Bezirksamtsbeschluss 14/21

Mit Vertragsunterzeichnung am 3.12.2020 wurde das erste Paket für die Installationen von Photovoltaikanlagen
durch die Berliner Stadtwerke auf den Dächern bezirklicher Liegenschaften vereinbart.
Es handelt sich dabei um neun neue Solarstromanlagen, die auf Neuköllner Schuldächern installiert
werden, mit einer Gesamtleistung von 439 kWp.
Sieben bilden das erste sogenannte Bezirkspaket der Berliner Stadtwerke mit dem Bezirk. Bei diesen
Paketen werden jeweils mehrere Anlagen von der Planung über den Bau bis zur späteren Unterhaltung
gebündelt, was kostengünstig und praktisch für alle Beteiligten ist.
Schule Leistung Eigenversorgungsquote
Albert‐Einstein‐Gymnasium, Parchimer Allee,
Britz
75,04 kWp 89 %
Oskar‐Heinroth‐(musikal. Grund‐)Schule,
Rohrdommelweg, Britz
60,48 kWp 69 %
Heinrich‐Mann‐(integr. Sekundar‐)Schule,
Gerlinger Straße, Buckow
47,04 kWp 63 %
(Grund‐)Schule am Regenweiher,
Johannisthaler Chaussee, Gropiusstadt
42,56 kWp 65 %
Elbe‐(Grund‐)Schule, Elbestraße
(unweit des Rathauses)
29,68 kWp 77 %
August‐Heyn‐Gartenarbeitsschule, Fritz‐Reuter‐
Allee, Britz
25,20 kWp 71 %
(musikbetonte) Wetzlar‐Schule, Tischlerzeile,
Buckow
21,28 kWp 99 %
Diese sieben Anlagen werden bis Mitte 2021 installiert und vermeiden pro Jahr mit der Produktion
von mehr als 262.000 Kilowattstunden den Ausstoß von fast 142 Tonnen CO2.
Darüber hinaus errichten die Berliner Stadtwerke bis 2022 zwei weitere Solaranlagen auf neu entstehenden
Gebäuden des Bezirks, nämlich auf dem Neubau der Sporthalle der musikbetonten Clay‐(Sekundar‐)
Schule am Neudecker Weg in Rudow (76 kWp) und auf dem Neubau des Zentrums für Sprache
und Bewegung am Campus Efeuweg in Gropiusstadt (62 kWp).
Hiermit setzten wir sowohl die Anforderungen aus den §9 und §16 Energiewende Gesetz Berlin (EWG
Bln), als auch den BVV Beschluss Drs. Nr.: 0984/XX in einem ersten Schritt um. Selbstverständlich
werden die Bemühungen, weitere geeignete Flächen zu ermitteln und den Anteil an Photovoltaikanlagen
zu erhöhen, fortgesetzt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.