Bezirksamtsbeschluss 65/19

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs mit der Bezeichnung „Britz-Süd“ für das Gebiet zwischen Talberger Straße, Fritz-Reuter-Allee, Gielower Straße, Malchiner Straße, Parchi-mer Allee, Buschkrugallee, Grüner Weg, der östlichen und südwestlichen Grundstücksgrenze Grüner Weg 94/98 / Gutschmidtstraße 7/13, Gutschmidtstraße, der westlichen Grundstücksgrenze Gutschmidtstraße 106/110A, der westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze Martin-Wagner-Ring 1/11D, der nördlichen Grundstücksgrenze Martin-Wagner-Ring 13/25D, der nördlichen Grundstücksgrenze Wesenberger Ring 13, dem Verbindungsweg über den Britz-Buckow-Rudow-Grünzug, der nördlichen Grundstücksgrenze Fritz-Reuter-Allee 142/172, Fritz-Reuter-Allee, der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze Talberger Straße 1/9B und Paster-Behrens-Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz. Die Innenkante der Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage 1).

Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Britz-Süd“ bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 3.000 vom 13.02.2019.

b) Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.

c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

  • Beschluss 65-19 - Anlage Karte

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