Bezirksamtsbeschluss 29/19

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 27.02.2019
Drs. Nr.: 0521/ XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 30. Mai 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Berlin Süd auf das Beistandsrecht gemäß § 13 Abs. 4 SGB X hingewiesen wird. Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

Das Bezirksamt hat daraufhin das Jobcenter und die Agentur für Arbeit Berlin Süd angeschrieben und um entsprechende Berücksichtigung gebeten. Zudem wurden die Abteilungen und deren Fachämter im Bezirksamt über den Beschluss informiert und ebenfalls um entsprechende Berücksichtigung gebeten.

Durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd wurde mit Schreiben vom 20. Juli 2018 mitgeteilt, dass die zentral durch die Bundesagentur zur Verfügung gestellten, einheitlichen Schreiben schon eine Reihe wichtiger, rechtlich relevanter Informationen enthalten und weitere Informationen zu Lasten der Übersichtlichkeit gehen. Nach Prüfung habe man sich dazu entschieden, aus den genannten Gründen keinen weiteren, entsprechenden Hinweis aufzunehmen.

Das Jobcenter Berlin Neukölln verwendet als gemeinsame Einrichtung ebenfalls die soeben genannten zentralen Schreibvorlagen. Dem Beschluss hat das Jobcenter jedoch insoweit entsprechen können, dass zum Recht auf Beistand ein Flyer erstellt wurde und bereits laufend ausgehändigt wird, wie das Jobcenter in seinem Schreiben vom 10. Juli 2018 mitgeteilt hat. Weiterhin wird mit Plakaten im Jobcenter auf das Beistandsrecht hingewiesen und auf den Informationsbildschirmen in den Eingangszonen darauf aufmerksam gemacht.

In den Fachämtern der Abteilungen sind dem Bezirksamt Hinweise zum Beistandsrecht nicht möglich, sofern die Schreibvorlagen durch zentrale Fachverfahren vorgegeben sind (analog Agentur für Arbeit Berlin Süd bzw. Jobcenter). Da die zentrale Verfahrensverantwortung hier bei den jeweiligen Senatsverwaltungen bzw. Landesämtern liegt, können keine eigenmächtigen, bezirklichen Änderungen vorgenommen werden.

Außerhalb der zentralen Fachverfahren wird bei entsprechenden Fällen des Sozialrechts in den Einladungsschreiben der Hinweis zum Beistandsrecht gemäß des o.a. Beschlusses berücksichtigt. Die Abteilungen und deren Fachämter haben hierfür der für die Umsetzung des Beschlusses federführenden Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste entsprechende Rückantworten übermittelt.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Bidermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat