Bezirksamtsbeschluss 254/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt, für die Grundstücke Juchaczweg 21, Zadekstraße 45, 46 sowie für einen Abschnitt des Juchaczweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XIV-132-1 aufzustellen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist die Änderung des festgesetzten Bebauungsplans XIV-132 durch Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“, eines Son-dergebiets gemäß § 11 BauNVO mit den Zweckbestimmungen „Ärzte-haus / Parkhaus / Pflegeheim“) sowie von Straßenverkehrsflächen.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung ei-ner Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-132-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 11.9.2018.

b. Der Bebauungsplan XIV-132-1 bedarf des Beschlusses durch die Be-zirksverordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein¬zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.