Zustimmung zur Entscheidung über den Ausbau der Radwege Buckower Damm zwischen Mohriner Allee und Bauhüttenweg  
Enthält Anlagen
1714/XVIII  
Ö 10.13  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (9): Sicherheit in der High-Deck-Siedlung  
0218/XIX  
Ö 10.14  
Mehrsprachiges Informationsmaterial für Migrantinnen und Migranten  
0429/XIX  
Ö 10.15  
Sehbehindertengerechte Stufen im Rathaus Neukölln  
0638/XIX  
Ö 10.16  
Verkehrssicherheit Hermannplatz  
0678/XIX  
Ö 10.17  
Milieuschutz
0773/XIX  
Ö 10.18  
Tempo 30 in der Gerlinger Str.  
0809/XIX  
Ö 10.19  
Halteverbot in der Kanalstraße  
0852/XIX  
Ö 10.20  
Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerüberweg/ggfs. Anforderungsampel) in der Stubenrauchstraße
0885/XIX  
Ö 10.21  
Parken im Wendehalsweg  
0911/XIX  
Ö 10.22  
SAPV-Versorgung in Neukölln sicherstellen  
1021/XIX  
Ö 10.23  
Lichtzeichenanlage für Fußgänger*innen in der Lahnstraße  
1054/XIX  
Ö 10.24  
Projekt „Stadtteilmütter“
1058/XIX  
Ö 10.25  
Gutachten/Studien der Öffentlichkeit zugänglich machen
1168/XIX  
Ö 10.26  
Verein Islamische Gemeinschaft e.V. wegen islamistischer Hetze verbieten  
1186/XIX  
Ö 10.27  
Online-Formularservice auf berlin.de verbessern
1268/XIX  
Ö 10.28  
Zeitplan für Milieuschutzgebiete  
1293/XIX  
Ö 10.29  
IHK – Außenstelle in Neukölln  
1300/XIX  
Ö 10.30  
Zusätzlicher Fahrradweg in der Kanalstraße
1302/XIX  
Ö 10.31  
Aufstellungsbeschluss für zwei soziale Erhaltungsgebiete  
1307/XIX  
Ö 10.32  
Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
1395/XIX  
Ö 10.33  
Informationsveranstaltung "Bürgernahe Kommunalpolitik"
1398/XIX  
Ö 10.34  
Weitere Voruntersuchungen für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen  
1402/XIX  
Ö 10.35  
Impfschutz
1450/XIX  
Ö 10.36  
Würdiges Erscheinungsbild am Gedenkstein Britz wiederherstellen  
1452/XIX  
Ö 10.37  
Sicherheitsgefühl für Frauen am Gemeinschaftshaus Gropiusstadt stärken
1509/XIX  
Ö 10.38  
Informationsveranstaltung Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt" (ISV)
1518/XIX  
Ö 10.39  
"Mitmachzirkus Mondeo retten"  
1547/XIX  
Ö 10.40  
Unhaltbare Zustände in der Rettungsstelle des Klinikum Neuköllns  
1549/XIX  
Ö 10.41  
Patientenkoordinatoren/ -innen  
1559/XIX  
Ö 10.42  
Hundetagesstätte retten
1564/XIX  
Ö 10.43  
Fußgängerüberweg in der Köpenicker Straße / Alt Rudow  
1675/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Neuköllner Einsatzgruppe Rechtsextremismus  
Enthält Anlagen
0051/XX  
Ö 12.2  
Neuköllner Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
0055/XX  
Ö 12.3  
Maserninfektionen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0053/XX  
Ö 12.4  
Serie rechter Gewalttaten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0047/XX  
Ö 12.5  
„Strategischer Leerstand“ Schillerpromenade  
Enthält Anlagen
0048/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Neuköllner Einsatzgruppe “Rechtsextremismus” wird gebraucht!  
Enthält Anlagen
0061/XX  
Ö 14.2  
GO - Beteiligungsrechte gemäß Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes  
0056/XX  
Ö 14.3  
Maßnahmen an Werner-Seelenbinder-Gedenkstätte  
0049/XX  
Ö 14.4  
Antrag zur Geschäftsordnung  
0063/XX  
Ö 14.5  
GO - Arbeitsweise der Ausschüsse  
0057/XX  
Ö 14.6  
Antrag zur Geschäftsordnung II  
0064/XX  
Ö 14.7  
Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße  
Enthält Anlagen
0050/XX  
Ö 14.8  
Antrag zur Geschäftsordnung III  
0065/XX  
Ö 14.9  
GO - Redaktionelle Änderung  
0058/XX  
Ö 14.10  
Antrag zur Geschäftsordnung IV  
0066/XX  
Ö 14.11  
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung  
0052/XX  
Ö 14.12  
Trinkwasserspender für die Grundschule am Fliederbusch  
Enthält Anlagen
0062/XX  
Ö 14.13  
Bushaltestelle “Seeadlerweg  
0060/XX  
Ö 14.14  
Baumnachpflanzungen am Buckower Damm  
0059/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Bebauungsplan XIV-78a vom 07.07.2015 („Hermannstraße 134“)  
Enthält Anlagen
1681/XIX  
Ö 16.2  
Bebauungsplan XIV-262b („Parkanlage Gerlinger Straße / Warmensteinacher Straße“)  
1683/XIX  
Ö 16.3  
Bebauungsplan XIV-290b („Am Großen Rohrpfuhl“)  
1687/XIX  
Ö 16.4  
Bebauungsplan XIV-274aba („Waßmannsdorfer Chaussee - Mauerweg“)  
1688/XIX  
Ö 16.5  
Pilotprojekt für Fahrradparken auf Fahrbahnen
1637/XIX  
               
 
 

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