Martin Hikel
Bezirksamtsbeschluss 258/18
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am:
Drs. Nr.: 0520/XX
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
-Schlussbericht-
Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen
Mit Beschluss des Bezirksamts vom 16.05.2018 wurden die Planungsziele des aufge-stellten Bebauungsplanentwurfs 8-71 für die Grundstücke Neuköllnische Allee 1, 9 und 15 im Bezirk Neukölln konkretisiert, wonach Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Vergnügungsstätten im festzusetzenden Industriegebiet zukünftig ausgeschlossen werden sollen. Somit besteht eine hinreichende rechtliche Grundlage, um im Falle eines den Planungszielen entgegenstehenden Vorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-71 von den Sicherungsinstrumenten der Planung gemäß §§ 14, 15 des Bauge-setzbuchs Gebrauch machen zu können. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen wurde hierüber in der 18. Sitzung am 17.05.2018 informiert.
Für weitere Gewerbeflächen an der Neuköllnischen Allee zwischen Neuköllner Schifffahrtskanal und Grenzallee (Neuköllnische Allee 6, 33, 34), außerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 8-71, ist derzeit kein weitergehendes Planerfordernis erkennbar. Im Falle möglicher Veränderungstendenzen für diese Grundstücke ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die betreffenden Grundstücke erneut zu prüfen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
(Drs.Nr. 0520/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Neukölln
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