Bezirksamtsbeschluss 131/19

Einrichtung eines zweiten Standortes für den Zahnärztlichen Dienst im Gesundheitsamt Neukölln

Das Bezirksamt beschließt:

1. einen zweiten Standort für den. Zahnärztlichen Dienst im Süden des Bezirkes zu prüfen.

2. das Facility Management in der Abteilung Finanzen und Wirtschaft mit der Prüfung hinsichtlich der Klärung eines geeigneten Standortes zu beauftragen. Geeignete Standorte könnten nach Abschluss der Umzüge innerhalb des Bezirksamtes, die Gutschmidtstr. 31 (Bereich der Beratungsstelle für Menschen milBehinderung Krebs und Aids und des Sozialpsychiatrischen Dienstes), die Wutzkyallee 88 (Gartenhaus) nach Aus- und Umbau oder ein Neubau im Rahmen der Schulbauoffensive auf dem Gelände des Campus Efeuweg sein.

Begründung: Der Zahnärztliche Dienst Neukölln benötigt eine weitere Dienststelle im Süden des Bezirkes, um eine sachgerechte zahnärztliche Vorsorge für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche bürgernah gewährleisten zu können. Derzeit erfolgt die Versorgung über eine einzige Dienststelle im · Norden des Bezirkes (Wildenbruchstr. 79 / Umzug in die Rütlistr. 9). Es werden des Weiteren Außendiensttermine in einer Größenordnung von ca. 7.339 Untersuchungen pro Jahr wahrgenommen.

Aufgrund der Tatsache, dass unterschiedliche Zeitansätze von Untersuchungen am Standort (60 Minuten) und in Schulen (45 Minuten) vorgegeben sind, kann der Zahnärztliche Dienst seine Dienstleistung im Außendienst nicht so umfangreich anbieten wie an einem Standort. Beispielsweise ist das Anfärben der Zähne im Rahmen der zahnärztlichen Prophylaxe nicht möglich und ein themenbezogener Unterricht ist ebenfalls nicht durchführbar. In dem kurzen Zeitfenster von 45 Minuten können diese Produkte in der KLR nicht berücksichtigt werden. und sind somit für den Zahnärztlichen Dienst (Außentermine) nicht abrechenbar.

Die Arbeitsbedingungen in den Schulen sind nicht optimal. Die Angebote finden in ungeeigneten Räumlichkeiten unter schlechten hygienischen Bedingungen· statt. Die Voruntersuchungen erfolgen aufgrund des nicht vorhandenen Behandlungsstuhles unter nicht ergonomischen · Bedingungen und ungeeigneter Beleuchtung, was sowohl die Untersuchenden als auch zu untersuchende Kinder und Jugendliche belastet. Die mobile Datenerfassung in Form eines Laptops ist darüber hinaus häufig durch eine schlechte Datenanbindung (teilweise kein Zugriff bzw. langsame Datenverarbeitung) erschwert.

Weiter sollte die aktuelle sozialräumliche Situation Berücksichtigung finden. Die wachsende Bevölkerung im Bezirk, ob durch Neugeburten oder durch Zuzug, schafft insbesondere im Raum Britz bzw. Süd-Neukölln Bedarfe.

Der Vergleich zu anderen Berliner Bezirken (Benchmark) zeigt, dass die zahnärztlichen Untersuchungsbefunde im Bezirk Neukölln mit am schlechtesten sind.

Laut Umsetzung des Mustergesundheitsamtes ergibt sich des Weiteren ein höherer Personalbedarf, der entsprechend mehr Räumlichkeiten bedingt.