Bezirksamtsbeschluss 277/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt, für das Gelände zwischen Teterower Straße, Buschkrugallee, Havermannstraße, Hanne Nüte und Fritz-Reuter-Allee im Be-zirk Neukölln, Ortsteil Britz, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIV-287a-1 aufzustellen.
Das Bezirksamt beschließt, für das Gelände zwischen Onkel-Herse-Straße, Buschkrugallee, Parchimer Allee und Fritz-Reuter-Allee sowie für die Dömitzer Straße und Malchiner Straße im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, einen Bebau-ungsplan mit der Bezeichnung XIV-287c-1 aufzustellen.
Die Bebauungspläne XIV-287a-1 und XIV-287c-1 werden im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 des Baugesetzbuchs aufgestellt.
Wesentliches Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung Allgemeiner Wohnge-biete durch einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuchs, der neben Festsetzungen zur Art der Nutzung auch Festset-zungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu den überbaubaren Grundstücks-flächen, zur Bauweise und zu den örtlichen Verkehrsflächen enthält.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Bebauungspläne XIV-287a-1 und XIV-287c-1 bilden die Planausschnitte im Maßstab 1 : 5.000 vom 12.10.2018.
b. Die Bebauungspläne XIV-287a-1 und XIV-287c-1 bedürfen des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.
c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.
d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungs-amt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.