Bezirksamtsbeschluss 278/17

Beschlussentwurf:

  • a. Das Bezirksamt beschließt, für das Gelände zwischen Hanne Nüte, Havermannstraße, Buschkrugallee, Onkel-Herse-Straße und Fritz-Reuter-Allee einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIV-287b-1 aufzustellen.
    Wesentliches Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines Allgemeinen Wohngebietes durch einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuchs, der neben Festsetzungen zur Art der Nutzung auch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücksflächen, zur Bauweise und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthält.
    Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a des Baugesetzbuchs aufgestellt, von einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs ist daher abzusehen.
    Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-287b-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 06.11.2017.
  • b. Der Bebauungsplan XIV-287b-1 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.
  • c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.
  • d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.