Bezirksamtsbeschluss 291/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Beschlüsse vom 6.01.2004 (BA-Vorlage Nr. 04/04) und 24.03.2009 (BA-Vorlage Nr. 44/09) die Neueinleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans XIV-185db gemäß § 25d Satz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Somit ist nunmehr die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) im weiteren Verfahren anzuwenden.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes bleibt die Festsetzung eines Misch-gebiets, von Gewerbegebieten sowie von Straßenverkehrsflächen.
Bezüglich der Art der baulichen Nutzung erfolgt eine Konkretisierung der Planungsziele, wonach Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnü-gungsstätten auf den Grundstücken Bürgerstraße 8/36 und Rungiusstraße 9 ausgeschlossen werden.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185db bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 31.03.2003.

b. Der Bebauungsplan XIV-185db bedarf des Beschlusses durch die Bezirksver-ordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.