Bezirksamtsbeschluss 45/19

Beschlussentwurf:

Das Bezirksamt wägt die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ab und beschließt gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB den sich aus der Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 8-52ba vom 4.09.2018 für die Grundstücke Gockelweg 14 und 17 sowie einen Abschnitt des Gockelwegs zwischen der Wendekehre und der östlichen Grenze des Grundstücks Gockelweg 14 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow.
Gemäß § 6 Absatz 2 AGBauGB ist der Bebauungsplan 8-52ba der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anzuzeigen.
Die Vorlage des Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung erfolgt, wenn die zuständige Senatsverwaltung erklärt, dass sie keine Beanstandungen erhebt oder die Frist von zwei Monaten nach Eingang der Anzeige verstrichen ist.