Bezirksamtsbeschluss 13/21

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19. Juli 2017 ist das Bezirksamt um Prüfung gebeten worden, ob die Beleuchtung der Unterführung am Bahnhof Neukölln (Neuköllner Tor) deutlich verbessert werden kann, ohne das die preisgekrönte Lichtinstallation in ihrer Wirkung beeinträchtigt wird. Im Vorfeld wird das Bezirksamt zudem gebeten, sich mit den Architekten in Verbindung zu setzen, um urheberrechtliche Belange zu klären und damit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Das Bezirksamt hat in diesem Zusammenhang mit Schreiben vom 23.01.2018 an das Referat Öffentliche Beleuchtung bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) gewandt. Von dort wurde Ende Februar 2018 mitgeteilt, dass die Beleuchtungssituation geprüft wurde und die Messungen einen ausreichenden Beleuchtungsgrad sowohl im Fahrbahn- als auch im Gehwegbereich ergeben haben. Gleichwohl wurde das Schreiben des Bezirksamtes zum Anlass genommen, mit dem zuständigen Staatssekretär eine Vor-Ort-Begehung unter Wertung der bezirklichen Hinweise für die Gründe vorzunehmen, um die Beleuchtungssituation persönlich in Augenschein nehmen zu können.
Die Vor-Ort-Begehung ließ sich aus unterschiedlichen Gründen erst für den 26.03.2019 realisieren. Im Ergebnis der Besichtigung wurde seitens SenUVK kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Es wurde jedoch zugesagt, dass geprüft werde, ob durch den Einsatz anderer Leuchtmittel bzw. durch eine andere Farbtiefe die Beleuchtung optimiert werden kann. Im Frühjahr 2020 wurden nach erfolgter Ausschreibung der Leuchten als auch der Bauleistung im Unterführungsbereich neue Strahler montiert, welche die Fahrbahn als auch den Gehweg deutlich besser ausleuchten.
Bei der Lichtinstallation handelt es sich um ein Kunstwerk, welches 2008 installiert wurde. Urheberrechtliche Belange sind nicht betroffen, so lange das Kunstwerk nicht verändert wird. Die Zweckbindung der eingesetzten Fördermittel ist zwischenzeitlich ausgelaufen. Die Kosten für den Betrieb der Lichtinstallation (u.a. jährliche Reinigung der Glasplatten) können nicht weiter aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden, da diese nur für investive Maßnahmen eingesetzt werden dürfen, jedoch nicht für die Unterhaltung der Maßnahme.
Diesbezüglich hat die Verwaltung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung der Illumination haushaltsmäßig nicht mehr gesichert werden kann. Da jedoch keine Mittel über den Bezirkshaushalt bereitgestellt wurden, erfolgte Ende 2019 letztmalig eine Reinigung der Lichtanlage. Die Lichtanlage wurde zum 30.06.2020 abgeschaltet.
Die Verwaltung hat die Bezirksverordneten in regelmäßigen Abständen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen über die Bemühungen der Verwaltung zur Verbesserung der Beleuchtungssituation als auch dem Umstand der zu klärenden künftigen Unterhaltung der Illumination informiert (siehe hierzu die Protokolle der Sitzungen am 13.06.2019, 08.08.2019, 05.09.2019, 14.11.2019, 21.01.2020 und 19.05.2020).

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.