Tagesordnung - 3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 25.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Die Bürgermeisterin hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Zivilgesellschaftliches Engagement für ein tolerantes Neukölln muss unterstützt und geschützt werden!  
0054/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl zum Bezirksstadtrat auf Vorschlag der Fraktion der AfD  
0011/XX  
Ö 6.2  
Übertragung eines Geschäftsbereichs an ein neues Bezirksamtsmitglied  
0077/XX  
Ö 6.3  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Sportausschuss  
Enthält Anlagen
0039/XX  
Ö 6.4  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Sportausschuss  
0044/XX  
Ö 6.5  
Wahl einer stellv. Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz  
0046/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  
0042/XX  
Ö 7.2  
Bebauungsplan XIV-108-1 („Käthe-Dorsch-Ring/Agnes-Straub-Weg“)  
0041/XX  
Ö 7.3  
Anmeldung des Bezirks Neuköllns zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 - 2021  
Enthält Anlagen
0043/XX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: -redaktionelle Änderungen in der Anlage 2

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst/SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

Begründung:

Das Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 sieht in § 12 Abs. 2 Nr. 8 vor, dass über die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet.

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2018 und 2019 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 zu übernehmen.

Grundlage für die Anmeldungen ist die vorangegangene Investitionsplanung 2015 bis 2019 des Landes Berlin in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 11. August 2015 mit den darin enthaltenen Projekten und Planzahlen des Bezirks Neukölln sowie die auf Senatsebene erarbeitete und am 12. September 2016 vom Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommene Finanzplanung für 2016 bis 2020.

Die anliegende Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

Den Vorgaben des Aufstellungsrundschreibens für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 entsprechend sind für alle noch nicht begonnenen Maßnahmen der HGr. 7 nachrichtlich der voraussichtliche Fertigstellungszeitpunkt anzugeben sowie die Gesamtkosten basierend auf der durchschnittlichen statistischen Entwicklung des Baupreisindexes der letzten 5 Jahre auf diesen Fertigstellungszeitpunkt hochzurechnen.

Die pauschale Zuweisung der Bezirke beträgt unverändert jeweils 75 Mio. € für die Jahre 2017 bis 2021.

Grundlagen für die Aufteilung des Gesamtvolumens auf die Bezirke sind

       zu 25,0 % die nach dem Sozialindex gewichteten Einwohnerzahlen,

       zu 37,5 % die Daten aus der Anlagenbuchhaltung für Absetzung für Abnutzung und

       zu 37,5 % die Flächen des Straßenlandes.

Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2015 bis 2019 von 6.355 T€ um 36 T€ auf 6.319 T€ verringert. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Anmeldungen werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen nur darauf geprüft, ob die jeweilige Maßnahme hinsichtlich übergeordneter Zielvorstellungen und Folgekosten vertretbar ist und ob Bauplanungsunterlagen vorliegen. In der Anmeldung ist anzugeben, ob die Maßnahme aus der Jahreszuweisung oder aus der Rücklage finanziert werden soll.

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel können für die Planung neuer, bzw. noch nicht begonnener Maßnahmen eingesetzt werden, dieses unter Einhaltung des für jedes Planjahr von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Finanzrahmens.

Die Prioritätensetzungen der Fachbereiche sowie die Festlegungen aus dem 150-Punkte-Programm der Zählgemeinschaft des Bezirks Neukölln wurden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Bürgerbeteiligung wurde durchgeführt.

Nach den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen dürfen bis zu 20 % der pauschalen Zuweisung für bauliche Unterhaltung veranschlagt werden. Im Hinblick auf den hohen Bedarf investiver Baumaßnahmen wird von dieser Regelung in den Jahren 2018 bis 2021 kein Gebrauch gemacht. Zur Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken einzelner Maßnahmen auch im Rahmen des eingeführten Bonus-/Malus-Systems werden an zentraler Stelle Ansätze im Kapitel 4500, Titel 71901 gebildet.

Für die bereits in der vorangegangenen Investitionsplanung befindliche Baumaßnahme „Außenanlagen Campus Rütli“ ist die Planung so weit fortgeschritten, dass der ursprüngliche Ansatz in 2018 um 500 T€ erhöht wurde, um einen zügigen Fortschritt der Maßnahme zu sichern. Die Rate 2019 wurde um diesen Betrag verringert.

Die Sanierung des Verwaltungstraktes des Campus Efeuweg, die ursprünglich aus der baulichen Unterhaltung finanziert werden sollte, erforderte aufgrund eines gestiegenen Maßnahmevolumens eine investive Abbildung der Maßnahme. Es werden in 2017 2,2 Mio. € aus einer zweckentsprechend gebildeten Rücklage finanziert. Diese Mittel sind nicht Bestandteil der pauschalen Zuweisung 2017.

Die zugewiesenen Jahresraten für die Clay- und die Leonardo-da-Vinci-Schule entsprechen nicht dem vom Fachbereich Hochbau erwarteten Bedarf. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat ihr Einverständnis zur bedarfsgerechten Ansatzbildung in der vorliegenden Investitionsplanung erklärt. Im Rahmen der fachlichen Revision durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der finanztechnischen Revision durch die Senatsverwaltung für Finanzen werden die endgültigen Ansätze für die Haushaltsjahre 2018/2019 zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Der Erwerb beweglicher Sachen ist weiterhin durch die Fachbereiche im Rahmen verfügbarer Mittel aus dem Produktsummenbudget sicherzustellen. Über die im Rahmen der zu erwartenden Globalsumme von den Kostenstellen vorgesehenen Anmeldungen wird erst im Rahmen der Aufstellung des Bezirkshaushaltsplanes 2018/2019 endgültig entschieden.

Beschaffungen mit einem Mittelbedarf von mehr als 250 T€ je Beschaffung/Vorhaben für die verfahrensunabhängige IKT sind gem. § 21 Abs. 3 Berliner E-Government-Gesetz ab dem Haushaltsjahr 2018 in dem neuen Einzelplan 25 zu veranschlagen und somit nicht Bestandteil dieser Bezirksvorlage.

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.3 - überwiesen
    Der Antrag wird gemeinsam mit den Drs

Der Antrag wird gemeinsam mit den Drs.: 0045/XX und 0020/XX in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung (ff) überwiesen.

Zusätzlich wird die Drs: 0043/XX in die Ausschüsse für

 

-          Bildung, Schule und Kultur

-          Straßen, Grünflächen und Ordnung

-          Stadtentwicklung und Wohnen

-          Umwelt- und Naturschutz

-          Soziales und Bürgerdienste

-          Jugendhilfe

-          Gesundheit

-          Sport

 

überwiesen.

   
    07.02.2017 - Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Bezirksstadtrat Rämer: Das Schul- und Sportamt ist „Großkunde“ des FB Facility Ma-nagements und des Straßen- und Grünflächenamtes

Bezirksstadtrat Rämer: Das Schul- und Sportamt ist „Großkunde“ des FB Facility Managements und des Straßen- und Grünflächenamtes.

Bezirksstadtrat Rämer erläutert einzelne Investitionsmaßnahmen, so z.B. an der Schule am Teltowkanal und Schule am Fliederbusch (Treppenanlage und Schulhof stark sanierungsbedürftig).

 

Die Frage des BD Ewert, warum die Schulkantine der Richard-Schule nicht in der I-Planung enthalten ist, wird von Herrn Rämer damit beantwortet, dass sie aus Mitteln der baulichen Unterhaltung finanziert wird.

Der Gebäudewert aller Neuköllner Schulimmobilien ist der höchste Gebäudewert von ganz Berlin mit über einer Mrd. Euro. Wir sind dankbar über jede Maßnahme die in der I-Planung steht, es gibt viele parallele Herausforderungen, wie z. B. die Schaffung zusätzlicher Kitastandorte an den Schulen.

   
    07.02.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 5 - erledigt
    Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu beschließen ist

Die bezirkliche Investitionsplanung ist ein Teil der fünfjährigen Finanzplanung, die von der Senatsverwaltung für Finanzen aufzustellen und vom Senat zu  beschließen ist. Sie hat vorrangig die Aufgabe, die Haushaltsplanaufstellung für die folgenden Jahre in wesentlichen Teilbereichen vorzubereiten. Die Anmeldungen für die Planjahre 2018 und 2019 sind grundsätzlich in den Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2018/2019 zu übernehmen.

 

Die Planung berücksichtigt die Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen insbesondere bzgl. der vorgesehenen Teilsummen für Bauinvestitionen in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021, die vorangegangenen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung sowie haushalts- und bauablauftechnische Daten der ausführenden Serviceeinheiten bzw. Ämter und deren Anmeldungen.

 

Für Neukölln hat sich die Pauschale Zuweisung gegenüber der Investitionsplanung 2015 bis 2019 von 6.355 T€ um 36 T€ auf 6.319 T€ verringert. Die Veranschlagung der Beträge der pauschalen Zuweisung erfolgt in bezirklicher Zuständigkeit. Die Finanzierung der großen Bauvorhaben erfolgt über die gezielte Zuweisung.

 

Durch Maßnahmen der Investitionsplanung 2015 bis 2019 sind bereits Mittel gebunden. Priorität bei jeder weiteren Planung hat stets die Sicherstellung der Ausfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen.

 

Die generelle Beratung der Investitionsplanung als „Haushaltsausschuss“ erfolgt in der Sondersitzung am 21.02.2017. Die heutige Behandlung wird als für das Facility Management zuständiger Fachausschuss vorgenommen.

 

Kapitel 3306 Titel 71502

Buckower Damm 176 / Umbau der Häuser 2 und 3 zu einem zentralen Verwaltungsstandort Süd

 

Die Gebäude wurden 1953 erbaut und seit Jahren im Rahmen der Jugend- und Sozialarbeit zu Wohn- und Therapiezwecken genutzt. Es ist geplant, die Gebäude in den Jahren 2017 bis 2019 als zentralen Verwaltungsstandort Süd für die Abteilung Jugend und Gesundheit umzubauen. Im Ergebnis sollen am neuen Verwaltungsstandort Süd etwa 70 Mitarbeiter/innen zusammengeführt und damit Kompetenzen aus verschiedenen Amtsbereichen gebündelt werden. Ziel ist es, durch kurze Wege und effizienten Personaleinsatz Angebote

und Leistungen aus einer Hand anzubieten.

 

Die Gebäude setzen sich jeweils aus 2 dreigeschossigen Flügeln mit einem zentralen und schmalen Treppenraum zusammen. Angestrebt wird, das äußere Erscheinungsbild sowie die innere Struktur der Gebäude so wenig wie möglich zu verändern. Die neu zu schaffenden Aufzüge werden in die Häuser integriert und die Gebäudehülle energetisch saniert.

 

Die Kosten werden mit 4.500.000 € veranschlagt. Die Fertigstellung ist für 2019 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt könnten die Gesamtkosten baupreisindexbedingt 4.680 T € betragen. Aufgrund der haushaltstechnischen Vorgabe, die Ansätze nach den Ergebnissen der Planungsunterlagen zu bilden, spiegelt sich das aber nicht im Ansatz ab. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden jährliche Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 284.000 € erwartet.

 

Insgesamt geht es nicht darum, etwas Neues oder zusätzliche Angebote zu schaffen, sondern die vorhandenen Angebote zu bündeln. Neben diesem fachlichen Aspekt hat die Wirtschaftlichkeitsberechnung auch Kosteneinsparungen ergeben. Das Konzept für diesen Verwaltungsstandort wird dem Protokoll beigefügt.

 

Kapitel 4500 Titel 71901

Pauschale Zuweisungen für Investitionen

 

Die veranschlagten Ansätze sind nicht einzelnen Baumaßnahmen zugeordnet. Vielmehr sollen sie der Absicherung von Ausfinanzierungsrisiken, auch aus eventuell anfallenden Malus-Beträgen nach Beendigung der Maßnahmen ab dem Planjahr 2020 aus der gezielten Zuweisung dienen.

 

Ansatz 2018193.000 €

Ansatz 2019297.000 €

Ansatz 2020930.000 €

Ansatz 2021        1.040.000 €

 

Die hohen Beträge in 2020/21 stehen im Zusammenhang mit der Fertigstellung der großen Bauvorhaben, bei denen ein Malus zum Tragen kommen könnte.

 

Für diese beiden Titel bestehen seitens des Ausschusses keine Änderungswünsche.

 

Die Investitionsplanung ist letztendlich nur eine Prioritätensetzung, ohne dass sich hierin die tatsächlichen Notwendigkeiten abbilden. Diese sind natürlich weitaus höher. Sofern der Senat zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt, wäre das Bezirksamt insoweit um Vorschläge sicherlich nicht verlegen.

 

Konkrete Zusagen hat der Senat im Rahmen der 3. Fortschreibung der Globalsummen-Zuweisung für das Jahr 2017 übermittelt. Mit dem Nachtragshaushalt erhalten die Bezirke für die laufende Schulbauunterhaltung 42 Mio. €. Die Aufteilung dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage der Wiederbeschaffungswerte des Fachvermögens Schule. Wie der entsprechenden Aufstellung entnommen werden konnte, liegt Neukölln hier mit einem Betrag von rd. 1,2 Mrd. € auf Platz 1. Das, was dem Bezirk in der KLR ansonsten immer zum Nachteil gereicht, ist im Falle der Mittelverteilung positiv. Neukölln wird zusätzliche Schulbauunterhaltungsmittel in Höhe von rd. 4,4 Mio. € erhalten.

 

Das Bezirksamt wird sich bei der Auswahl der Maßnahmen an einer schnellen Umsetzbarkeit bzw. daran orientieren, ob schon planerische Arbeiten vorliegen. Nicht unerwähnt darf in diesem Zusammenhang die Personalfrage bleiben. Die zusätzlichen Mittel können nur mit zusätzlichem Personal verbaut werden. Angesichts der Faustformel, dass ein Mitarbeiter im Jahr 1 Mio. € verbauen kann, sind allein für diesen finanziellen Nachschlag zusätzlich 4 bis 5 Beschäftigte erforderlich.

 

Weiterhin hat der Senat angekündigt, dass die Bezirke mit dem Nachtragshaushalt 50 Mio. € erhalten, die insbesondere für Personal zur Verfügung stehen sollen. Über die Umsetzung dieser Mittel wird die „Arbeitsgruppe Ressourcensteuerung“ entscheiden.

 

   
    08.02.2017 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschuss ist fachlich zuständig für den

Der Ausschuss ist fachlich zuständig für den

Epl 34Ordnungsamt

Hier ist in der I-Planung nur unter „Erwerb von beweglichen Sachen“ in 2018 und 2019 jeweils die Beschaffung eines Fahrzeuges enthalten.

Epl 38 Straßen- und Grünflächenamt

Kapitel 3800 Tiefbau und Straßenverwaltung

Kapitel 3810 Grün- und Freiflächen

Kapitel 3820 Friedhöfe

 

Zu folgenden Positionen ergeben sich Nachfragen und Diskussionsbedarf:

 

  •                                                                                 3810-71684

Grunderneuerung der Wegeflächen in der Grünanlage Am Braunschweiger Ufer von Britzer Damm bis Buschkrugallee

und

3810-71686

Grunderneuerung der Wegeflächen in der Grünanlage Am Braunschweiger Ufer von Britzer Damm bis Buschkrugallee Krugpfuhl

 

Die laufenden Maßnahmen werden in unterschiedlichen Abschnitten durchgeführt. Bei Titel 71686 ist bis Buschkrugallee Krugpfuhl zu streichen.

 

  •                                                                                 3810-71689

Grunderneuerung der Wege- und Platzflächen einschließlich Treppenanlagen in der Grünanlage am Fennpfuhl

 

Die Überarbeitung der Wege und Platzflächen sowie der Treppenanlagen ist zur langfristigen Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig. Nicht miteinbezogen wird die Treppe vor dem Ehrenmal.

 

  •                                                                                3810-76188

Ersatzbau des Kinderspielplatzes Walterstraße 22

 

Der in den 80er Jahren angelegte Spiel- sowie der Bolzplatz befinden sich in einem schlechten Zustand und sollen umgebaut werden. Da es in der Gegend wenig Angebote für ältere Kinder gibt, soll die Einrichtung des Spielangebotes nach Altersgruppen erfolgen. Um der Drogenproblematik Einhalt zu gebieten wird der Spielplatz transparenter gestaltet werden. Wie es bei Spielplätzen eigentlich üblich ist, erhält der Baulückenspielplatz auch einen 2. Zugang.

 

  •                                                                                3800-72826

Neubau des Ascherslebener Wegs von Zwickauer Damm bis Groß-Ziethener Chaussee

 

Die in den Erläuterungen erwähnte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt zwischenzeitlich vor.

 

  •                                                                                3800-73835

Neubau von überdachten Fahrradabstellplätzen im Bereich der Platzfläche zwischen Waltersdorfer Chaussee und Groß-Ziethener-Chausse

 

Auf einer ca.1.600 m² großen Fläche sollen zusätzliche überdachte Fahrradabstellanlagen für ca. 100 Fahrräder geschaffen werden. Ziel der Baumaßnahme ist die Verbesserung des Umweltverbundes gemäß den Leitlinien der Berliner Verkehrspolitik (hier Kombination ÖPNV mit Fahrradverkehr). Das Flächenkonzept soll künftig die Integration von Fahrradabstellboxen ermöglichen, die durch einen Drittanbieter betrieben werden können.

 

Der Bezirksverordnete der FDP hat an sich keine Einwände gegen die Schaffung von Fahrradabstellplätzen, findet es aber nicht sinnvoll, dass im Gegenzug Park & Ride Parkplätze für PKW wegfallen. Die Verwaltung verweist auf die klare politische Vorgabe zur Umsetzung der genannten Leitlinie und zudem darauf, dass im Zuge der umfangreichen Baumaßnahmen der BVG am U-Bahnhof der U7 künftig ca. 50 % der 190 Fahrradabstellplätze zugunsten eines überdachten Busterminals wegfallen werden.

 

  •                                                                                3800-73824

Umbau der Karl-Marx-Straße von Weichselstraße bis Hermannplatz

Dieser Teilabschnitt beginnt erst 2021 nach Beendigung der aus dem Programm Stattumbau West finanzierten Bauabschnitte. Da das U-Bahn-Bauwerk angefasst werden muss, wird es sich um sehr aufwändige Arbeiten handeln.

 

Das, was in diesem Bereich für den Radverkehr geplant ist, kann angesichts dieses noch bevorstehenden Bauabschnitts  also nur eine Übergangslösung sein. Gleichwohl wollte das Bezirksamt mit der Verbesserung der dortigen Radverkehrinfrastruktur nicht bis 2021 warten.

 

In diesem Zusammenhang weist das Bezirksamt darauf hin, dass die derzeitige Personalsituation im SGA eine Antragstellung beim Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ nicht zulässt. Sofern das Bezirksamt die angekündigten 2 Stellen für die Radwegeplanung erhält, könnte für 2018 eventuell eine Antragstellung in Erwägung gezogen werden.

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind 30 Vorschläge eingereicht worden. 29 betreffen den Bereich Straßen- und Grünflächen und 1 den Schulbereich. 10 Anliegen entziehen sich der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Von den in der bezirklichen Zuständigkeit liegenden 20 Maßnahmen sollen 8 umgesetzt werden. Die jeweiligen Erklärungen der Verwaltung, warum den übrigen Vorschlägen nicht gefolgt werden kann, werden seitens des Ausschusses geteilt.

 

Mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Linke und AfD) wird der BVV die Zustimmung empfohlen.

   
    15.02.2017 - Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Wie den Unterlagen zur Drucksache zu entnehmen ist, sind hier die Darlehen im SGB II/SGB XII-Bereich für den Ausschuss thematisch relevant

Wie den Unterlagen zur Drucksache zu entnehmen ist, sind hier die Darlehen im SGB II/SGB XII-Bereich für den Ausschuss thematisch relevant. Nach kurzer Erläuterung durch Herr BzStR Biedermann stimmt der Ausschuss der Drucksache ohne weitere Aussprache zu.

   
    16.02.2017 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 10 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Blumenthal erläutert, dass die in Rede stehende Vorlage im Rahmen der letzten Bezirksverordnetenversammlung unter anderem in den Jugendhilfeausschuss über-wiesen wurde, um die Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017

Frau Blumenthal erläutert, dass die in Rede stehende Vorlage im Rahmen der letzten Bezirksverordnetenversammlung unter anderem in den Jugendhilfeausschuss überwiesen wurde, um die Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 zunächst in den Fachausschüssen besprechen zu können. Frau Blumenthal bittet daher um Anmerkungen und Fragen zu der vorliegenden Vorlage.

 

Herr Koglin stellt hinsichtlich des Jugendkulturzentrums Wutzkyallee (Wutzkygärten) in Frage, ob es tatsächlich sinnvoll sei, hier lediglich einen Neubau in gleicher Größe an gleicher Stelle zu planen. In Gesprächen wurde immer wieder deutlich, wie hoch der hier vorhandene Bedarf an Angeboten ist. Herr BzStR Liecke erläutert in diesem Zusammenhang, dass es sich bei dem Abriss und Neubau nicht um das Haupthaus, sondern lediglich um ein Nebengebäude auf dem Grundstück handelt, dass in der bestehenden Form für die Nutzung im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr geeignet ist. Nach einer Besichtigung durch das Hochbauamt wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hier ein Neubau vorgeschlagen. Herr BzStR Liecke macht an dieser Stelle deutlich, dass er sehr froh ist, dass es seit vielen Jahren erstmals wieder möglich war neue Vorhaben im Bereich der Jugendarbeit im Rahmen der Investitionsplanung anzumelden. Auf Nachfrage von Herrn Pohl, weshalb die Anmeldungen für die Jugendarbeit in das letzte Jahr geschoben wurden, hebt Herr BzStR Liecke noch einmal hervor, dass es sich hier nicht um eine Konkurrenzanmeldung zu anderen Vorhaben zu anderen Anmeldungen handelt, sondern vielmehr um Neuanmeldungen, die im Rahmen der aktuellen Planung erstmals wieder möglich waren. Hinsichtlich der Frage nach Verbindlichkeit der vorliegenden Liste, informiert Herr BzStR Liecke darüber, dass die Planungen nach der Beschlussfassung alle zwei Jahre angepasst werden. Frau Stolze (Leiterin des Fachbereichs Finanzen im Steuerungsdienst) ergänzt abschließend, dass sogenannte „Neubeginner“ grundsätzlich im letzten Planjahr zu berücksichtigen sind.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt nach Aussprache die vorliegende Anmeldung des Bezirks Neukölln zur Investitionsplanung für die Jahre 2017 bis 2021 bei einer Enthaltung zustimmend zur Kenntnis.

   
    21.02.2017 - Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Der Ausschussvorsitzende regt an, die Beratung dreiteilig durchzuführen und die Bürgerbeteiligung, die Ausschussberatungen und die vorgelegten redaktionellen Än-derungen nacheinander zu beraten

Der Ausschussvorsitzende regt an, die Beratung dreiteilig durchzuführen und die Bürgerbeteiligung, die Ausschussberatungen und die vorgelegten redaktionellen Änderungen nacheinander zu beraten. Die Ausschussmitglieder sind mit diesem Verfahren einverstanden.

 

  1.                                                                Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

 

Frau Dr. Giffey führt aus, dass es sich bei den eingereichten Vorschlägen in weiten Teilen um bereits geplante Vorhaben im Bereich Straßen und Grünflächen handelt. Für einen guten Teil ist der Bezirk Neukölln nicht zuständig, weil es sich zum Beispiel um Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin handelt. Alle Vorschläge sind bereits verwaltungsintern abgestimmt worden.

 

Die Ausschussmitglieder sehen keinen Besprechungsbedarf.

 

Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis. 

 

  1.                                                                Ergebnisse der Ausschussberatung

 

Der Ausschussvorsitzende führt aus, dass alle Ausschüsse nach ihren Beratungen keinen Änderungsbedarf angemeldet haben.

 

Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Ausschussberatungen zur Kenntnis.

 

  1.                                                                Redaktionelle Änderungen

 

Frau Dr. Giffey erklärt das Verfahren der redaktionellen Änderungen und erläutert den Ausschussmitgliedern die einzelnen Änderungen, die dem Protokoll als Anlage beigefügt sind.

 

Der Ausschuss nimmt die kritische Äußerung des Ausschussmitglieds der AfD zum Nachbarschaftszentrum Wutzkyallee zur Kenntnis.

 

Im weiteren Verfahren werden die redaktionellen Änderungen in der BVV-Sitzung am 23. Februar 2017 verteilt. Weitere redaktionelle Änderungen sind bis zum Abgabetermin am 6. März 2017  bei der Senatsverwaltung für Finanzen möglich. Die endgültige Investitionsplanung wird am 7. März 2017 auf den Internetseiten des Bezirksamtes veröffentlicht.

 

Die Drs.Nr. 0043/XX wird mit den Stimmen der SPD, CDU und der Grünen gegen die Stimmen der AfD und LINKEN beschlossen.

 

   
    21.02.2017 - Ausschuss für Integration
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Herr Bezirksstadtrat Rämer vermittelt, dass in der Investitionsplanung keine Belange des Integrationsausschusses direkt betroffen sind

Herr Bezirksstadtrat Rämer vermittelt, dass in der Investitionsplanung keine Belange des Integrationsausschusses direkt betroffen sind. Diese Vorlage ist in alle Ausschüsse überwiesen worden. Bestimmte Investitionen wie die in Bildungsstandorte stellen natürlich auch zu einem gewissen Grad eine integrationspolitische Aussage dar.

 

Herr Abed bittet um Aufklärung zum Posten „Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz für Mietdarlehen. Eingestellt sind 130.000 € - bedeutet dies, dass nur diese festgesetzte Summe verwandt wird.

 

Herr Szczepanski erläutert aus seiner früheren Tätigkeit heraus, dass diese Position im Sozialamt verwaltet wird und dies hier Merkposten sind, die nach Bedarf unterfüttert werden. Es handelt sich um das laufenden Geschäfte des Sozialamtes. Frau Schoenthal erläutert die Beratung zu diesem Punkt im Sozialausschuss.

 

Mit 13 Befürwortungen wird bei zwei Gegenstimmen der Vorlage zugestimmt.

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des An-trages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: -redaktionelle Änderungen in der Anlage 2

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die beigefügte Anmeldung zur Investitionsplanung 2017 bis 2021 wird beschlossen.
  2. Der Steuerungsdienst/SE Finanzen wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen aufgrund von Beschlüssen der BVV und/oder des Senats vorzunehmen.

Redebeiträge: Herr BV Licher, Herr BV Morsbach, Frau BzBm’in Dr. Giffey, Herr BV Szczepanski

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Grünen gegen 1 Stimme der AfD und der LINKEN bei Enthaltung 6 Stimmen der AfD, der Gr.FDP und der Fraktionslosen zugestimmt. Damit ist die Vorlage zur Beschlussfassung beschlossen.

Ö 7.4  
Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2015  
0045/XX  
Ö 8     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 8.1  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
Enthält Anlagen
0040/XX  
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Al-Nur-Moschee  
Enthält Anlagen
0069/XX  
Ö 9.2  
Rechtskundekurse für Flüchtlinge  
Enthält Anlagen
0067/XX  
Ö 9.3  
Gefährliche Abfälle bei KATI GmbH Co KG  
Enthält Anlagen
0071/XX  
Ö 9.4  
Brennende Kinderwagen  
Enthält Anlagen
0068/XX  
Ö 9.5  
Religionsunterricht an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0072/XX  
Ö 9.6  
Ferienwohnungen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0070/XX  
Ö 9.7  
Schülerlotsen  
Enthält Anlagen
0074/XX  
Ö 9.8  
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht an Neuköllner Schulen  
Enthält Anlagen
0075/XX  
Ö 9.9  
Kunstrasen TSV Rudow  
Enthält Anlagen
0073/XX  
Ö 9.10  
Wahlen zur Seniorenvertretung  
Enthält Anlagen
0076/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0030/XX  
Ö 10.2  
Ferienzeiten der BVV Neukölln von Berlin zum Jahreswechsel 2016/2017 und im Jahr 2017  
0014/XX  
Ö 10.3  
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  
0020/XX  
Ö 10.4  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0018/XX  
Ö 10.5  
Benennung von Bezirksverordneten für den Jugendhilfeausschuss  
0029/XX  
Ö 10.6  
Lage von Geflüchteten und Stand der Unterbringung in Neukölln?  
Enthält Anlagen
0024/XX  
Ö 10.7  
Wie neutral ist das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"?  
Enthält Anlagen
0028/XX  
Ö 10.8  
Künftiger Umgang mit Asbestbelastung  
Enthält Anlagen
0025/XX  
Ö 10.9  
Gedenkort für Burak Bektas  
Enthält Anlagen
0022/XX  
Ö 10.10  
Unterbringung von Geflüchteten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0021/XX  
Ö 10.11  
Asbestregister und -sanierung durchführen  
Enthält Anlagen
0023/XX  
Ö 10.12  
Zustimmung zur Entscheidung über den Ausbau der Radwege Buckower Damm zwischen Mohriner Allee und Bauhüttenweg  
Enthält Anlagen
1714/XVIII  
Ö 10.13  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (9): Sicherheit in der High-Deck-Siedlung  
0218/XIX  
Ö 10.14  
Mehrsprachiges Informationsmaterial für Migrantinnen und Migranten  
0429/XIX  
Ö 10.15  
Sehbehindertengerechte Stufen im Rathaus Neukölln  
0638/XIX  
Ö 10.16  
Verkehrssicherheit Hermannplatz  
0678/XIX  
Ö 10.17  
Milieuschutz
0773/XIX  
Ö 10.18  
Tempo 30 in der Gerlinger Str.  
0809/XIX  
Ö 10.19  
Halteverbot in der Kanalstraße  
0852/XIX  
Ö 10.20  
Fußgängerquerungshilfe (Fußgängerüberweg/ggfs. Anforderungsampel) in der Stubenrauchstraße
0885/XIX  
Ö 10.21  
Parken im Wendehalsweg  
0911/XIX  
Ö 10.22  
SAPV-Versorgung in Neukölln sicherstellen  
1021/XIX  
Ö 10.23  
Lichtzeichenanlage für Fußgänger*innen in der Lahnstraße  
1054/XIX  
Ö 10.24  
Projekt „Stadtteilmütter“
1058/XIX  
Ö 10.25  
Gutachten/Studien der Öffentlichkeit zugänglich machen
1168/XIX  
Ö 10.26  
Verein Islamische Gemeinschaft e.V. wegen islamistischer Hetze verbieten  
1186/XIX  
Ö 10.27  
Online-Formularservice auf berlin.de verbessern
1268/XIX  
Ö 10.28  
Zeitplan für Milieuschutzgebiete  
1293/XIX  
Ö 10.29  
IHK – Außenstelle in Neukölln  
1300/XIX  
Ö 10.30  
Zusätzlicher Fahrradweg in der Kanalstraße
1302/XIX  
Ö 10.31  
Aufstellungsbeschluss für zwei soziale Erhaltungsgebiete  
1307/XIX  
Ö 10.32  
Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
1395/XIX  
Ö 10.33  
Informationsveranstaltung "Bürgernahe Kommunalpolitik"
1398/XIX  
Ö 10.34  
Weitere Voruntersuchungen für die Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen  
1402/XIX  
Ö 10.35  
Impfschutz
1450/XIX  
Ö 10.36  
Würdiges Erscheinungsbild am Gedenkstein Britz wiederherstellen  
1452/XIX  
Ö 10.37  
Sicherheitsgefühl für Frauen am Gemeinschaftshaus Gropiusstadt stärken
1509/XIX  
Ö 10.38  
Informationsveranstaltung Initiative "Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt" (ISV)
1518/XIX  
Ö 10.39  
"Mitmachzirkus Mondeo retten"  
1547/XIX  
Ö 10.40  
Unhaltbare Zustände in der Rettungsstelle des Klinikum Neuköllns  
1549/XIX  
Ö 10.41  
Patientenkoordinatoren/ -innen  
1559/XIX  
Ö 10.42  
Hundetagesstätte retten
1564/XIX  
Ö 10.43  
Fußgängerüberweg in der Köpenicker Straße / Alt Rudow  
1675/XIX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Neuköllner Einsatzgruppe Rechtsextremismus  
Enthält Anlagen
0051/XX  
Ö 12.2  
Neuköllner Jugendarbeit  
Enthält Anlagen
0055/XX  
Ö 12.3  
Maserninfektionen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0053/XX  
Ö 12.4  
Serie rechter Gewalttaten in Neukölln  
Enthält Anlagen
0047/XX  
Ö 12.5  
„Strategischer Leerstand“ Schillerpromenade  
Enthält Anlagen
0048/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Neuköllner Einsatzgruppe “Rechtsextremismus” wird gebraucht!  
Enthält Anlagen
0061/XX  
Ö 14.2  
GO - Beteiligungsrechte gemäß Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes  
0056/XX  
Ö 14.3  
Maßnahmen an Werner-Seelenbinder-Gedenkstätte  
0049/XX  
Ö 14.4  
Antrag zur Geschäftsordnung  
0063/XX  
Ö 14.5  
GO - Arbeitsweise der Ausschüsse  
0057/XX  
Ö 14.6  
Antrag zur Geschäftsordnung II  
0064/XX  
Ö 14.7  
Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße  
Enthält Anlagen
0050/XX  
Ö 14.8  
Antrag zur Geschäftsordnung III  
0065/XX  
Ö 14.9  
GO - Redaktionelle Änderung  
0058/XX  
Ö 14.10  
Antrag zur Geschäftsordnung IV  
0066/XX  
Ö 14.11  
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung  
0052/XX  
Ö 14.12  
Trinkwasserspender für die Grundschule am Fliederbusch  
Enthält Anlagen
0062/XX  
Ö 14.13  
Bushaltestelle “Seeadlerweg  
0060/XX  
Ö 14.14  
Baumnachpflanzungen am Buckower Damm  
0059/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Bebauungsplan XIV-78a vom 07.07.2015 („Hermannstraße 134“)  
Enthält Anlagen
1681/XIX  
Ö 16.2  
Bebauungsplan XIV-262b („Parkanlage Gerlinger Straße / Warmensteinacher Straße“)  
1683/XIX  
Ö 16.3  
Bebauungsplan XIV-290b („Am Großen Rohrpfuhl“)  
1687/XIX  
Ö 16.4  
Bebauungsplan XIV-274aba („Waßmannsdorfer Chaussee - Mauerweg“)  
1688/XIX  
Ö 16.5  
Pilotprojekt für Fahrradparken auf Fahrbahnen
1637/XIX  
               
 
 

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