Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderungsantrag:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.
Ursprung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass auch für Asylsuchende wieder Impfungen im Leistungsumfang der Schutzimpfungsrichtlinie Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) durchgeführt werden.
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 24. April 2016 wurde das Bezirksamt aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass der am 27.10.2015 nur für Asylsuchende geänderte Leistungsumfang der Impfungen im Land Berlin abweichend von der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (basierend auf den aktuellen STIKO-Empfehlungen) wieder in Kraft gesetzt wird.
Auf ein entsprechendes Anschreiben teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Schreiben vom 05. Juli 2016 mit, dass bis zur Änderung des § 4 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum 1. November 2015 die Impfungen entsprechend den öffentlichen Empfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörden im Leistungsumfang enthalten waren. Damit ging der Anspruch über die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen hinaus.
Mit der Änderung dieser Vorschrift gilt nunmehr auch für den Personenkreis nach § 3 AsylbLG der Impfumfang der Ständigen Impfkommission, so dass eine Gleichbehandlung mit den Leistungsberechtigten nach § 2 AsylbLG bzw. nach dem SGB XII hergestellt worden ist.
Der Leistungsumfang weicht also auch nach der Gesetzesänderung nicht vom Katalog der Ständigen Impfkommission ab.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________
Dr. Franziska GiffeyFalko Liecke