Tagesordnung - 14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: 14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste
Datum: Do, 13.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:36 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Weitergabe von Meldedaten - Information über Opt - Out  
0732/XIX  
Ö 3  
OpenAntrag: E-Mailsicherheit im Bürgerkontakt  
0766/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion in folgender Fassung zurückgezogen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für Emailpostfächer der Verwaltung, über die Bürger häufigen Kontakt mit Ämtern haben, eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung auf Basis beziehungsweise kompatibel zu PGP (Pretty Good Privacy) anzubieten.


 

Begründung:

Die Diskussionen der letzten Monate über die Überwachung von Kommunikation im Internet haben gezeigt, dass es notwendig ist, den eigenen Emailverkehr zu verschlüsseln. Eine nicht verschlüsselte Email ist ähnlich privat wie eine Postkarte.

So forderten unter anderem Innenminister Friedrich (CSU) und Hans-Peter Uhl (CSU) die Bürger auf, ihre Daten und Kommunikation zu verschlüsseln.

Um das Mitlesen von Emails durch Dritte zu verhindern ist deshalb eine sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung notwendig. Gerade im Kontakt mit Ämtern ist dies von besonderer Bedeutung.

Hierzu muss für die entsprechenden Postfächer ein Schlüsselpaar generiert werden und der öffentliche Schlüssel auf der Webseite des Bezirks veröffentlicht werden.

Mit dem Antrag soll keine rechtsverbindliche Kommunikation zwischen Amt und Bürger sichergestellt werden.

Das ITDZ Berlin ist für eine entsprechende Implementierung aufgestellt.


 

Weiterführende Links:

ITDZ Berlin:

http://www.itdz-berlin.de/produkte/it-s_virtuelle-poststelle.html

Beispiel für PGP für Behörden in Bayern:

https://www.pki.bayern.de/index.php?option=com_content&;view=article&id=4&Itemid=4

 

   
    04.12.2013 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.4 - überwiesen
    Der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse Verwaltung und Gleichstellung federführend und in den Ausschuss für Bürgerdienste wird zugestimmt

Der Überweisung des Antrages in die Ausschüsse Bürgerdienste und federführend in den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wird zugestimmt.

 

   
    13.01.2014 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - vertagt
    Frau Helm erläutert, dass das Bezirksamt mit diesem Antrag ersucht werden soll, zur Gewährleistung einer rechtssicheren Kommunikation für Emailpostfächer mit häufigem Bürgerkontakten eine sichere Verschlüsselung anzubieten

Frau Helm erläutert, dass das Bezirksamt mit diesem Antrag ersucht werden soll, zur Gewährleistung einer rechtssicheren Kommunikation für Emailpostfächer mit häufigem Bürgerkontakten eine sichere Verschlüsselung anzubieten. Nicht zuletzt die NSA-Abhörskandal hat gezeigt, wie wichtig die Verschlüsselung des Emailverkehrs ist.

 

Die Fraktionen der SPD und CDU sehen sich nicht in der Lage, ohne zusätzliche Hintergrundinformationen über den Antrag zu entscheiden. Frau Helm sagt zu, für eine der nächsten Sitzung einen sachkundigen Referenten zu organisieren.

 

Der Antrag wird z u r ü c k g e s t e l l t.

 

 

   
    10.02.2014 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - vertagt
    Da in der letzten Sitzung aus dem Ausschuss der Wunsch nach zusätzlichen Hintergrundinformationen ausgesprochen wurde, hat Frau Helm zu dieser Sitzung als Fachreferenten Herrn Bogk hinzugebeten

Da in der letzten Sitzung aus dem Ausschuss der Wunsch nach zusätzlichen Hintergrundinformationen ausgesprochen wurde, hat Frau Helm zu dieser Sitzung als Fachreferenten Herrn Bogk hinzugebeten. Herr Bogk beschäftigt sich bereits 20 Jahre lang mit der IT-Sicherheit, seit 10 Jahren ist er in diesem Bereich auch beruflich tätig.

 

Die elektronische Datenübermittlung zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung erfordert insbesondere auch in Hinblick auf die umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen von Geheimdiensten technische Maßnahmen, um den Anforderungen der Datensicherheit gerecht zu werden. Zum Schutz der Vertraulichkeit bestimmter Daten, insbesondere bei der Versendung von E-Mails, bietet sich der Gebrauch von Mechanismen an, die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglichen. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bedeutet, dass die Dokumente ausschließlich auf den Endgeräten ver- und entschlüsselt werden. Beim Transport durch das Internet sind alle Dokumente durchgängig verschlüsselt und können deshalb dort auch nicht gelesen werden. Hierfür wird das frei verfügbare Programmpaket PGP (Pretty Good Privacy) häufig eingesetzt.

 

Nach Einrichtung des Email Gateways, Generierung des Schlüsselpaars und Veröffentlichung des öffentlichen Schlüssels auf der bezirklichen Website gibt es verwaltungsseitig mit zwei zusätzlichen Clicks kaum einen höheren Aufwand. Auf der Benutzerseite ist zunächst die Installation eines PGP Plugin erforderlich. Dann muss der Schlüssel des Bezirksamtes herunter geladen und in die Software integriert werden. Während für den Bürger keine Kosten entstehen, werden die finanziellen Aufwendungen für das Bezirksamt auf einige tausend Euro eingeschätzt. Eine absolute Sicherheit ist hierdurch natürlich nicht gewährleistet. Gleichwohl wäre eine Entschlüsselung der Daten nur mit einem höheren Aufwand möglich. Das ITDZ ist in der Lage, die Verschlüsselung technisch umzusetzen. Nach Kenntnis von Herr Bogk setzt es diese Sicherheitstechnik bereits zur Kommunikation mit seinen Dienstleistern ein.

 

Die Fraktionen der SPD und CDU bringen ihre Bedenken zum Ausdruck, dass die technische Umsetzung Bürger, die in IT-Angelegenheiten eher unerfahren sind, überfordern und die Verschlüsselung insgesamt die Barrierefreiheit des Internets einschränken könnte. Frau Helm weist darauf hin, dass es sich um einen Open-Antrag handelt, in der Bürgerschaft insoweit durchaus das Bedürfnis nach mehr Sicherheit besteht. Und da die Menschen auch weiterhin auf dem üblichen Weg mit dem Bezirksamt kommunizieren können, stellt das Angebot "zum Einbau eines Schlosses" keine Benachteiligung für Unerfahrene dar.

 

Herr Conrad, der Leiter der IT-Stelle, berichtet, dass die politisch Verantwortlichen den weiteren Ausbau des E-Governments zu einem vordringlichen Ziel ihres Handels erklärt haben. Nach Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes des Bundes Mitte letzten Jahres, ist das Land Berlin dabei, dessen Regelungen umzusetzen. Wesentliche Voraussetzung hierbei ist die Schaffung einheitlicher rechtlicher und technischer Rahmenbedingungen und die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur durch das ITDZ.

 

Ab dem 1. Juli 2014  sind Behörden von Bund und Ländern verpflichtet, elektronische Dokumente anzunehmen, auch wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Auch hieran arbeitet das ITDZ mit Hochdruck, ohne dass bislang bekannt ist, wie die berlineinheitliche technische Lösung aussehen wird. In Anbetracht dessen, dass für alle Berliner Behörden eine einheitliche E-Governmentlösung eingeführt werden soll, ist ein vorheriger Alleingang des Bezirksamtes Neukölln in dem inhaltlichen Teilaspekt der Emailverschlüsselung nicht sinnvoll. Dies umso mehr, als die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Government, die der Landesgesetzgeber unter Berücksichtigung von Bundesvorgaben schafft, bindend und damit Sonderwege eines Bezirksamtes nicht zulässig sind.

 

Zur Klärung der Frage, ob die vom ITDZ derzeit erarbeitete Strategie mit dem Antrag kompatibel ist, wird die antragstellende Fraktion gebeten, einen sachkundigen Vertreter des ITDZ zu einer der nächsten Sitzung einzuladen.

 

Der Antrag wird z u r ü c k g e s t e l l t.

   
    13.02.2014 - Ausschuss für Bürgerdienste
    Ö 3 - gegenstandslos
    Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Ausschuss für Bürgerdienste für diesen Antrag gar nicht zuständig ist, sondern der Antrag sich auf die Tätigkeit der bezirklichen IT Stelle bezieht, die der Abteilung Finanzen und Wirtschaft angehört

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Ausschuss für Bürgerdienste für diesen Antrag gar nicht zuständig ist, sondern der Antrag sich auf die Tätigkeit der bezirklichen IT Stelle bezieht, die der Abteilung Finanzen und Wirtschaft angehört. Insoweit schlägt er vor, den  Antrag an die BVV zurück zu überweisen, die diesen dann in den zuständigen Ausschuss überweist.

 

Herr Burger ist der Auffassung, dass der Antrag sich auch auf das Bürgeramt bezieht, daher möchte er diesen auch hier diskutieren.

 

Herr Schlossmacher erklärt, dass der Antrag bereits im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung beraten wurde. Er teilt die Meinung des Ausschussvorsitzenden, dass eine Ausschussberatung im falschen Ausschuss nicht zielführend erscheint und begrüßt die Rückgabe an die BVV.

 

Herr  Heinroth ist der Auffassung, dass hier eher das ITDZ zuständig sei und es sich um eine Ländersache handelt.

 

Herr BzStR Blesing weist ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht Herr des IT Verfahrens sind, sondern lediglich Nutzer. Wenn es Probleme gibt, rufen wir die IT Stelle an und ansonsten das ITDZ. Der Antrag bezieht sich nicht auf Meldedaten, sondern auf die technische Verschlüsselung. Frau Koglin schließt sich der Auffassung des Bezirksstadtrates an.

Herr Burger verteidigt seinen Standpunkt nochmals. Es ginge um ein Mailpostfach für das Bürgeramt, dieses solle für Bürger sicher sein.

Herr Preuß erklärt nochmals, dass der Ausschuss nicht zuständig ist und bietet eine Protokollnotiz an.

 

Frau Schönthal pflichtet Herrn Preuß bei. Herr Burger weist darauf hin, dass der Antrag dem Ausschuss für Bürgerdienste nur mitberatend überwiesen wurde. Daher kann der Ausschuss auch  nur mitberatend tätig werden und keinen formalen Beschluss fassen. Im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung wurde der Antrag zurückgestellt.

Herr Preuß legt dar, dass der Ausschuss lediglich eine Empfehlung aussprechen kann, z. B. dass der Ausschuss den Antrag unterstützt. Herr BzStR Blesing wirft ein, dass der Ausschuss den Antrag gar nicht fachlich diskutieren kann.

 

Frau Oschmann schlägt vor, ein Meinungsbild zu schaffen und den Antrag nochmals auf die Tagesordnung unter fachlicher Vorstellung der Thematik zu setzen. Herr Preuß gibt zu bedenken, dass die nächste Ausschusssitzung erst im April stattfindet.

 

Herr Heinroth erinnert wiederholt, dass es sich hier um eine Landesangelegenheit  handelt und das Bezirksamt gar nicht handeln könne. IT Obliegenheiten werden vom Land Berlin gesteuert, was bedeutet, dass dort auch die entsprechenden Entscheidungen gefällt werden.

Herr Burger erklärt, der Antrag könne unter der Maßgabe diskutiert werden, dass die geforderte Sicherheit ja explizit für das Bürgeramt gewollt ist. Er erklärt sich bereit, die Inhalte auch umfassend darzustellen.

Herr Fischer findet den Vorschlag, das Thema zu verschieben, da der federführende Ausschuss erst im Juli über den Antrag entscheidet und man insofern auf die Expertise warten könne, um den Antrag dann zu diskutieren, gut. Herr BzStR Blesing gibt einen Vorschlag zu Verfahrensweise: Er empfiehlt, dass die Ausschussmitglieder, die die Materie verstehen, am Ausschuss Verwaltung und Gleichstellung teilnehmen und diesen dort mitdiskutieren sollten. Er gibt nochmals zu bedenken, dass das Amt für Bürgerdienste keinerlei Einflussmöglichkeit auf das IT Geschehen hat.

 

Herr Preuß unterstützt den Vorschlag des Bezirksstadtrates. Er wird den Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung bitten, interessierten Ausschussmitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste aufzunehmen.

 

Herr Burger zitiert aus § 19 der Geschäftsordnung. Herr Schlossmacher berichtet von der Diskussion im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung. Er erklärt, dass der Antrag zurückgestellt wurde, weil die Zuständigkeit beim ITDZ läge. Insoweit wolle man einen Fachberater des ITDZ einladen und danach beraten. Herr Burger bietet nochmals an, die Vorstellung des Antrages zu übernehmen,  auf technische Details jedoch zu verzichten und lediglich die Vor- und Nachteile erklären. Frau Oschmann erklärt ihr Bedauern, dass der Ausschuss sich nicht mit dem Antrag befassen möchte, weil man die Inhalte nicht versteht oder sich für zuständig fühlt

 

Im Ergebnis wird ein Antrag auf Nichtzulassung der DrsNr. 0766/XIX gestellt.  Die Fraktionen der SPD und CDU stimmen für die Nichtzulassung, die Fraktionen der Grünen, LINKEN und Piraten dagegen.

Herr Kupfer wird gebeten, die anderen Mitglieder einzuladen des Ausschusses für Bürgerdienste in den nächsten Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung einzuladen.

             

   
    10.03.2014 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 9 - vertagt
    Zur Klärung der Frage, ob die vom ITDZ derzeit entwickelte E-Governmentlösung mit dem Antrag kompatibel ist, wurde die antragstellende Fraktion gebeten, einen sachkundigen Vertreter des IT-Dienstleistungszentrums zu einer Ausschusssitzung einzuladen

Zur Klärung der Frage, ob die vom ITDZ derzeit entwickelte E-Governmentlösung mit dem Antrag kompatibel ist, wurde die antragstellende Fraktion gebeten, einen sachkundigen Vertreter des IT-Dienstleistungszentrums zu einer Ausschusssitzung einzuladen. Dies ist für diese Sitzung nicht erfolgt.

 

Der Antrag wird z u r ü c k g e s t e l l t.

 

   
    12.07.2016 - Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung
    Ö 4 - im Ausschuss zurückgezogen
    Herr Burger weist zur Antragsbegründung darauf hin, dass eine nichtverschlüsselte Email im Grunde genommen ähnlich wie Postkarten von jedermann mitgelesen werden kann

 

Herr Burger weist zur Antragsbegründung darauf hin, dass eine nichtverschlüsselte Email im Grunde genommen ähnlich wie Postkarten von jedermann mitgelesen werden kann.

 

Das Bezirksamt hat bei der Antragsberatung im Februar 2014 darauf hingewiesen, dass für alle Berliner Behörden eine einheitliche E-Governmentlösung eingeführt werden soll, und insoweit ein Alleingang des Bezirksamtes Neukölln in dem inhaltlichen Teilaspekt der Emailverschlüsselung nicht zulässig ist.

 

Das E-Government-Gesetz Berlin ist mittlerweile am 10.06.2016 in Kraft getreten. In § 4 Abs. 2 heißt es:

 

Jede Behörde ist verpflichtet, auch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Beispiel PGP-Standard, zu eröffnen. Die Intention des Antrages hat also mittlerweile Gesetzeskraft erlangt.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

1

 

Ö 4  
Sachstand Zweckentfremdungsverbot      
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Protokollabstimmung      
Ö 7  
Verschiedenes      
Ö 8  
Nächste Sitzung      
               
 
 

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