Bezirksamtsbeschluss 64/19

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt die Aufstellung einer sozialen Erhaltungsverordnung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs mit der Bezeichnung „Britz-Nord“ für das Gebiet zwischen Teterower Straße, Fritz-Reuter-Allee, der nördlichen Grundstücksgrenze Fritz-Reuter-Allee 2/4 / Stavenhagener Straße 4/32, der westlichen Grundstücksgrenze Onkel-Bräsig-Straße 2/74, der südlichen Grundstücksgrenze Onkel-Bräsig-Straße 74, Onkel-Bräsig-Straße, der nördlichen Grundstücksgrenze Onkel-Bräsig-Straße 80, der westlichen Grundstücksgrenze Onkel Bräsig-Straße 80/142, der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze Paster-Behrens-Straße 52/86, Paster-Behrens-Straße, Talberger Straße, Fritz-Reuter-Allee, Gielower Straße, Malchiner Straße, Parchimer Allee, Buschkrugallee, Grüner Weg, Parchimer Allee, der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze Parchimer Allee 6, der nördlichen Grundstücksgrenze Parchimer Allee 6A/32, der östlichen und nördlichen Grundstücksgrenze Buschkrugallee 177/221 und Buschkrugallee im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz. Die Innenkante der Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage 1).

Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung „Britz-Nord“ bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 3.000 vom 13.02.2019.

b) Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.

c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.

  • 64-19 Anlage Karte

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