Bezirksamtsbeschluss 46/19

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: 0023/ XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Asbestregister und -sanierung durchführen

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 10. Mai 2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, das Vorhaben eines Asbestregisters zu unterstützen mit dem Ziel einer fachgerechten Asbestsanierung. Dabei soll das Bezirksamt in die Erarbeitung einer Strategie für eine „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ eingebunden werden. Gebäude mit großem oder dringlichem Handlungsbedarf wie z.B. die Weiße Siedlung am Dammweg sollen vorrangig erfasst werden.

Zurzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für ein generelles Ausbau- oder Entfer-nungsgebot für Asbest aus Gebäuden bzw. gebäudetechnischen Anlagen. Daher sind auch heute noch, so wie beispielsweise in den Wohngebäuden der „Weißen Siedlung“, Asbestprodukte in und an den Gebäuden vorzufinden. Das Vorhandensein von intakten und festgebundenen Asbestprodukten stellt keinen Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften dar, da in diesen Fällen eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht unterstellt wird. Entsprechende Maßnahmen zum grundsätzlichen Asbestrückbau können demnach mangels öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht behördlich durchgesetzt werden. Gegenwärtig hat die jeweils zuständige Behörde nur dann Handlungsbefugnisse, wenn eine konkrete Gefähr-dung durch beschädigte Asbestbauteile nachweisbar ist oder ein unsachgemäßer Rück- oder Ausbau von asbesthaltigen Bauteilen erfolgt. Neben den Bauaufsichtsbehörden der Bezirke (sichere Benutzbarkeit von Gebäuden), sind das LAGetSi (Arbeitsschutz), das LAGeSo (umweltbezogener Gesundheitsschutz), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Immissionsschutz, Abfallrecht) und das LKA (Strafrecht) im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zuständig (siehe hierzu auch Große Anfrage 0025/XX).

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde bereits im Jahr 2016 durch mehrere Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. gesetzliche Grundlagen für die Asbestsanierung des Berliner Wohnungsbestandes, eine Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Berlin in denen Asbest verbaut wurde sowie den Aufbau eines öffentlichen Asbest-Registers vorzunehmen. Die Senatsverwaltung hat in einem Schreiben an alle bezirklichen Baustadträte im Oktober 2016 ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aufgrund erheblicher rechtlicher Bedenken (Eingriff in Eigentumsrechte, Datenschutz) als derzeit nicht realisierbar bezeichnet. Generelle gesetzliche Sanierungspflichten greifen darüber hinaus in den bauordnungsrechtlichen Bestandsschutz ein, der rechtmäßig besteht, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Im konkreten Einzelfall greifen dann alle einschlägigen arbeitsschutz-, bauord-nungs- und abfallrechtlichen Vorschriften.

Das Bezirksamt hat aufgrund des BVV-Beschlusses Kontakt zur Senatsverwaltung aufgenommen und um aktuelle Informationen gebeten. Zwischenzeitlich wurde Ende 2017 durch die Regierungskoalition der Antrag „Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ im Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 18/0722).

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag angenommen, mit welchem der Senat aufgefordert wird, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die
1. Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien
2. schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters
3. Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote
4. Einrichtung einer Interdisziplinäre Asbestberatungsstelle

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Die Oberste Bauaufsicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat auf die Nachfrage des Bezirksamtes mitgeteilt, dass erste Schritte zur Prüfung und Untersuchung von Möglichkeiten der Realisierungen innerhalb der Einzelschwerpunkte, auch des geforderten Asbestregisters, in die Wege geleitet wurden. Hierzu wurde auf Fachebene der Berliner Bauaufsichtsbehörden ein Arbeitsgremium eingerichtet. Das Bezirksamt Neukölln ist durch den Leiter der Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln in diesem Gremium vertreten. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen, darüber hinaus ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse anstehen.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat