Bezirksamtsbeschluss 207/18

Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.:0761/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-60 („Mohriner Allee / Buckower Damm“)

Das Bezirksamt hat für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 am 27.06.2018 die weitere Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 als Rechtsverordnung erlassen und die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 27.07.2018 auf Seite 483 veranlasst.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.06.2018 über die Veränderungssperre XIV-60/29 als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat