Martin Hikel
Bezirksamtsbeschluss 185/18
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode
Sitzung am: 29.08.2018
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:
Vorlage zur Wahl
Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten des Bezirksamtes Neukölln folgende Person als stellvertretendes Mitglied:
Frau Brigitte Gloeden
Begründung:
Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII nur entscheiden, wenn “sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt” wurden. Der Beirat in Sozialhilfeangelgenheiten setzt sich nach § 34 AZG Berlin unter anderem aus drei Bezirksverordneten und deren Vertreter*innen zusammen. Das stellvertretende Mitglied, Herr Gerrit Kringel, hat sein Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Die Fraktion der CDU hat stattdessen Frau Brigitte Gloeden als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG)
§ 116 Abs. 2 Sozialbesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
Berlin Neukölln, den
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Jochen Biedermann
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Bezirksbürgermeister
Bezirksstadtrat
Bezirksamt Neukölln
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