Bezirksamtsbeschluss 190/17

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XIX. Wahlperiode

Sitzung am : 07.05.2014
Lfd. Nr. :
Drs. Nr. : 0352/XIX

Vorlage zur Kenntnisnahme

- Schlussbericht -

Unterbringung von Flüchtlingen

Das Bezirksamt Neukölln steht einer gemischten Nutzung von Unterkünften durch Geflüchtete, Studierende, Obdachlose und andere Gruppen generell positiv gegenüber und unterstützt den damit verbundenen integrationsfördernden Gedanken. Langfristig muss neben Unterkünften vor allem bezahlbarer Wohnraum für Menschen in dieser Stadt geschaffen werden.

Die Nutzung der Unterkünfte durch Geflüchtete und andere oben benannte Gruppen gestaltet sich jedoch aus zweierlei Gründen schwierig. Zum einen sind die ausgewählten Grundstücke zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften teilweise als Gewerbeflächen festgeschrieben. Eine Wohnbebauung ist folglich nicht möglich. Eine Ausnahme wurde rechtlich durch die Verabschiedung des „Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen“ vom 20. November 2014 geschaffen. Danach können für einen befristeten Zeitraum Flüchtlingsunterkünfte auch auf Gewerbegrundstücken errichtet werden. Hierbei ist die Nutzung jedoch an diese Zielgruppe gebunden und darf nicht auf andere ausgeweitet werden.

Zum anderen leben mit Stand 25.07.2017 immer noch ca. 10.000 Menschen in Notunterkünften des Landes Berlin, dazu zählt auch das ehemalige C&A Gebäude in Neukölln. Diese prekären Wohnverhältnisse müssen zunächst freigezogen werden bevor darüber nachgedacht werden kann, wie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für andere Zielgruppen zugänglich gemacht werden können.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den . August 2017

Dr. Franziska Giffey
Bezirksbürgermeisterin