Martin Hikel
Bezirksamtsbeschluss 207/18
Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am:
Drs. Nr.:0761/XX
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -
Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)
Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 am 27.06.2018 die weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 27.07.2018 auf Seite 483 veranlasst.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.06.2018 über die Veränderungssperre XIV-60/29 als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln