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Bezirksamt Neukölln
12040 Berlin
Bezirksamtsbeschluss 182/17
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am : 20.09.2017
Lfd. Nr. :
Drs. Nr. : 1077/XIX
Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -
Plattformneutrale Fachverfahren
Mit der Verabschiedung des eGovernmentgesetzes Berlin werden im Land Berlin die Zuständigkeiten für die Einführung und den Weiterbetrieb von IT-Verfahren wesentlich verändert. Die IT-Staatssekretärin, der IKT-Planungsrat sowie die zuständige Senatsverwaltung für Inneres, Sport und Digitalisierung werden zukünftig die IT-Steuerung zentral im Land Berlin übernehmen und wesentlich stärker als bisher auf eine Standardisierung der im Land Berlin eingesetzten IT-Hardware, der Software (Standard- und Fachsoftware) sowie der organisatorischen Prozesse Einfluss nehmen. Dazu werden verbindliche IKT-Standards veröffentlicht und fortgeschrieben, die auf eine Homogenisierung der IT-Landschaft in Berlin abzielen.
Da die Mehrzahl der IT-Verfahren im Neuköllner Bürokommunikationsnetz Fachverfahren sind, wird durch diese Vorgaben de facto eine Standardisierung der gesamten IT vorgenommen. Die durch den Bezirk/die Bezirke verantworteten IT-Verfahren werden durch die IKT-Vorgaben ebenfalls vereinheitlicht werden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den . August 2017
Dr. Franziska Giffey
Bezirksbürgermeisterin
Bezirksamt Neukölln
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