Tagesordnung - 34. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
Gremium: Wirtschaftsausschuss
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Privatbrauerei am Rollberg, Zufahrt über Werbellinstraße oder Zugang über Neckarstr./Isarstr. "neue Kindl-Treppe"
Ort: Am Sudhaus 3, 12053 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Vorstellung der Privatbrauerei am Rollberg GmbH, Berliner Brauerei Manufaktur und Gespräch mit der Geschäftsführern Nils Heins und Wilko Bereit      
Ö 3  
Einzelhandels und Zentren Konzept      
Ö 4  
Entwicklung auf dem Kindl Gelände, Vorstellung und kurzer Rundgang, Angelika Drescher, Vollgut UG&Co.KG, ein Unternehmen der Stiftung Edith Maryon, Basel      
Ö 5  
Genehmigung für Gaststätten  
1510/XIX  
Ö 6  
Sichere Kreuzungen auf der Blaschkoallee  
1563/XIX  
Ö 7  
Columbiadamm  
1567/XIX  
Ö 8  
Bußgelder für illegale Müllentsorgung erhöhen  
1569/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass die Verwarnungs- und Bußgelder für illegale Müllentsorgung so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung entsteht.

 

   
    13.04.2016 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.14 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss wird zugestimmt.

   
    05.07.2016 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - zurückgezogen
    Herr Förster verweist darauf, dass der Antrag selbsterklärend ist

Herr Förster verweist darauf, dass der Antrag selbsterklärend ist. Ein Bußgeld von 30 bis 40 € ist einfach nicht abschreckend genug.

 

Frau Gebell erläutert, dass es sich bei den genannten Beträgen um Verwarngelder handelt. Die Höhe eines Bußgelds richtet sich nach Art und Umfang des ordnungswidrig Entsorgten. In der Regel wird bei Erstverstößen ein Bußgeld in Höhe von 150 € erlassen, das dann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bis zu einer Höhe von maximal 100.000 € gestaffelt werden kann.

 

Um ein Bußgeldbescheid rechtswirksam erlassen zu können, muss der tatsächliche Verursacher ermittelt werden. Auch wenn "augenscheinliche Hinweise" auf den Verursacher im Müll gefunden werden (z.B. Briefe/Unterlagen mit demselben Adressaten), so ist dies nach richterlicher Rechtsprechung kein Beweis oder objektivierbarer Nachweis, dass derjenige den Abfall tatsächlich selbst ordnungswidrig entsorgt hat.

 

In 2015 wurden 598 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Hingegen wurden in diesem Jahr lediglich 7 Bußgeldbescheide erlassen. Die restlichen Verfahren mussten eingestellt werden, da die Verursacher nicht ermittelt werden konnten.

 

Die Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung würde aus Sicht des Bezirksamtes nicht zu einer Lösung des Problems führen. Den es würde noch immer die Schwierigkeit der Ermittlung des tatsächlichen Verursachers bestehen, der die Ordnungswidrigkeit bekanntlich meistens zu Zeiten bzw. an Orten begeht, an denen er sich vor Zeugen und somit einer Ahndung sicher weiß.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

Ö 9  
Parkscheiben in der Köpenicker Str.  
1607/XIX  
Ö 10  
Parken mit Parkscheibe in Alt-Buckow  
1625/XIX  
Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 14  
Protokollabstimmung      
Ö 15  
Verschiedenes      
               
 
 

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