Bezirksamtsbeschluss 251/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Wahl

von ehrenamtlichen Mitgliedern des Milieuschutzbeirates

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die nachstehend aufgeführten Personen als Mitglieder des Milieuschutzbeirates für die Dauer der bestehenden Wahlperiode.

Mitglieder:

SPD-Fraktion:
Herr Peter Scharnberg (ord. Mitglied)
Herr Michael Morsbach (stellv. Mitglied)

CDU-Fraktion:
Herr Christopher Förster (ord. Mitglied)
Herr Gerrit Kringel (stellv. Mitglied)

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion:
Herr Bertil Wewer (ord. Mitglied)
Herr Wilhelm Laumann (stellv. Mitglied)

Die Linke-Fraktion:
Frau Marlis Fuhrmann (ord. Mitglied)
Frau Carls Aßmann (stellv. Mitglied)

Bündnis für bezahlbare Mieten Neukölln:
Herr Michael Anker
und/oder
Herr Andreas Berg

Mieterinnen/Vertreterinnen einer Hausgemeinschaft:
Frau Andrea Kaden
und/oder
Frau Lara Vuynovich

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin und Berlin-Neukölln:
Frau Annette Beccard
und/oder
Herr Dr. Carsten Brückner

EVM Berlin eG:
Herr Torsten Knauer
und/oder
Herr Jörg Kneller

Berliner MieterGemeinschaft e.V.:
Herr Hermann Werle

Bezirkliche Mieterberatung durch Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH:
Herr Bernd Scherbarth
und/oder
Frau Iris Meigel

Begründung:
Der Milieuschutzbeirat wird neu gegründet. Er soll mit jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln.

Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der BVV, aus Mieter*inneninitativen, von Eigentümer*innenseite und aus Mieter*innenschutzorganisationen. Diese Mitglieder sind stimmberechtigt. Vom Bezirksamt beauftragte Mieter*innenberatungen werden bera-tend teilnehmen. Der Beirat tagt zwei Mal jährlich.

Der Milieuschutzbeirat soll das Verwaltungshandeln prüfen und steht dem Bezirksamt beratend zur Seite. Er versucht widerstreitende Interessen abzubilden und verträgliche Lösungen zu finden. Er fordert dazu auf, kreative Ideen von allen Seiten in das Verwal-tungshandeln einzubringen. Auf diese Weise begleitet der Beirat das Bezirksamt fachlich und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen. Das Bezirksamt möchte damit Fehlregulie-rungen vermeiden und sicherstellen, dass die entwickelten Genehmigungskriterien ihr Ziel erreichen.

Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. No-vember 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).

Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat