Martin Hikel
Bezirksamtsbeschluss 56/19
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am: 27.02.2019
Drs. Nr.: /XX
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Wahl
Wahl von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten
Sozialkommissionsmitgliederfür die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.
Begründung:
Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt, zuletzt im September 2015. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2019. Die Nachwahl wird erforderlich, da Mitglieder ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorzeitig beendet haben.
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit.
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 1. Oktober 2016.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Zahl der zu wählenden Sozialkommissionsmitglieder hält sich im bisherigen Umfang. Für ihre Entschädigung sind im Kapitel 3910/412 10 ausreichende Mittel vorhanden.
Berlin-Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Neukölln
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- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln