Tagesordnung - 23. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
Gremium: Gesundheitsausschuss
Datum: Di, 19.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Ernennung eines/r Wahlleiter/in      
Ö 3  
Wahl eines/r Ausschussvorsitzenden      
Ö 4  
Wahl eines/r stellvertr. Vorsitzenden      
Ö 5  
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Neukölln o Aktueller Stand zur Gesundheitskarte      
Ö 6  
Impfschutz  
1450/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass auch für Asylsuchende wieder Impfungen im Leistungsumfang der Schutzimpfungsrichtlinie Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24. April 2016 wurde das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.

 

Auf ein entsprechendes Anschreiben teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 05. Juli 2016 mit, dass bis zur Änderung des § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 1. November 2015 die Impfungen entsprechend den öffentlichen Empfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden im Leistungsumfang enthalten waren. Damit ging der Anspruch über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen hinaus.

 

Mit der Änderung dieser Vorschrift gilt nunmehr auch für den Personenkreis nach § 3 AsylbLG der Impfumfang der Ständigen Impfkommission, so dass eine Gleichbehandlung mit den Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG bzw. nach dem SGB XII hergestellt worden ist.

 

Der Leistungsumfang weicht also auch nach der Gesetzesänderung nicht vom Katalog der Ständigen Impfkommission ab.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

________________________________________

Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke

   
    09.12.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.1 - überwiesen
    Überwiesen in den Gesundheitsauschuss

Überwiesen in den Gesundheitsausschuss.

Abstimmungsergebnis:

   
    19.01.2016 - Gesundheitsausschuss
    Ö 6 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Bei Enthaltung der CDU

 

Frau Gebhardt erläutert ihren Antrag zur Drucksache 1450/XIX „Impfschutz“. Anschließend führt Herr BzStR Liecke aus, dass es für ihn nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Gründen gerade die Masernimpfungen entfallen, da er diesen Impfschutz für äußerst wichtig hält. Herr Dr. Morawski macht deutlich, dass seitens des Gesundheitsamtes immer der vollständige Impfumfang gemäß der STIKO-Empfehlungen gefordert wurde und wird. Der überwiegende Teil der Asylsuchenden verfügt über keinen Impfpass. Sie gelten daher als ungeimpft. Deshalb wird auf dem Gelände des LaGeSo eine Zentrale Impfstelle für Asylsuchende von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin im Auftrag des LAGeSo betrieben. Registrierte Asylsuchende, die Berlin zugewiesen werden, erhalten hier eine Impfberatung sowie bei fehlendem Impfschutz ein Impfangebot gemäß Empfehlungen der STIKO. Derzeit werden nach Mitteilung der AG Medizinische Versorgung für Asylsuchende Erwachsene vorrangig gegen Masern-Mumps-Röteln und Tetanus-Diphtherie geimpft. Diese Erstimpfungen müssen jedoch durch Folgeimpfungen vervollständigt werden. Dies stellt jedoch ein Problem dar, denn es gibt keine zentrale Registrierung der Impfungen, so dass die Gesundheitsämter einen Überblick darüber haben, ob der vollständige Impfschutz gemäß STIKO Empfehlungen gegeben ist bzw. welche Folgeimpfungen noch erforderlich sind. Da die registrierten Flüchtlinge auf Unterkünfte in ganz Berlin verteilt werden und auch dort eine starke Fluktuation herrscht, ist es für den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht möglich einen Impfbedarf für den Einzelnen zu erfassen. Abgesehen davon gibt es noch immer eine Vielzahl von nicht registrierten Flüchtlingen, die sich in Berlin aufhalten. Hinzu kommt, dass dem in Rede stehenden Personenkreis das medizinische Versorgungssystem inklusive der Impfungen oft nicht bekannt ist. Daher ist es geplant Impfaufklärungen in verschiedenen Sprachen zu übersetzen und den Geflüchteten auszuhändigen.

 

Herr BzStR Liecke macht deutlich, dass er keine Möglichkeit sieht den Antrag erfolgreich umzusetzen.

 

Im Folgenden stellt Frau Gebhardt den Antrag mit folgendem Ergebnis zur Abstimmung: Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten stimmen dem Antrag zu. Gegenstimmen gibt es keine. Die CDU Fraktion enthält sich. Der Antrag ist somit beschlossen.

1

 

 

 

   
    24.02.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, der Grünen, der Piraten und der Linken, gegen die Stimmen der CDU beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderungsantrag:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie  des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit Stimmen der SPD, der Grünen, der Piraten und der Linken sowie bei Enthaltung der CDU beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

   
    07.12.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.24 - vertagt
    Vertagt

Vertagt

   
    25.01.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.35 - vertagt
    vertagt

vertagt

   
    22.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.30 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Kenntnis genommen

Kenntnis genommen

Ö 7  
Protokollabstimmung      
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung am 01.03.2016      
               
 
 

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